Energie

09.01.2023

Das ändert sich 2023 im Energiebereich

Die Neuerungen in Sachen Energie stehen im Zeichen hoher Preise auf den Energiemärkten und des Klimawandels. Die neuen Vorschriften im Jahr 2023 dienen dazu, Verbraucher*innen vor den hohen Kosten für Wärme und Strom zu schützen, den Energieverbrauch zu verringern und die erneuerbaren Energien zu stärken.

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Förderung von Energiesparinvestitionen

Führen Verbraucher*innen Energiesparmaßnahmen in Eigenleistung durch, so sollen ab Januar 2023 neuerdings auch die Materialkosten gefördert werden.

Heizungen erhalten nur noch eine Förderung, wenn Verbraucher*innen diese auf Basis von mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energien betreiben. Zusätzlich lässt sich auch die Miete provisorischer Heizungen mitfördern, wenn Sie die Heizung im Zuge eines Defekts austauschen. Wer eine Biomasseheizung, zum Beispiel für Holzpellets wählt, muss auch Solarthermie nutzen, um eine Förderung zu erhalten. Biomasseheizungen müssen außerdem höhere Anforderungen an Schadstoffemissionen erfüllen.

Bei der Förderung von Gebäudesanierungen wird die Verwendung vorgefertigter Elemente mit einem Bonus belohnt. Der Bonus für die Sanierung energetisch sehr schlechter Häuser soll darüber hinaus erhöht werden.

Steuerermäßigung für die Sanierung von Eigenheimen

Wer Förderprogramme nicht nutzt, hat die Möglichkeit, für energetische Maßnahmen eine Steuerermäßigung zu erhalten. Der Einbau gasbetriebener Heizungen findet ab 2023 keine steuerliche Berücksichtigung mehr. Für Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien werden weiterhin Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der Aufwendungen gewährt, ebenso für nachträgliche Wärmedämmungen oder die Modernisierung von Fenstern.

Begrenzung der Energiepreise

Um die Belastung von Haushalten durch gestiegene Energiepreise zu begrenzen, sollen die Kosten für Strom, Gas und Fernwärme für ein Kontingent von 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs begrenzt werden. Für dieses Entlastungskontingent ist geplant, in der Zeit von März 2023 bis April 2024 den Preis für Erdgas auf zwölf Cent pro Kilowattsunde (kWh) und für Fernwärme auf 9,5 Cent/kWh festzulegen.

Bei Strom liegt der Referenzpreis bei 40 Cent/kWh. Dieser Mechanismus greift zwar erst ab März, soll die Verbraucher*innen aber rückwirkend zum Januar 2023 entlasten.

Haushalte, die mehr als 80 Prozent der prognostizierten Energiemenge verbrauchten, zahlen je zusätzlicher Kilowattstunde den in ihrem Liefervertrag festgelegten Preis. Liegt der Verbrauch unter 80 Prozent, wird der aktuelle Preis je Kilowattstunde für die eingesparte Gasmenge mit der Jahresendabrechnung an den Haushalt zurückerstattet. Auf diese Weise erhalten Haushalte Anreize, ihren Verbrauch zu reduzieren.

Wohngelderhöhung und Einmalzahlungen

Haushalte mit geringem Einkommen sollen ab Januar 2023 erheblich mehr Wohngeld bekommen, um den gestiegenen Heizkosten Rechnung zu tragen. Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Einkommen, von der Nettomiete sowie der Anzahl der Personen, die in einem Haushalt leben. Geplant ist, das durchschnittliche Wohngeld dabei nahezu zu verdoppeln und der Kreis der Wohngeldberechtigten von aktuell 600.000 Haushalten auf etwa zwei Millionen zu erhöhen.

Geplant ist zudem, dass Studierende sowie Fachschüler*innen im Laufe des Jahres 2023 eine Einmalzahlung von 200 Euro für gestiegene Heizkosten erhalten.

Förderung der Stromerzeugung aus Photovoltaik

Das erneuerbare Energien-Gesetz (EEG), das zuletzt im Juli 2022 für mehr Förderung für eingespeisten Solarstrom gesorgt hat, wird ab 2023 erneut geändert. Für neue und bestehende Anlagen entfällt die Pflicht zur Begrenzung der Einspeiseleistung auf 70 Prozent der Nennleistung. Das bedeutet, dass die Anlage mehr Strom einspeisen kann. Netzbetreibern muss auch keine Fernsteuerbarkeit mehr gewährt werden. Zudem ist geplant, ab 2023 die Erträge von Photovoltaikanlagen bis 30 Kilowatt von der Einkommensteuer zu befreien. Es ist außerdem geplant, die Anschaffung von neuen Photovoltaikanlagen von der Mehrwertsteuer zu befreien. Auch die Vergütungssätze für den in das Stromnetz eingespeisten Strom wurden angehoben.

Wegfall der EEG-Umlage

Die EEG-Umlage entfällt 2023 endgültig. Das macht den Betrieb von Anlagen günstiger, da für die Ermittlung der gesamten erzeugten Strommengen kein Erzeugungszähler mehr notwendig ist. Bereits im Juli wurde die EEG-Umlage auf null Cent gesenkt, um Bürger*innen von den hohen Strompreisen zu entlasten.

Energieeffizienzvorschriften für Neubauten

Ab 2023 gelten laut Gebäudeenergiegesetz (GEG) erhöhte Anforderungen an Neubauten. So darf der Primärenergiebedarf maximal beim Wert eines Effizienzhauses 55 liegen. Mit dieser erhöhten Anforderung ist ein Schritt in Richtung klimaneutraler Gebäudebestand geplant. Strom aus Photovoltaikanlagen darf bei der Bilanzierung eines Neubaus ab Januar 2023 auch dann angerechnet werden, wenn Sie entsprechend der Vergütungssystematik des EEG die Variante Volleinspeisung wählen. Bislang ist ein Anteil an Eigenverbrauch im Gebäude dafür erforderlich.

Glühlampen und Leuchtstofflampen

Für die meisten Glühlampen und Leuchtstofflampen ist 2023 definitiv Schluss. Ab 1. September 2023 dürfen sie nicht mehr in den Verkehr gebracht werden. Dazu zählen Kompaktleuchtstofflampen, die gängigen T8-Leuchtstofflampen und R7s-Hochvolt-Halogenlampen. Letztere finden immer noch vielfach in veralteten Deckenfluterleuchten ihren Einsatz und sind wegen der hohen elektrischen Leistung echte Stromfresser. Leuchtstofflampen gelten wegen ihres Gehalts an Quecksilber als besondere Gefahr für die Umwelt.

Beratung zu veränderten Regeln im Bereich Energie

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale in Kooperation mit dem VerbraucherService Bayern hilft bei Fragen zu den veränderten Regeln im Bereich Energie und Energieeffizienz. Sie findet online, telefonisch oder in einem persönlichen Gespräch statt, und ist je nach Beratungsangebot kostenfrei oder kostenpflichtig (30 Euro). Unsere Energie-Fachleute beraten anbieterunabhängig und individuell. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis sind alle Beratungsangebote kostenfrei. Terminvereinbarung unter Tel. 0800-809 802 400. Mehr Infos unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/energie/energieberatung. Die Bundesförderung für Energieberatung der Verbraucherzentrale erfolgt durch das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.