Ernährung

04.05.2020

Lebensmittel online kaufen – Tipps und Wissenswertes

Rund ein Drittel aller Einkäufe werden in Deutschland online getätigt, insbesondere Kleidung und Elektroartikel. Lebensmittel waren dabei bisher weniger nachgefragt, bedingt durch Corona steigen auch hier die Bestellzahlen. Angebote und Service der Lieferdienste sind unterschiedlich. Wissenswertes rund um die Online-Bestellung von Lebensmitteln erfahren Sie hier.

Lebensmittel online kaufen – Tipps und WissenswertesFoto: © georgejmclittle - stock.adobe.com

Kennzeichnung von Lebensmitteln

Verpackte Waren, die im Internet vermarktet werden, benötigen die gleichen Pflichtangaben wie Ware aus dem Supermarkt.

Dazu gehören zum Beispiel:

  • Bezeichnung des Lebensmittels
  • Zutatenliste
  • Nährwertdeklaration
  • allergene Zutaten
  • Füllmenge, Preis, Name und Anschrift des Herstellers/Verpackers/Verkäufers, die Losnummer und gegebenenfalls die Bio Kontrollnummer
  • Alkoholgehalt und gegebenenfalls Hinweise zur Aufbewahrung und/oder Verwendung

Dies betrifft auch die Angabe des Herkunftslandes bei Obst und Gemüse (mit wenigen Ausnahmen), Honig, natives Olivenöl und Fleisch.

Ausnahme: Das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD) bzw. das Verbrauchsdatum. Dies muss erst bei Lieferung vorliegen. Freiwillige Hinweise, wie „das Produkt ist noch xx Monate ab Bestellung haltbar“ sind möglich.

Lose Ware muss mit den enthaltenen Hauptallergenen gekennzeichnet sein.

Lieferung von Lebensmitteln

Die gelieferte Ware muss durchschnittlichen Anforderungen genügen, wie man sie auch im Markt kaufen würde. Eine einzelne faule Erdbeere ist kein Grund, die Ware nicht zu bezahlen, da das auch passiert, wenn Sie selbst einkaufen. Beschädigte Ware müssen die Kunden nicht akzeptieren.

Die Lieferanten sind verpflichtet, für eine geeignete Verpackung zu sorgen und die Kühlkette einzuhalten. Dies gilt für alle Lebensmittel. Für manche Bereiche existieren spezielle Anforderungen:

  • Die Temperatur darf 4°C (Geflügel, Hasentiere) bzw. 7 °C (Huftiere, Großwild) nicht übersteigen.
  • Frischer Fisch ist bei einer Temperatur von maximal 2 °C zu lagern und zu befördern.
  • Hackfleisch muss eine Temperatur von 2 °C vorweisen.
  • Eis hat mit –18 °C beim Kunden anzukommen.

Reklamation – geht das?

Grundsätzlich gibt es für Lebensmittel, trotz weit verbreiteter Meinung, keinen generellen Ausschluss vom Widerrufsrecht. Das bedeutet, Sie haben in der Regel die Möglichkeit, den Vertrag zu widerrufen, die Ware zurückzuschicken und den Kaufpreis erstattet zu bekommen.

Ein Ausschluss des Widerrufsrechts richtet sich konkret nach dem Zustand und der Art der bestellten Waren. Handelt es sich um Konserven und haltbar verpackte Produkte wie beispielsweise Nudeln, Reis, Dosen, Flaschen etc. besteht ein Widerrufsrecht, soweit die Ware noch geschlossen ist. Dazu zählt auch, wenn das MHD bei solchen Lebensmitteln schon fast erreicht ist.

Ausnahmen

  1. Bei frischen Waren wie Obst, Gemüse, Milchprodukte, Fleisch oder Fisch besteht eine schnelle Verderblichkeit, so dass diese Produkte vom Widerrufsrecht ausgenommen sind. In manchen Online-Shops stellt die Inanspruchnahme des Lieferservice noch keine verbindliche Bestellung der Waren dar. Entdeckt der Kunde nachträglich, dass doch eine unerwartete Zutat im bestellten Produkt enthalten ist, kann er die Annahme der Lieferung verweigern. Informationen dazu stehen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  2. Fertiggerichte sind vom Widerruf ausgeschlossen, sobald eine vorhandene Versiegelung entfernt wurde. Ob eine einfache Verpackungsfolie als Siegel ausreicht, ist noch nicht höchstrichterlich entschieden, in diesem Fall aber anzunehmen. Begründet ist dies mit Gesundheits- und Hygieneaspekten.

Kontrollieren Sie den Einkauf direkt beim Empfang und nehmen Sie beschädigte Waren nicht an. In der Praxis ist das allerdings sehr zeitraubend und funktioniert nicht, wenn die Lieferung an einem vereinbarten Platz abgestellt wird. Wenden Sie sich andernfalls direkt an den Anbieter. Auf der Webseite findet sich häufig ein Musterwiderruf oder ein Kontaktformular. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist verzeichnet, wie lange Sie Waren zurückschicken können und wer die Rücksendekosten trägt.

Sichere Shops – Gütesiegel und Kontrollen

Orientierung beim Online Einkauf bieten diverse Gütesiegel. Da verschiedene Zertifikate und Siegel existieren, hat die „Initiative D21“ ein gemeinsames Projekt von Verbraucherschützern, Politik und Wirtschaft Prüfkriterien festgelegt. Diese gelten auch für den Bereich Onlinehandel von Lebensmitteln. Die Vorgehensweise: Lebensmittelhändler registrieren sich bei der örtlichen Lebensmittelüberwachung und erhalten dann ein Siegel, welches garantiert, dass der Händler amtlich überwacht wird. Mit einem Mausklick auf das Emblem können Sie feststellen, ob das Siegel echt ist. Es erfolgt dann eine Weiterleitung auf die Internetseite des Betreibers zum Prüfzertifikat.

Die deutsche Lebensmittelüberwachung kontrolliert in der Regel keine Waren aus dem Ausland.

Checkliste zum Onlinekauf von Lebensmitteln

Beim Onlinekauf von Lebensmitteln gelten grundsätzlich die gleichen Ratschläge, wie für alle anderen Online-Einkäufe. Informationen dazu finden sich im Diskurs des VSB: https://www.verbraucherservice-bayern.de/service/diskurs-das-digitalmagazin

Für den Lebensmitteleinkauf sind folgende Punkte wesentlich:

  • Gibt es einen Mindestbestellwert? Wenn ja, wie hoch ist dieser?
  • Sind Kühlverpackungen kostenpflichtig?
  • Verlangt der Anbieter eine Gewichtszulage für schwere Ware?
  • In welchem Umfang können Getränke bestellt und Leergut abgegeben werden?
  • Impressum: Der Unternehmer muss im Impressum vollständig angegeben sein. Seien Sie misstrauisch, wenn das Impressum fehlt oder nur ein Postfach angegeben ist.
  • Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geben an, wer die Rücksendekosten trägt. Achtung: Umtausch und Garantie sind freiwillige Leistungen und sind auch in den AGB zu finden.

Varianten der Online-Lieferdienste

Neben der klassischen Gemüsekiste, die inzwischen auch online bestellt werden kann, existieren noch viele verschiedene Varianten von Online Shops. Eine Auswahl:

  1. Klassische Bestellung und Lieferung durch den Einzelhandel oder spezielle Lieferfirmen. Hierfür ist eine Registrierung nötig. Manchmal ist ein Mindestbestellwert nötig.
  2. Kochboxen: Die meisten Kochboxen funktionieren nach dem Aboprinzip, d.h. man bestellt für eine bestimmte Personenzahl regelmäßige Lieferungen. Alle Zutaten sind in der Kochbox enthalten, lediglich Grundzutaten, wie Salz, Pfeffer oder Mehl werden vorausgesetzt. Die Kunden sparen sich also das Einkaufen und es bleiben keine Reste. Selbst die Rezepte liegen bei und liefern Inspiration.
  3. Marktschwärmer-System: Kunden bestellen online bei einem oder mehreren Landwirten. Den Einkauf bringt der Landwirt zu einem bestimmten Zeitpunkt zu einem bestimmten Ort, wo ihn der Käufer abholt. Hier lässt sich der Zustand der Ware leicht überprüfen und notfalls direkt reklamieren.
  4. Shops, die (fast) abgelaufene Lebensmittel als Sonderposten anbieten. Meist handelt es sich um unproblematische Waren, wie Dosen oder Süßigkeiten.
     

Weiterführende Information zum Onlinehandel:

Infoblatt "Lebensmittel Online kaufen" des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: www.bvl.bund.de