Baufinanzierung

25.01.2013

Bausparvertreter zocken Verbraucher ab

Mit Tricks versuchen Bausparkassenvertreter Kunden aus ihren alten hochverzinsten Bausparverträgen hinauszudrängen. Der wertvolle Altvertrag wird in einen neuen mit schlechteren Konditionen umgewandelt oder nach Annahme der Zuteilung durch den Bausparer an diesen ausbezahlt. Ein Verlustgeschäft für jeden Verbraucher!

Der gute alte Bausparvertrag – ein Glücksfall für Renditesparer
Viele Verbraucher haben vor Jahren, als das Zinsniveau noch höher lag, einen Bausparvertrag abgeschlossen und diesen über die Jahre hinweg bespart. Sie erhalten, neben der Grundverzinsung von 1,5 % p.a. - 2,0 % p.a., noch rückwirkend einen Bonus auf ihr angespartes Guthaben,
  • wenn sie bei Zuteilung auf das Darlehen verzichten und
  • wenn der Bausparvertrag mindestens 7 Jahre seit Vertragsabschluss gelaufen ist.
Mancher Bausparer kommt dadurch auf eine Gesamtrendite zwischen 3 % p.a. - 4,5 % p.a. Mit Wohnungsbauprämie und Arbeitnehmersparzulage erhöht sich die Rendite nochmals. Eine sichere Topanlage, die sich der Verbraucher nicht gutgläubig abschwatzen lassen sollte.

Der neue Bausparvertrag – kein Glücksfall für Renditesparer
Bei Abschluss eines neuen Bausparvertrages oder Umwandlung des alten in einen neuen Bausparvertrag verlangen Bausparkassen erneut 1 % bis 1,6 % Abschlussgebühr auf die neue Bausparsumme. Aufgrund des momentan niedrigen Zinsniveaus ist auch die Guthabenverzinsung während der Ansparphase zurzeit sehr gering. Sie liegt bei ca. 1,0% p.a. Erst nach 7 Jahren Laufzeit und Verzicht auf das Bauspardarlehn hätte der Verbraucher je nach Tarif wieder Anspruch auf einen Bonus.

Auch ist gemäß den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge der jeweiligen Bausparkasse bei Neuverträgen die Gewährung eines Bonuses zeitlich befristet.

Achtung bei der Zuteilung!
Sobald der Bausparer das vertraglich vereinbarte Mindestguthaben angespart hat, die Mindestwartezeit eingehalten wurde und die von der Bausparkasse errechnete Bewertungszahl erreicht ist, ist der Vertrag zuteilungsreif.

Momentan dringen die Bausparkassen massiv darauf, dass die Bausparer die Zuteilung ihrer Altverträge annehmen und sich das Guthaben so schnell wie möglich auszahlen lassen, wenn sie das Bauspardarlehen nicht in Anspruch nehmen wollen. Hier entledigt sich die Bausparkasse ihrer Altverträge, für die sie ansonsten weiter die Grundverzinsung plus Bonus bezahlen müsste. Der Verbraucher muss die Zuteilung aber nicht annehmen. Er kann weiter einzahlen oder den Vertrag ruhen lassen, denn bis die volle Bausparsumme erreicht ist, kassiert er weiter Spitzenzinsen.

Unsere Tipps für Bausparer:
  • Lassen Sie sich nicht überreden Ihren hochverzinsten Altvertrag in einen niedrigverzinsten neuen Bausparvertrag umzuwandeln.
  • Nehmen Sie die Zuteilung nicht an, wenn Sie das Geld momentan nicht benötigen und sich Ihnen keine andere, sichere und besser verzinste Anlagealternative bietet.
  • Stoppen Sie Ihre Einzahlungen bei etwa 85% der vereinbarten Bausparsumme. Sie profitieren weiterhin von den Spitzenzinsen und die Gesellschaft kann den Vertrag nicht kündigen. Ist jedoch irgendwann die Bausparsumme erreicht oder der Vertrag bereits überspart, darf die Bausparkasse den Altvertrag kündigen