Wichtige Änderungen für Verbraucher in 2012

03.01.2012 - Auch dieses Jahr bringt der Jahreswechsel wieder eine Vielzahl von Neuerungen für Verbraucher - der VerbraucherService Bayern stellt die Wichtigsten vor.

Online-Überweisungen

Ab 2012 müssen Banken Online-Überweisungen schneller ausführen. Maximal einen Tag darf der Zeitraum von der Online-Auftragserteilung bis zur Gutschrift am Empfängerkonto dauern. Auch für schriftliche Überweisungsaufträge hat sich die Frist, innerhalb der der Auftrag ausgeführt sein muss, verkürzt. Bisher waren es drei Tage, jetzt sind es noch zwei.

Pfändungsschutz

Verbraucher, die von einer bestehenden oder drohenden Pfändung betroffen sind und noch kein P-Konto haben, droht seit dem 01.01.2012 der Verlust des Kontopfändungsschutzes. Weitergehende Informationen erhalten Sie in unserem Bericht "Pfändungsschutz nur über P-Konto".

Energieanbieter

Ab dem 01.04.2012 sind Strom- und Gasanbieter verpflichtet, einen Vertragswechsel des Verbrauchers innerhalb von 3 Wochen auszuführen. Die Zeiten, in denen Verbraucher teilweise monatelang warten mussten, bis sie von ihrem neuen Anbieter beliefert werden konnten, sollten damit vorbei sein.

Ab Februar 2012 müssen außerdem die Rechnungen der Stromanbieter mehr Informationen, z.B. zur Vertragslaufzeit und zu Kündigungsfristen, enthalten und die Kosten sind genauer aufzuschlüsseln. Neu ist vor allem, daß der individuelle Verbrauch eines Haushalts in Relation zu einem Durchschnittsverbrauch zu setzen ist, so dass Verbraucher ihren persönlichen Verbrauch künftig besser einschätzen können.

Gesetzliche Pflegeversicherung

Änderungen gibt es auch bei der gesetzlichen Pflegeversicherung. Arbeitnehmer, die Angehörige pflegen, können für einen Zeitraum von 2 Jahren Ihre Arbeitszeit verkürzen. Das Einkommen wird in diesem Zeitraum zwar ebenfalls reduziert, aber nur um die Hälfte der verkürzten Arbeitszeit (Beispiel: bei Verkürzung der Arbeitszeit um 10 Stunden wird das Einkommen um nur 5 Stunden reduziert). Allerdings muss der Arbeitnehmer nach Beendigung der Pflegezeit weiterhin eine Einkommenskürzung hinnehmen - bis das Zeitkonto wieder ausgeglichen ist.

Auch das Pflegegeld in der gesetzlichen Rentenversicherung und die ambulanten Sachleistungen werden erhöht. Das Pflegegeld beträgt ab dem 01. Januar 2012 monatlich 235 Euro (Stufe 1), 440 Euro (Stufe 2) bzw. 700 Euro (Stufe 3). Die ambulanten Sachleistungen erhöhen sich auf 450 Euro (Stufe 1), 1.100 Euro (Stufe 2) bzw. 1.550 Euro (Stufe 3).

Rente

Beginnend mit 2012 verschiebt sich das Renteneintrittsalter stufenweise nach hinten, bis im Kalenderjahr 2029 für alle die Rente mit 67 Jahren gilt. In 2012 verschiebt sich das Renteintrittsalter zunächst um einen Monat, d.h. alle Bundesbürger, die dieses Jahr 65 Jahre alt werden (Geburtenjahrgang 1947), müssen rechnerisch einen Monat länger arbeiten, um den vollen Rentenanspruch zu erwerben. In den kommenden Jahren verschiebt sich das Renteneintrittsalter dann stückchenweise immer weiter nach hinten. Für alle Bundesbürger, die 1964 oder später geboren wurden, gilt dann die Rente mit 67 Jahren.

Unisex Tarife bei Versicherungen

Bis Ende Dezember 2012 hat der Europäische Gerichtshof den Versicherungsunternehmern noch Zeit gelassen - spätestens dann aber dürfen die Tarife der einzelnen Versicherungszweige nicht mehr zwischen Männern und Frauen und unterscheiden, sondern müssen einen einheitlichen Tarif für alle anbieten. Dies wird voraussichtlich dazu führen, dass Männer künftig höhere Versicherungsprämien für private Renten- und Krankenversicherungsverträgen bezahlen müssen, Frauen dagegen mit höheren Beiträgen bei den Kfz-Versicherern zur Kasse gebeten werden.

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