01.07.2011 - Seit dem 1. Juli 2011 müssen Banken ein übersichtliches und prägnantes Informationsblatt zu ihren Anlageprodukten herausgeben. Doch diese Beipackzettel sind von Bank zu Bank unterschiedlich und meist unübersichtlich. Der Vergleich von Anlageprodukten bleibt deshalb oft schwierig.
Dieses Produktinformationsblatt, kurz Beipackzettel genannt, soll Verbraucher besser über Risiken der Anlageprodukte aufklären und den Vergleich der Produkte erleichtern.
Die Infoblätter gibt es für Aktien, Zertifikate und Anleihen. Sie müssen immer bei einer Beratung ausgestellt werden, wenn ein bestimmtes Wertpapier empfohlen wird.
Das Infoblatt muss echte Produktinformationen enthalten. Dazu zählen zum Beispiel Ertrag, Risiken und Kosten der Anlage. Auch die Vertragsdauer und die Möglichkeiten einer Kündigung müssen aufgeführt sein.
Der VerbraucherService Bayern empfiehlt Verbrauchern:
Außerdem fordert der VerbraucherService Bayern ein einheitliches Produktinformationsblatt, damit Verbraucher die verschiedenen Anlageprodukte besser vergleichen können.
Um die Transparenz der vielfältigen Finanzprodukte mit wohlklingenden Namen zu erhöhen, wurde vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) angeregt, dass Kreditinstitute auf freiwilliger Basis ein übersichtliches und prägnantes Informationsblatt zu den jeweiligen Anlageprodukten herausgeben. Doch nicht alle Kreditinstitute haben sich an dem Entwurf des BMELV orientiert, sondern haben ihr eigenes Produktinformationsblatt entwickelt, wie beispielsweise die Deutsche Bank, der Bankenverband, der Bundesverband der Deutschen Volksbanken, der Deutsche Derivate Verband, um nur einige zu nennen. Durch diese Vielfalt der Beipackzettel wird die angestrebte Vergleichbarkeit für den Verbraucher unterlaufen.
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