02.11.2011 - Bisher gab die Stromrechnung einmal im Jahr Auskunft über den Jahresverbrauch und die damit verbundenen Kosten. Das wird sich nun ändern: Die Rechnung soll ab sofort verständlicher werden und die Verbraucher besser informieren.
Stromkunden können der Stromrechnung ab sofort Informationen entnehmen, die für einen Stromanbieterwechsel wichtig sind. Neben den geltenden Preisen müssen beispielsweise die Vertragsdauer, die Kündigungsfrist und der nächstmögliche Kündigungstermin angegeben sein.
Des Weiteren muss der Verbrauch des vergleichbaren Vorjahreszeitraums genannt sein. Die Stromkunden können so auf einen Blick ablesen, ob ihr Verbrauch im Vergleich zur letzten Rechnung gesunken oder gestiegen ist.
Ab Februar 2012 muss eine Grafik darstellen, wie sich der eigene Stromverbrauch zu dem vergleichbarer Haushalte verhält. Dies kann helfen, den eigenen Stromverbrauch besser einzuschätzen und Einsparpotenziale zu erkennen.
Ab Februar 2012 werden weitere Änderungen verpflichtend: Die Stromrechnung muss dann spätestens sechs Wochen nach dem Ende des Abrechnungszeitraums bzw. nach Beendigung des Lieferverhältnisses zugestellt werden.
Zudem muss der Stromversorger unaufgefordert die Möglichkeit anbieten, die Abrechnung monatlich, vierteljährlich oder halbjährlich zu erstellen. Dies kann jedoch mit Kosten verbunden sein. Bei herkömmlichen Stromzählern beispielsweise darf der Versorger ein Entgelt für zusätzliche Ablesungen verlangen, bei intelligenten Zählern ist dies kostenlos.
Auch die Angaben über die Stromzusammensetzung werden genauer. So werden fossile Brennstoffe unterteilt in Erdgas, Kohle und sonstige fossile Energieträger. Bei Erneuerbaren Energien wird ersichtlich, ob diese nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG gefördert wurden.
Empfehlen Sie diese Seite weiter!
© VerbraucherService Bayern im Katholischen Deutschen Frauenbund e.V. 2010