25.08.2011 - Mehr als fünf Millionen Verbraucher sind bereits Opfer sogenannter Internetabofallen geworden. Am 24.08.2011 hat das Bundeskabinett beschlossen, dass Verbraucher künftig vor Vertragsschluss im Internet einen eindeutig gekennzeichneten, mit Preisangabe versehenen "Button" anklicken müssen.
Damit soll den Verbrauchern bei Vertragsabschluss im Internet klar vor Augen geführt werden, wann ein Angebot kostenpflichtig ist und wann nicht.
Unseriöse Unternehmen verschleiern im Internet oft den Preis eines Angebots, indem sie diesen beispielsweise in den AGB verstecken oder aber an einer versteckten Stelle auf der Homepage anbringen. Nutzer, die dann in einer Eingabemaske ihren Namen und Ihre Anschrift angeben, erhalten nach wenigen Wochen eine Rechnung über meist knapp 100 Euro. Wird nicht gezahlt, machen Inkassofirmen und teils auch Rechtsanwaltskanzleien Druck auf die Verbraucher.
Auch wenn bereits nach der jetzigen Rechtslage kein Verbraucher verpflichtet war, Rechnungen solch unseriöser Unternehmen zu bezahlen, wird es Abofallenbetreibern nun deutlich schwerer gemacht. Künftig müssen Unternehmen bei Internet-Verträgen nicht nur beweisen, dass der Verbraucher eine Bestellung abgegeben bzw. einen Auftrag erteilt hat, sondern darüberhinaus auch darlegen, dass der Verbraucher auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen wurde. Dies geschieht durch den vorgesehenen Knopf auf der Bestellseite, der einen eindeutigen Hinweis - beispielsweise "zahlungspflichtig bestellen" - enthält und vor Beendigung des Bestellvorgangs betätigt werden muss. Existiert ein solcher Button nicht oder wird ein solcher nicht betätigt, kommt ein kostenpflichtiger Vertrag auch nicht zustande.
Der VerbraucherService Bayern hatte zum Weltverbrauchertag eine große Unterstützungsaktion für die nunmehr beschlossene "Button-Lösung" gestartet und begrüßt die jetzige Gesetzesinitiative ausdrücklich.
Das Gesetz wird - nach der noch ausstehenden Zustimmung durch den Bundestag - voraussichtlich im Frühjahr 2012 in Kraft treten.
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