Die Worte "Bio" und Öko" sind in der EU gesetzlich geschützt. Lebensmittel, die diese Bezeichnung tragen, müssen nach den Regeln der EG-Öko-Verordnung produziert worden sein.
Diese Lebensmittel müssen dann auch den Code einer anerkannten Kontrollstelle(XX) tragen: Beispiel: "DE-0XX-Öko-Kontrollstelle". Nur dann ist sicher, dass der Hersteller alle gesetzlichen Auflagen erfüllt hat. Fehlt der Code, handelt es sich nicht um ein Bio-Produkt.
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