Advent ohne Eier aus Legebatterien - Verbraucher sollten ein Zeichen setzen

23.11.2011 - Europaweit dürfen Eier ab Januar 2012 nicht mehr aus Legebatterien stammen. So lautet eine Verordnung der Europäischen Union. Doch die meisten unserer EU-Nachbarn halten sich nicht daran, sie produzieren weiter Käfigeier.

Tipp: Verbraucher können und sollten sich bewusst gegen Eier aus Legebatterien entscheiden und Eier mit dem Kennzeichen „DE“ für Deutschland kaufen. In Deutschland ist die Batteriehaltung bereits seit 2010 verboten.

Noch immer sollen in der EU 53 Millionen Legehennen in Käfigen gehalten werden. Das entspricht 53 Millionen Eier täglich. Deutschland produziert nur rund 50 Prozent der Eier, die im Land verbraucht werden selbst. Es müssen also Eier importiert werden und diese stammen zu einem großen Teil aus Polen, einem Land das die Käfighaltung fördert. Das fällt normalerweise nicht auf, da diese Eier weiterverarbeitet werden.

Achtung: Bei fertigen Plätzchen, Stollen, Nudeln, Eis, sonstigen Fertiggerichten mit Eieranteil, hart gekochten Eiern oder in der Gastronomie müssen weder das Herkunftsland noch die Haltungsform angegeben werden.

Empfehlenswert sind hier Lebensmittel, die das Herkunftsland  auf der Verpackung nennen. Bei lose verpackter Ware oder in der Gastronomie sollte man nachfragen und sich konsequent gegen die Haltungsform 3 also gegen Käfigeier entscheiden.

Der VerbraucherService Bayern unterstützt ausdrücklich die Haltung von Bundes-Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die die Legehennenhaltung in Batteriekäfigen als gesetzeswidrig verurteilt.

Hintergrundinformationen zur Kennzeichnung von Eiern

Beim Eierkauf ist nicht die Kennzeichnung auf der Verpackung entscheidend sondern der Code auf dem Ei. Denn in allen Ländern der Europäischen Union müssen Eier mit dem Erzeugercode gestempelt sein.

 Beispiel:        1 – DE – 0912345

Die vorderste Stelle beschreibt das Haltungssystem:

1 steht für Freilandhaltung

Die zweite Stelle gibt das Herkunftsland an:

DE steht für Deutschland

Die Zahlenkombination an der dritten Stelle ist die Betriebsnummer, wobei die ersten beiden Ziffern das Bundesland, die dritte bis sechste Ziffer den Betrieb und die siebte Ziffer den Stall benennen:

09 steht für Bayern

Neben dem Erzeugercode muss die Verpackung der Eier folgende Angaben tragen:

Kennzeichnung ökologisch erzeugter Eier

Die Vorschriften gelten auch für Eier aus ökologischer Erzeugung. Auf der Verpackung von Eiern aus ökologischer Erzeugung ist zusätzlich zu den Kennzeichnungsanforderungen die Codenummer oder der Name der Öko-Kontrollstelle anzugeben. Seit dem 1. Juli 2010 müssen Bio-Produkte in der Europäischen Union mit dem "Euro-Blatt" gekennzeichnet werden. Das bekannte deutsche Bio-Siegel darf weiter verwendet werden.

Kennzeichnung lose verkaufter Eier

Sehr häufig werden Eier im Handel, am Wochenmarkt oder ab Hof Stückweise gekauft. Auch Eier, die lose verkauft werden, müssen den Erzeugercode tragen. Die übrigen obligatorischen Angaben sind auf einem Schild neben den Eiern anzubringen.

Seit Juli 2005 müssen auch Eier, die vom Erzeuger selbst auf dem Wochenmarkt verkauft werden, mit dem Erzeugercode gekennzeichnet sein. Lediglich Eier, die auf dem Hof des Erzeugers oder an der Haustür verkauft werden, müssen nicht gekennzeichnet sein.

Freiwilligen Angaben auf der Verpackung

Die Haltungssysteme:

0  für Biohaltung
1  für Freilandhaltung
2  für Bodenhaltung
3  für Käfig- und Kleingruppenhaltung

Bei der sogenannten Kleingruppenhaltung haben die Hühner mehr Platz als in Legebatterien, sie werden aber immer noch nicht artgerecht gehalten. Diese Haltungsform muss auch mit 3 gekennzeichnet werden.

Die Herkunftsländer:

DE

  

Deutschland

AT

 

Österreich

BE

 

Belgien

CZ

 

Tschechische Republik

DK

 

Dänemark

EE

 

Estland

ES

 

Spanien

FI

 

Finnland

FR

 

Frankreich

GR

 

Griechenland

IR

 

Irland

IT

 

Italien

LT

 

Litauen

LU

 

Luxemburg

LV

 

Lettland

NL

 

Niederlande

PT

 

Portugal

SE

 

Schweden

UK

 

Vereinigtes Königreich

H

 

Ungarn

Die Bundesländer haben folgende Kennung

01 = Schleswig Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen
05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg
09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg
13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen

Herkunft, Name und Ort des Legebetriebes lassen sich im Internet über www.was-steht-auf-dem-ei.de bestimmen.

Folgende Verordnungen sind für die Eierkennzeichnung maßgeblich:

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007

Verordnung (EG) Nr. 589/2008 Verordnung (EWG) Nr. 2092/91)

Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

 

Stand November 2011

 

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