E-Nummern

E-Nummern sind Kurzbezeichnungen für Zusatzstoffe, die in allen Ländern der Europäischen Union gelten. In der EU sind derzeit 316 Zusatzstoffe zugelassen.

Zusatzstoffe

  • werden den Lebensmitteln absichtlich zugesetzt,
  • sollen eine bestimmte technologische Wirkung erzielen, das heißt sie verbessern beispielsweise das Aroma, die Farbe oder die Backfähigkeit,
  • müssen ausdrücklich zugelassen sein, sonst sind sie verboten. 
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Zu den wichtigsten Zusatzstoffen zählen:
(alphabetisch, nach dem so genannten Klassennamen aufgeführt)

Antioxidationsmittel
schützen vor dem Verderb durch Luftsauerstoff und verhindern beispielsweise das Braunwerden von Obst,
Beispiel: Ascorbinsäure, E 300

Backtriebmittel
lockern den Teig,
Beispiel: Hirschhornsalz E 503

Emulgatoren
sorgen für eine stabile Mischung von Fett und Wasser, beispielsweise in der Margarine,
Beispiel: Lecithin E 322

Farbstoffe
färben Lebensmittel,
Beispiel: Zuckercouleur E 150, AZO-Farbstoffe E102, E110, E122, E123, E 124, E151,

Farbstabilisatoren
erhalten die natürliche Farbe von Lebensmitteln,
Beispiel: Nitrat E 249 – E 252

Festigungsmittel
erhalten die Konsistenz von Lebensmitteln wenn diese Verarbeitet werden,
Beispiel: Zitronensäure E 333

Feuchthaltemittel
verhindern das Austrocknen von Lebensmitteln,
Beispiel: Sorbit E 420,

Füllstoffe
werden kalorienreduzierten Produkten zugesetzt, um Volumen zu erzeugen,
Beispiel: Cellulose E 460 

Geliermittel
werden zum Beispiel für Konfitüre oder Sülze verwendet,
Beispiel: Pektin E 440 

Geschmacksverstärker
sollen den Geschmack von Lebensmitteln verstärken oder betonen,
Beispiel: Glutaminsäuren E 620 - E 625 

Konservierungsstoffe
schützen das Lebensmittel vor dem Verderb,
Beispiel: Sorbinsäure und deren Salze E 200 – E 290 

Mehlbehandlungsmittel
sollen die Teig- und Backeigenschaften verbessern,
Beispiel: Ascorbinsäure E 300
 

Säuerungsmittel
regulieren den Säuregrad von Lebensmitteln,
Beispiele: Essigsäure E 260 oder Zitronensäure E 330 

Modifizierte Stärke
wird zum Andicken von Puddings und anderen Lebensmitteln verwendet,
Beispiel: Distärkephosphat E 1412 

Schaumverhüter
sollen eine zu starke Schaumbildung verhindern,
Beispiel: Dimethylpolysiloxan E 900 

Schmelzsalze
werden bei der Herstellung von Schmelzkäse benötigt, um das einwandfreie Schmelzen zu ermöglichen,
Beispiel: Phosphate E 339- E 341 

Süßstoffe
ersetzen den Zucker und haben meist keine Kalorien,
Beispiel: Aspartam E 951 

Treib- und Schutzgase
schützen verpackte Lebensmittel vor Sauerstoff zum Beispiel Fleisch,
Beispiel: Stickstoff E 941 

Trennmittel
erhalten die Rieselfähigkeit, z.B. von Salz und verhindern das Verklumpen, z.B. von Bonbons.
Beispiel: Wachse E901 – E 904 

Überzugmittel
schützen die Oberfläche vor dem Austrocknen, z. B. Bei Zitrusfrüchten,
Beispiel: Wachse und Harze E 901- E 914 

Kennzeichnung:
Zusatzstoffe müssen auf der Zutatenliste stehen

  • mit dem chemischen Namen oder der E-Nummer
  • und mit dem Klassennamen, der den Verwendungszweck beschreibt
    Beispiel: Geschmacksverstärker, E 621 oder Süßstoff E951
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Kritik:
Bei loser Ware z.B. bei Wurst, Käse, Gebäck oder eingelegtem Gemüse müssen die Zusatzstoffe direkt neben der Ware ausgewiesen werden, es genügt aber auch ein Aushang oder ein Heft, das dem Verbraucher irgendwo im Laden zugänglich ist.  

Gesundheit:
Grundsätzlich werden alle Zusatzstoffe von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und vom Bundesinstitut für Risikobewertung überprüft. Bisher konnten keine Zusammenhänge zwischen Zusatzstoffen und dem Auftreten von Allergien oder dem Zappelphilipp-Syndrom festgestellt werden. 

Aber:
Das Problem sind derzeit die AZO-Farbstoffe (E102, E110, E122, E123, E 124, E151). Sie stehen im Verdacht Krebs auszulösen. Alle Pflanzenfarbstoffe werden deshalb derzeit erneut von der EFSA überprüft. Verbraucher sollten AZO-Farbstoffe möglichst meiden bis die Überprüfung abgeschlossen ist.

Bestimmte Menschen reagieren auf Glutamat (Geschmacksverstärker) oder Sulfit heftiger als andere. Sie sollten auf diese Stoffe verzichten.

Auch Personen, die an Phenylketonurie leiden, müssen den Süßstoff Aspartam E 951 meiden. Lebensmittel müssen deshalb den Hinweis: „enthält Phenylalanin“ tragen. 

Für Säuglingsnahrung und Beikost sind Zusatzstoffe verboten. Wer Mahlzeiten für Kinder selbst herstellt, sollte möglichst unverarbeitete Nahrungsmittel kaufen beziehungsweise die Zutatenliste sehr genau studieren.

 

 

 

Stand: 21.08.2009

 

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