Insolvenz der Krankenkasse – der Versicherungsschutz ist nicht in Gefahr

12.07.2010 - Die City BKK meldete in den letzten Wochen dem Bundesversicherungsamt die drohende Zahlungsunfähigkeit. Experten erwarten, dass in den nächsten Monaten weitere Kassen in eine Überschuldungssituation geraten könnten. Für die Versicherten stellt sich die Frage, zu welchem Zeitpunkt der Wechsel zu einer neuen Krankenkasse erfolgen muss.

Über die bevorstehende Schließung werden gesetzlich Krankenversicherte von ihrer Krankenkasse persönlich informiert.

Rechtzeitig neue Kasse wählen

Bis zu zwei Wochen nach der Schließung besteht für Pflichtversicherte die Möglichkeit zur freien Kassenwahl unter den ca. 120 allgemein geöffneten Krankenkassen. Kümmert sich ein Kassenmitglied nicht rechtzeitig um eine neue Krankenkasse, meldet der Arbeitgeber, der Rentenversicherungsträger oder die Bundesagentur für Arbeit den Versicherten bei der Kasse an, in der er vor der Mitgliedschaft in der geschlossenen Kasse versichert war.

Freiwillig versicherte Mitglieder müssen innerhalb von drei Monaten ab dem Zeitpunkt der Schließung eine andere Kasse finden.

In beiden Fällen beginnt die neue Mitgliedschaft auch bei verspäteter Anmeldung rückwirkend einen Tag nach der Schließung der insolventen Kasse.

Kein Sonderkündigungsrecht wegen drohender Insolvenz

Wenn die Kasse zwar von Insolvenz bedroht, aber noch nicht geschlossen ist, besteht für die Versicherten kein Sonderkündigungsrecht. Wie sonst auch, ist jedoch eine Kündigung nach einer Versicherungsdauer von 18 Monaten oder im Falle der Erhebung von Zusatzbeiträgen möglich.

Leistungen und Übernahme von genehmigten Kosten

Der Kassenwechsel ist kostenlos und auch für ältere und chronisch kranke Versicherte problemlos möglich. Hat die alte Kasse bereits Leistungen genehmigt, muss die neue Krankenkasse die Kosten dafür tragen, wenn es sich nicht um Zusatzleistungen handelt, die jede Kasse in ihrer Satzung regelt. Zu finanziellen Einbußen für Versicherte kann es kommen, wenn über die Krankenkasse eine private Zusatzversicherung zu Sonderkonditionen abgeschlossen wurde. Diese Vergünstigungen gelten nur so lange, wie die kooperierende Kasse geöffnet ist. Wahrscheinlich werden die Zusatzversicherer diese Verträge mit Sonderkonditionen kündigen und die Versicherten müssen sich um eine Zusatzpolice zu regulären Preisen kümmern.

Bei Krankenkassenwechsel auf Leistungsangebot achten

Wer die Krankenkasse wechseln muss, sollte unbedingt auf das Leistungs- und Serviceangebot der neuen Kasse achten. Zusatzleistungen wie die Kostenübernahme von Reiseimpfungen, Patientenschulungen und Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten können einen Kassenwechsel letztlich sogar lohnenswert machen.

 

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