08.12.2010 - Der VerbraucherService Bayern erhielt in den vergangenen Tagen vermehrt Anrufe von verunsicherten Verbrauchern, die ein Schreiben des bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung erhalten haben. In diesem werden verschiedene Angaben zur Wohnsituation abgefragt.
"Bei diesem Schreiben handelt es sich nicht um den Versuch zwielichtiger Unternehmen, private Daten von Verbrauchern abzufragen", so Jochen Weisser vom VerbraucherService Bayern. "Vielmehr ist dieses Schreiben Teil einer amtlichen Erhebung, bei der Informationen zum Wohnraum, zur Bildung und zum Erwerbsleben erfasst und statistisch ausgewertet werden sollen. Außerdem sollen die amtlichen Einwohnerzahlen Deutschlands festgestellt werden."
Rechtsgrundlage dieser Befragung ist das Zensusgesetz . Dieses regelt die Durchführung einer EU-Verordnung zur EU-weiten Volkszählung im Jahr 2011. Erhoben werden beispielsweise Merkmale wie Alter, Geschlecht, Schulabschluss oder Wohnfläche.
Derzeit wird an die verschiedenen Haushalte lediglich eine Vorbefragung zur Wohnungs- und Gebäudezählung geschickt, um Namen und Adressen abzugleichen. Voraussichtlich im Mai 2011 startet dann die eigentliche Befragung und die einzelnen Haushalte erhalten dann einen umfangreichen Fragebogen zugeschickt.
Es besteht eine gesetzliche Verpflichtung, sowohl die Vorbefragung als auch den eigentlichen Fragebogen auszufüllen und an das bayerische Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung zurückzusenden. Wer die Auskunft nicht erteilt, riskiert, dass die Auskunft mittels Anordnung eines Zwangsgeldes durchgesetzt wird. Darüberhinaus besteht die Möglichkeit, dass die Weigerung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bis zu EUR 5.000,00 nach § 23 BStatG iVm. § 1 ZensG geahndet wird.
Eine Verfassungsbeschwerde gegen das Zensusgesetz wurde vom BVerfG - allerdings vornehmlich aus formalen Gründen - nicht zur Entscheidung angenommen (BVerfG, Beschl. v. 21.09.10, Az. 1 BvR 1865/10).
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