23.11.2011 - Europaweit dürfen Eier ab Januar 2012 nicht mehr aus Legebatterien stammen. So lautet eine Verordnung der Europäischen Union. Doch die meisten unserer EU-Nachbarn halten sich nicht daran, sie produzieren weiter Käfigeier.
Noch immer sollen in der EU 53 Millionen Legehennen in Käfigen gehalten werden. Das entspricht 53 Millionen Eier täglich. Deutschland produziert nur rund 50 Prozent der Eier, die im Land verbraucht werden selbst. Es müssen also Eier importiert werden und diese stammen zu einem großen Teil aus Polen, einem Land das die Käfighaltung fördert. Das fällt normalerweise nicht auf, da diese Eier weiterverarbeitet werden.
Empfehlenswert sind hier Lebensmittel, die das Herkunftsland auf der Verpackung nennen. Bei lose verpackter Ware oder in der Gastronomie sollte man nachfragen und sich konsequent gegen die Haltungsform 3 also gegen Käfigeier entscheiden.
Der VerbraucherService Bayern unterstützt ausdrücklich die Haltung von Bundes-Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner, die die Legehennenhaltung in Batteriekäfigen als gesetzeswidrig verurteilt.
Beim Eierkauf ist nicht die Kennzeichnung auf der Verpackung entscheidend sondern der Code auf dem Ei. Denn in allen Ländern der Europäischen Union müssen Eier mit dem Erzeugercode gestempelt sein.
Beispiel: 1 – DE – 0912345
Die vorderste Stelle beschreibt das Haltungssystem: | 1 steht für Freilandhaltung |
Die zweite Stelle gibt das Herkunftsland an: | DE steht für Deutschland |
Die Zahlenkombination an der dritten Stelle ist die Betriebsnummer, wobei die ersten beiden Ziffern das Bundesland, die dritte bis sechste Ziffer den Betrieb und die siebte Ziffer den Stall benennen: | 09 steht für Bayern |
Die Vorschriften gelten auch für Eier aus ökologischer Erzeugung. Auf der Verpackung von Eiern aus ökologischer Erzeugung ist zusätzlich zu den Kennzeichnungsanforderungen die Codenummer oder der Name der Öko-Kontrollstelle anzugeben. Seit dem 1. Juli 2010 müssen Bio-Produkte in der Europäischen Union mit dem "Euro-Blatt" gekennzeichnet werden. Das bekannte deutsche Bio-Siegel darf weiter verwendet werden.
Sehr häufig werden Eier im Handel, am Wochenmarkt oder ab Hof Stückweise gekauft. Auch Eier, die lose verkauft werden, müssen den Erzeugercode tragen. Die übrigen obligatorischen Angaben sind auf einem Schild neben den Eiern anzubringen.
Seit Juli 2005 müssen auch Eier, die vom Erzeuger selbst auf dem Wochenmarkt verkauft werden, mit dem Erzeugercode gekennzeichnet sein. Lediglich Eier, die auf dem Hof des Erzeugers oder an der Haustür verkauft werden, müssen nicht gekennzeichnet sein.
0 für Biohaltung
1 für Freilandhaltung
2 für Bodenhaltung
3 für Käfig- und Kleingruppenhaltung
Bei der sogenannten Kleingruppenhaltung haben die Hühner mehr Platz als in Legebatterien, sie werden aber immer noch nicht artgerecht gehalten. Diese Haltungsform muss auch mit 3 gekennzeichnet werden.
DE |
| Deutschland |
AT |
| Österreich |
BE |
| Belgien |
CZ |
| Tschechische Republik |
DK |
| Dänemark |
EE |
| Estland |
ES |
| Spanien |
FI |
| Finnland |
FR |
| Frankreich |
GR |
| Griechenland |
IR |
| Irland |
IT |
| Italien |
LT |
| Litauen |
LU |
| Luxemburg |
LV |
| Lettland |
NL |
| Niederlande |
PT |
| Portugal |
SE |
| Schweden |
UK |
| Vereinigtes Königreich |
H |
| Ungarn |
01 = Schleswig Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen
05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg
09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg
13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen
Herkunft, Name und Ort des Legebetriebes lassen sich im Internet über www.was-steht-auf-dem-ei.de bestimmen.
Folgende Verordnungen sind für die Eierkennzeichnung maßgeblich:
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates vom 22. Oktober 2007
Verordnung (EG) Nr. 589/2008 Verordnung (EWG) Nr. 2092/91)
Verordnung (EG) Nr. 1234/2007
Stand November 2011
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