Eierkennzeichnung - Erzeugercode eine wichtige Hilfe beim Eierkauf

22.03.2010 - Seit 1. Januar 2010 ist die Legehennenhaltung in Batteriekäfigen in Deutschland verboten. In den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ist die Käfighaltung erst ab 1. Januar 2012 untersagt. Deshalb lohnt für Verbraucher, die sich bewusst gegen Eier aus Legebatterien entscheiden möchten, der Kauf von Eiern mit dem Kennzeichen „DE“.

Das Kürzel „DE“ besagt, dass die Eier aus Deutschland stammen und die Hühner somit nicht in Batteriekäfigen gehalten wurden. Diese Herkunftskennzeichnung ist Bestandteil des Erzeugercodes.

In allen Ländern der Europäischen Union müssen Eier mit dem Erzeugercode gestempelt sein.

 Beispiel:        1 – DE – 0912345

Die vorderste Stelle beschreibt das Haltungssystem:

1 steht für Freilandhaltung

Die zweite Stelle gibt das Herkunftsland an:

DE steht für Deutschland

Die Zahlenkombination an der dritten Stelle ist die Betriebsnummer, wobei die ersten beiden Ziffern das Bundesland, die dritte bis sechste Ziffer den Betrieb und die siebte Ziffer den Stall benennen:

09 steht für Bayern

Daneben muss die Verpackung der Eier folgende Angaben tragen:

Sehr häufig werden Eier im Handel, am Wochenmarkt oder ab Hof Stückweise gekauft. Auch Eier, die lose verkauft werden, müssen den Erzeugercode tragen. Die übrigen obligatorischen Angaben sind auf einem Schild neben den Eiern anzubringen.

Seit Juli 2005 müssen auch Eier, die vom Erzeuger selbst auf dem Wochenmarkt verkauft werden, mit dem Erzeugercode gekennzeichnet sein. Lediglich Eier, die auf dem Hof des Erzeugers oder an der Haustür verkauft werden, müssen nicht gekennzeichnet sein.

Folgende freiwilligen Angaben auf der Verpackung sind zulässig:

 Die Haltungssysteme:

0  für Biohaltung
1  für Freilandhaltung
2  für Bodenhaltung
3  für Käfig- und Kleingruppenhaltung

 Die Herkunftsländer:

DE

  

Deutschland

AT

Österreich

BE

Belgien

CZ

Tschechische Republik

DK

Dänemark

EE

Estland

ES

Spanien

FI

Finnland

FR

Frankreich

GR

Griechenlad

IR

Irland

IT

Italien

LT

Litauen

LU

Luxemburg

LV

Lettland

NL

Niederlande

PT

Portugal

SE

Schweden

UK

Vereinigtes Königreich

H

Ungarn

 Die Bundesländer haben folgende Kennung

01 = Schleswig Holstein
02 = Hamburg
03 = Niedersachsen
04 = Bremen
05 = Nordrhein-Westfalen
06 = Hessen
07 = Rheinland-Pfalz
08 = Baden-Württemberg
09 = Bayern
10 = Saarland
11 = Berlin
12 = Brandenburg
13 = Mecklenburg-Vorpommern
14 = Sachsen
15 = Sachsen-Anhalt
16 = Thüringen

Herkunft, Name und Ort des Legebetriebes lassen sich im Internet über www.was-steht-auf-dem-ei.de bestimmen.

 

Stand März 2010

 

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