Baufinanzierung

04.04.2016, Verbesserter Verbraucherschutz bei Krediten

Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie

Verbraucher werden in Zukunft besser vor der Inanspruchnahme von unüberlegten Krediten und einer sich daraus ergebenden möglichen Überschuldung geschützt. Dies sieht die Umsetzung der Wohnungsimmobilienkreditrichtlinie, die zum 21. März 2016 in deutsches Recht umgesetzt wird, vor.

WohnungsimmobilienkreditrichtlinieFoto: © Karin & Uwe Annas - Fotolia.com

Was ändert sich?

Widerrufsrecht bei Null-Prozent-Finanzierung

Ab dem 21. März 2016 haben Verbraucher jetzt auch bei der Null-Prozent-Finanzierung ein gesetzliches Widerrufsrecht. Wie bei den entgeltlichen Verbraucherdarlehen kann die Null-Prozent-Finanzierung innerhalb von 14 Tagen rückgängig gemacht werden. Die Widerrufsfrist beginnt erst, nachdem der Verbraucher über sein Widerrufsrecht belehrt wurde.

Wird das zinslose Darlehen fristgerecht widerrufen, gilt auch der Kaufvertrag nicht mehr. Der Verbraucher muss den Kaufgegenstand an den Händler zurückgeben und erhält von der Bank eine eventuell schon bezahlte Rate zurück.

Zwar muss der Verbraucher bei der Null-Prozent-Finanzierung keine Zinsen für den Kredit bezahlen, jedoch muss er sich die monatlichen Raten zur Tilgung des Kredites auch leisten können. Der leichtsinnig eingegangene Abschluss mehrerer Null-Prozent-Finanzierungen kann schnell in die Schuldenfalle führen. Dem soll nun vorgebeugt werden.

Beratungspflicht bei Dispokrediten

Bei dauerhafter oder hoher Inanspruchnahme des Dispokredites müssen die Kreditinstitute beim Eintritt einer der beiden folgenden Fälle nunmehr den Verbraucher über kostengünstigere Alternativen aufklären:

  1. Das Kreditinstitut muss den Kunden beraten, wenn der Verbraucher den eingeräumten Kreditrahmen 6 Monate langzu 75 % ausschöpft. Dies heißt, wenn beispielsweise der eingeräumte Dispo bei 6.000 Euro und die Inanspruchnahme 6 Monate lang über 4.500 Euro liegt, müssen dem Verbraucher Alternativen aufgezeigt werden.
  2. Auch muss eine Beratung erfolgen, wenn der Verbraucher über den Dispokredit hinaus, sein Konto 3 Monate lang mit mehr als 50% des durchschnittlichen Geldeingangs überzieht. Der eingeräumte Dispo liegt beispielsweise bei 6.000 Euro und der durchschnittliche monatliche Geldeingang bei 2.000 Euro. Wenn das Girokonto 3 Monate lang mit über 7.000 Euro (Dispo 6.000 Euro und geduldete Überziehung mehr als 1.000 Euro) überzogen ist, muss das Kreditinstitut über alternative Kredite aufklären.

Der Dispokredit oder auch Überziehungskredit genannt, ist bequem und flexibel aber sehr teuer. Er wird von der Hausbank eingeräumt und ist ein Blankokredit. Da kein fester Rückzahlungstermin vereinbart wird, besteht keinerlei Druck für den Verbraucher, den für ihn teuren Kredit so schnell wie möglich zurückzuzahlen. Selbst bei dem niedrigen Zinsniveau, werden für einen Dispo 10 % p.a. oder mehr verlangt.

Unser Tipps

  • Bei der Aufnahme von Krediten ist grundsätzlich Vorsicht geboten. Auch eine Null-Prozent-Finanzierung muss zurückgezahlt werden.
  • Der Dispokredit ist nur für eine kurzfristige Überziehung des Kontos gedacht. So sollte er auch eingesetzt werden.
  • Besteht Kreditbedarf sollte die Einnahmen- und Ausgabensituation überdacht werden.

Weitere Informationen und Beratung zum Thema Kredite erhalten Sie in den Beratungsstellen des VSB.