Energie

10.03.2016, Durchblick im Förderdschungel

Energieeffizient Bauen und Sanieren

Seit 1. Januar gelten die strengeren Richtwerte der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2016 für Neubauten: Die Anforderungen an die Gesamtenergieeffizienz eines Gebäudes sind gegenüber den bisherigen Regelungen damit um 25 Prozent verschärft worden.

Energieeffizient Bauen und SanierenFoto: © Antranias-pixabay.com

Die Berechnung der entsprechenden Energiekennwerte eines Gebäudes ist sehr komplex und immer ein Zusammenwirken aus gutem Dämmstandard und dem gewählten Energieträger. So lassen sich die Vorgaben auf verschiedene Arten umsetzen: Beim Heizen mit hohem Anteil erneuerbaren Energien ist ein geringerer Dämmstandard möglich, beim vermehrtem Einsatz fossiler Energien muss stärker gedämmt werden. Das energetische Gesamtkonzept ist demnach entscheidend, um die Vorgaben der EnEV einhalten zu können. Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) empfiehlt in diesem Zusammenhang unbedingt, nicht nur die Investitions-, sondern auch die Folgekosten im Blick zu haben.

Förderband des Bundes KfW passt zum 1. April 2016 Fördermöglichkeiten an

Was bisher besonders energieeffizient und förderwürdig war, wird nun Standard. Folglich passt die Förderbank des Bundes KfW zum 1. April 2016 ihre Fördermöglichkeiten an: Vergünstigte Darlehen gibt es dann nur noch für Neubauten, deren Gesamtenergiebedarf bei höchstens 55 Prozent der bis Ende 2015 zulässigen Werte liegt (KfW-Effizienzhaus-55). Dafür gibt es aber mit bis zu 100.000 Euro doppelt so viel Geld pro Wohnung. Bauherren, die ein „KfW-Effizienzhaus-70“ planen, können nur noch bis zum 31. März 2016 einen Förderantrag stellen. Danach wird die Förderung eingestellt. Doch häufig lässt sich mit geringem Mehraufwand auch ein KfW-55-Standard erreichen, man sollte sich allerdings gut beraten lassen. Die KfW fördert die Beratung und Baubegleitung ab dem 1. April 2016 zusätzlich mit einem Zuschuss. Die strengeren Regelungen gelten nur für den Neubau, nicht für die Sanierung von Bestandsgebäuden.

Förderkonditionen für Energiesparer verbessert

Für Immobilienbesitzer, die ihr Haus energetisch auf Vordermann bringen wollen, verbessern sich einige Förderkonditionen. So werden der Einbau neuer Heizungs- und Wohnungslüftungsanlagen mit einem erhöhten Zuschuss gefördert, wenn sie als so genannte Paketlösungen durchgeführt werden.

Dabei bedeutet Heizungspaket, dass nicht nur der alte Kessel ausgetauscht wird. Zusätzlich muss das gesamte Heizsystem optimiert werden. Beim Lüftungspaket wird der Einbau einer Wohnungslüftungsanlage mit mindestens einer Wärmeschutzmaßnahme kombiniert.

Diese neuen Konditionen gelten ab 1. April für bereits ab 1. Januar 2016 begonnene Heizungs- oder Lüftungspakete. Anträge können ab 1. April nachträglich gestellt werden. Generell gilt jedoch: Fördergelder müssen vor Beginn einer Maßnahme beantragt werden.

Bei weiteren Fragen hilft die Energieberatung des VSB.  Über die kostenlose Hotline 0800 – 809 802 400 können Sie einen Termin in Ihrer nächstgelegenen Beratungsstelle vereinbaren oder sich direkt an unsere Energie-Beratungsstützpunkte wenden:

Arnstorf, AschaffenburgBaiersdorf, Cham, Eckenthal/Eschenau, ForchheimHerzogenaurach, Höchstadt, Ingolstadt, Neufahrn, Neuötting, PassauRegensburg, TrostbergUttenreuth, Vilshofen

Die Energieberatung des VerbraucherService Bayern wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.