Warnhinweis für Azofarbstoffe in Süßigkeiten

10.07.2010 - Ab dem 20. Juli 2010 müssen Süßigkeiten, die mit bestimmten künstlichen Farbstoffen gefärbt wurden, einen Warnhinweis auf der Packung tragen: „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“. Die Firmen reagieren mit Rezepturänderungen.

Der Warnhinweis „Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen“ muss bei der Verwendung folgender fünf Azofarbstoffe und bei Chinolingelb erfolgen:

Ende 2008 enthielten die Hälfte der untersuchten Kindersüßigkeiten diese umstrittenen Farbstoffe. Für grell bunt gefärbte Süßigkeiten, wie Kinderkaugummis, verwendeten die Hersteller gleich mehrere dieser Farbstoffe.

Rezepturänderung statt Warnhinweis

Der in Zukunft vorgeschriebene Warnhinweis scheint die Hersteller von Süßigkeiten jedoch abzuschrecken. Viele namhafte Firmen haben bereits ihre Rezepturen umgestellt:

Anstatt der sechs umstrittenen Farbstoffe setzen sie nun bei Fruchtgummis, Schokolinsen und Co unbedenklichere künstliche Farbstoffe ein oder es werden Frucht- und Pflanzenextrakte verwendet, wie beispielsweise Chlorophyll, Carotinoide, Spinatextrakt, Kurkuma, Aronia, Saflor, Spirulina oder Holunder.

Der künstliche Azofarbstoff Cochenillerot A (E 124) wird mittlerweile häufiger durch echtes Cochenille (Karmin, E 120) ersetzt. Dieser wird aus getrockneten Scharlach-Schildläusen gewonnen. Natürliches Cochenille kann wie seine Kunstvariante bei entsprechend veranlagten Personen allergische oder pseudoallergische Reaktionen hervorrufen. Ein entsprechender Hinweis auf der Verpackung muss aber nicht erfolgen.

Einkaufs-Tipps für Verbraucher

Grundsätzlich ist vom Verzehr größerer Mengen Azofarbstoffe abzuraten.

Der VerbraucherService Bayern rät kritischen Verbrauchern die Zutatenlisten auf Verpackungen genau zu studieren und Produkte mit einem Warnhinweis liegen zu lassen.

Ungefärbte oder mit natürlichen Farbstoffen gefärbte Lebensmittel sind immer die bessere Alternative. Werden zur Färbung nur Frucht- und Pflanzenextrakte verwendet, wirbt der Hersteller oft mit dem Aufdruck „ohne künstliche Farbstoffe“. In Biosüßigkeiten und Bio-Lebensmitteln sind künstliche Farbstoffe grundsätzlich nicht erlaubt.

Mögliche Auswirkungen von Azofarbstoffen auf die Gesundheit

Anilin ist Ausgangsstoff für einige Azofarbstoffe. Da Anilin nach wie vor im Verdacht steht Krebs auszulösen, gelten auch einige Azofarbstoffe als möglicherweise krebserzeugend. Bei entsprechend veranlagten Menschen mit Asthma oder Neurodermitis werden sie ebenfalls als bedenklich angesehen.

Eine britische klinische Studie untersuchte an drei- und acht- bzw. neunjährigen Kindern im Jahr 2007 die Auswirkungen der umstrittenen Farbstoffe auf die Aufmerksamkeit von Kindern und stellte mögliche Zusammenhänge fest. Die zuständige europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit sah zunächst keinen Handlungsbedarf. Das Europaparlament erwirkte jedoch aus Gründen des vorbeugenden Verbraucherschutzes eine entsprechende Gesetzesänderung.

Seit 2007 werden Lebensmittelfarbstoffe auf EU-Ebene neu bewertet

Seit 2007 werden die in der EU zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe von der Europäischen Lebensmittelsicherheitsbehörde (EFSA) hinsichtlich ihrer Sicherheit neu bewertet. Für einige Farbstoffe ist die Neubewertung bereits abgeschlossen, für andere läuft das Prüfverfahren noch.

Der Azofarbstoff Rot 2G wurde von der Behörde als bedenklich eingestuft, so dass dessen Zulassung seit 2007 ausgesetzt ist.

Desweiteren wurden die zulässigen täglichen Aufnahmemengen (ADI) für die Farbstoffe Chinolingelb (E104), Gelborange S (E110) und Cochenillerot A (E 124) herabgesetzt. Beispielsweise für Chinolingelb von 10 auf 0,5 Milligramm pro Kilogramm Körpergewicht, da die Substanz sich in Tierversuchen negativ auf die Fortpflanzung auswirkte.

 

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