Umwelt

09.03.2017, Neue Düngeverordnung

Kampf gegen Nitrat in Boden und Grundwasser

Das Bundeskabinett hat im Februar 2017 eine Reform der Düngeverordnung beschlossen und reagiert damit auf die Klage der EU-Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof vom November 2016. Die EU-Kommission wirft Deutschland Untätigkeit in Bezug auf den Grundwasserschutz vor. Eine Verschärfung der Düngeregeln soll die Folgen intensiver landwirtschaftlicher Nutzung und damit den Nitrateintrag ins Grundwasser eindämmen.

Kampf gegen Nitrat in Boden und GrundwasserFoto: © pixel1 - pixabay.com

Nitratquellen

Kampf gegen Nitrat in Boden und GrundwasserFoto: © pixel1 - pixabay.com

Nitrat (NO3) ist durch seinen Stickstoffanteil (N) ein wichtiger Nährstofflieferant für Pflanzen in der Landwirtschaft. Es kommt natürlich im Boden vor, wird aber auch künstlich in Form von Gülle, Mineraldünger und Gärresten aus Biogasanlagen auf die Felder ausgebracht.

Neben Einträgen aus der Landwirtschaft sind auch Stickstoffeinträge privater Haushalte, der Industrie und aus dem Verkehr eine Nitratquelle. Über die Luft tragen sie zum Stickstoffeintrag und damit zur Nitratbelastung bei. Laut Umweltbundesamt beträgt ihr Anteil jedoch nur 5 Prozent. Pflanzenbau mit 62 Prozent und die Tierproduktion mit 33 Prozent machen den weitaus größeren Teil aus.

Nitratüberschuss in Grundwasser und Boden

Stickstoff garantiert hohe Erträge und erhält – in Maßen – die Bodenqualität. Pflanzen nehmen den Stickstoff in Form von Nitrat auf, ein Überschuss wird jedoch im Boden eingelagert oder mit dem nächsten Regen in Oberflächengewässer oder das Grundwasser gespült.

Insbesondere im Winter, wenn keine Pflanzen wachsen, ist der Nitrateintrag ins Grundwasser besonders hoch. Nitrat wird jedoch bei einem Überangebot auch im Boden eingelagert und erst nach und nach ausgewaschen. Dadurch ist auch in den nächsten Jahren trotz neuer Düngeverordnung keine Entspannung zu erwarten.

In Oberflächengewässern kommt es nach Auswaschung von den Feldern zu einem erhöhten Algenwachstum (Eutrophierungsgefahr). Verantwortlich hierfür ist vor allem ein mengenmäßiger- und zeitlich nicht an das Pflanzenwachstum angepasstes Ausbringen von tierischem Wirtschaftsdünger (Umweltbundesamt Stickstoff). Genau das soll durch die neue Düngeverordnung besser kontrollierbar sein. Landwirte müssen nun eine Bilanz zwischen dem Einsatz ihrer Nährstoffmengen (Dünger und Tierfutter) und den erzeugten Produkten aufstellen.

Außerdem hat übermäßige Düngung auch Einfluss auf die Bodenqualität. Es besteht die Gefahr der Übersäuerung durch Auswaschung von Nitrat (Base). Damit ändern sich die Lebensbedingungen der Bodenmikroorganismen, was wiederum Einfluss auf die Bodenfruchtbarkeit haben kann. Letztendlich wird das Wachstum einiger stickstoffliebenden Pflanzen gefördert und die für ein gutes und widerstandsfähiges Ökosystem nötige Biodiversität zerstört.

Tipp: Bevorzugen Sie biologisch erzeugte Nahrungsmittel. Ökologische Landwirtschaft arbeitet ohne mineralische Düngemittel und chemisch-synthetische Pflanzenschutzmittel. Außerdem ist die Anzahl der Tiere in Abhängigkeit von der Betriebsfläche begrenzt.

Gesundheitsgefahr durch Nitrat im Trinkwasser?

Nitrat ist für den Menschen unbedenklich. Durch bestimmte Bakterien kann Nitrat im Boden, in Lebensmitteln oder im menschlichen Körper jedoch zu Nitrit umgebaut werden. Nitrit ist giftig und ist an der Entstehung krebserregender Nitrosamine beteiligt.

Außerdem kann Nitrit die sogenannte „Säuglingsblausucht“ auslösen. Siehe hierzu VSB-Ernährungstipp: Nitrate – Gefahr für unser Trinkwasser.

Ein zu stark belastetes Grundwasser wird durch Wasserversorger mit unbelastetem Wasser verdünnt oder anderweitig aufbereitet. Das Trinkwasser weist also immer einen unbedenklichen Nitrat- und Nitritwert auf. Die Wasseraufbereitung ist aber kostenaufwendig. Letztendlich zahlt der Verbraucher den Preis intensiver Landwirtschaft und damit billiger Lebensmittel indirekt in Form von steigenden Wasserpreisen.

Klage gegen Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof

Der Nitratbericht 2016 der Bundesregierung, der alle 4 Jahre der EU-Kommission vorgelegt werden muss, zeigt keine wesentlichen Veränderungen der Situation. Bereits seit vielen Jahren bemängelt die EU-Kommission die Untätigkeit Deutschlands in Bezug auf Nitrat. Darum reichte Sie im November 2016 vor dem Europäischen Gerichtshof eine Klage gegen Deutschland ein.

Laut EU-Nitrat-Richtlinie, die bereits seit 1991 gilt, darf der Grenzwert von 50 mg Nitrat pro Liter Wasser nicht überschritten werden. Zusätzlich fordert die Richtlinie die Erhaltung bereits vorhandener guter Wasserqualität eines Gebiets und die Verbesserung schlechter Wassergüte. Dieses Ziel hat Deutschland nicht erreicht.

Nitrat kommt auch natürlich in der Umwelt vor. Ab einem Wert über 25 mg/l Nitrat wird von anthropogenen (menschlich verursachten) Einflüssen ausgegangen.

Von den 697 Messstellen unter landwirtschaftlichem Einfluss, die für den Nitratbericht 2016 herangezogen wurden, wiesen 28 Prozent einen Nitratwert über 50 mg/l auf, teilweise sogar einen erheblich erhöhten Wert.

Neuerungen bei der Düngeverordnung

Die alte Düngeverordnung schreibt eine Stickstoff-Obergrenze von 170 kg pro Hektar vor. Allerdings galt dieser Wert nur für den tierischen Düngeranteil. Die neue Düngeverordnung  bezieht auch pflanzliche Stickstoffeinträge in Form von Gärresten aus Biogasanlagen mit ein. Die häufig verwendete Energiepflanze Mais ist auch nach der Vergärung sehr nährstoffreich und erhöht den Nitrateintrag auf die Felder stark.

Außerdem sollen die Sperrzeiten, in denen keine Düngemittel ausgebracht werden dürfen, verlängert und die Abstände für die Düngung in der Nähe von Gewässern ausgeweitet werden. In Gebieten mit hohen Nitratwerten müssen die Bundesländer zusätzliche Maßnahmen ergreifen. Der Bundesrat muss dem Düngegesetz und der Düngeverordnung noch zustimmen.

Nitratwerte in Bayern

Geografisch treten in Deutschland erhöhte Nitratwerte v.a. in nördlichen Bundesländern (Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfahlen) sowie in den Regionen Sachsen, Sachsen-Anhalts und Thüringen auf. Doch auch in Bayern gibt es Gebiete mit erhöhten Nitratwerten.

Das Bayerische Landesamt für Umwelt lokalisiert sie v.a. in den Weinanbaugebieten Unterfrankens, aber auch in einem Korridor von Regensburg bis Amberg und in einigen niederbayerischen Regionen, sowie im landwirtschaftlich intensiv genutzten Rieskrater Schwabens. Für diese Regionen ist ein Zielerreichung laut EU-Wasserrichtlinie, nämlich ein guter ökologischer Zustand, der nur gering vom natürlichen Zustand abweicht, bis 2021 unwahrscheinlich (siehe Karte LfU)

Quellen:

BMUB und BMEL: Nitratbericht 2016

Umweltbundesamt: Stickstoff

Umweltbundesamt: Ökologischer Landbau

VIS Bayern: Nitratgehalt in Trinkwasser