Finanzen

20.11.2014, Kreditbearbeitungsgebühren

Individuelle Beratung beim VerbraucherService Bayern

Ende Oktober hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Banken und Sparkassen ihren Kreditkunden ungerechtfertigte Bearbeitungsentgelte bis zu zehn Jahre rückwirkend erstatten müssen. Alle Bearbeitungsgebühren, die in der Zeit vom 01.01.2005 bis zum 31.12.2011 gezahlt wurden, verjähren aber zum 31.12.2014. Für betroffene Verbraucher ist also höchste Eile geboten!

Im ersten Schritt sollten die Verbraucher mit Hinweis auf die BGH Urteile vom Mai und Oktober 2014 umgehend die Erstattung der gezahlten Bearbeitungsentgelte fordern. Für alle Kreditverträge, egal ob das Geld für einen Auto-, Möbel oder Immobilienkauf verwendet wurde, sind die verbraucherfreundlichen BGH Urteile anwendbar.

Einen entsprechenden Musterbrief Kreditbearbeitungsgebühren stellt der VerbraucherService Bayern auf seiner Homepage kostenlos zum Download bereit.

Wenn die Kreditinstitute die Rückzahlung verweigern, müssen schnellstmöglich verjährungshemmende Maßnahmen eingeleitet werden, indem entweder Klage erhoben oder der zuständige Ombudsmann eingeschaltet wird.

Die Beratungspraxis zeigt, dass sich Verbraucher scheuen, die Bearbeitungsentgelte einzufordern und oftmals fachkundige Beratung und Unterstützung zu diesem komplexen Thema benötigen.

Die Juristen und Finanzexperten des VerbraucherService Bayern in Aschaffenburg, Augsburg, Ingolstadt, München, Neufahrn, Passau, Regensburg, Traunstein und Würzburg beraten Kreditnehmer in einem persönlichen Gespräch zur aktuellen Rechtslage und bieten Hilfestellungen bei der Anspruchsdurchsetzung.