Verbraucherrecht

31.03.2016, Urheberrecht und illegaler Download

Abmahnfallen - Künftig auch für Flüchtlinge ein Thema?

Die Computerzeitschrift "c't" berichtete kürzlich in ihrer Ausgabe Heft 6/2016, dass viele Flüchtlinge, ohne es zu wissen, Urheberrechtsverletzungen begehen. Dabei werden sie zum neuen Ziel für Abmahnanwälte.

Konkret berichtete die Computerzeitschrift von einem Fall in Hannover. Dort soll ein Flüchtling einen Spielfilm aus der Tauschbörse „bittorent“ herunter geladen haben – und nun 815 Euro wegen illegalem Download zahlen müssen.

Wie ist die urheberrechtliche Situation?

Das Urheberrecht gewährleistet dem Urheber ein subjektives und absolutes Recht auf den Schutz geistigen Eigentums in ideeller und materieller Hinsicht. Es bestimmt Inhalt, Umfang, Übertragbarkeit und Folgen der Verletzung dieses subjektiven Rechtes. Dies gilt für Flüchtlinge gleichermaßen wie für jeden Anderen, nur leider ist Flüchtlingen die komplizierte Rechtsmaterie oft nicht bekannt.

Schutzgegenstände des Urheberrechtes sind nach dem Gesetz alle Werke der Literatur, der Wissenschaft und der Kunst. Dazu gehören Sprachwerke wie beispielsweise Romane, Erzählungen, Lieder, Gedichte, Drehbücher, Liedtexte, aber auch Computerprogramme, Musikwerke oder Filme. Natürlich erstreckt sich der Urheberschutz auch auf sämtliche Werke, die im Internet durch die neuen Medien verfügbar sind.

Rechtsinhaber ist der Urheber. Mit dem Urheberrechtsgesetz erhält er das Recht, über seine Nutzungsrechte am Werk frei und ausschließlich zu disponieren. Um dieser Rechtsposition Rechnung zu tragen, werden ihm neben seinem Urheberpersönlichkeitsrecht auch sämtliche Verwertungsrechte eingeräumt.

Was ist eine Urheberrechtsverletzung?

Eine Urheberrechtsverletzung ist ein Rechtsverstoß, der Konsequenzen nach sich zieht. Ein häufiger Verstoß besteht in einer rechtswidrig hergestellten oder verbreiteten Kopie von urheberrechtlich geschützten – meist elektronischen – Medien. Diese Kopien werden häufig Raubkopie genannt. In der Regel unterbleibt die Bezahlung des Urhebers, die beim Kauf einer legalen Kopie erfolgt wäre.

Auch das Herunterladen von Filmen aus Tauschbörsen stellt in der Regel eine solche Urheberrechtsverletzung dar. Dabei wird eine Datei auf den eigenen Rechner der Person kopiert, die herunter lädt. Kopien für den privaten Gebrauch dürfen zwar erstellt werden. Allerdings dürfen diese nicht offensichtlich rechtswidrig zur Verfügung gestellt worden sein. Blockbuster oder Musik, die in sog. Filesharingdiensten angeboten werden, sind in aller Regel offensichtlich rechtswidrig. Hinzu kommt noch, dass man diese Dateien gleichzeitig weiteren Usern von Tauschbörsen zur Verfügung stellt, was wiederrum unzulässig ist.

Welche Konsequenzen drohen?

Urheberrechtsverletzungen sind keine Bagatelldelikte. Im Einzelfall kann es zu Geld-oder Haftstrafen kommen. Außerdem kann es zu kostenpflichtigen Abmahnungen kommen. Abmahnungen sind außergerichtliche Unterlassungsaufforderungen, mit denen zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert wird. Geschieht dies anwaltlich, muss der Abgemahnte auch die Anwaltskosten tragen bzw. ggf. einen eigenen Anwalt bezahlen. Musik-, Film- und Softwarekonzerne gehen mittlerweile massiv gegen solche Urheberrechtsverletzungen vor und mahnen systematisch ab. Technisch ist es relativ einfach den Nutzer ausfindig zu machen.

Praxistipp

  • Nutzen Sie keine Tauschbörsen wie napster, emule, kazaa, edonkey, bittorent usw. Dort laden Sie die Dateien nämlich nicht nur herunter, sondern stellen sie auch gleichzeitig anderen Nutzern zur Verfügung, was rechtlich äußerst problematisch ist.
  • Laden Sie generell nichts oder nur sehr vorsichtig aus dem Internet herunter.
  • Nutzen Sie für das Streaming von Filmen und Musik nur große und bekannte Portale wie Youtube, Vimeo, Dailymotion, Myvideo, Spotify usw.
  • Flattert doch eine Abmahnung wegen einer Urheberrechtsverletzung ins Haus, lassen Sie sich juristisch beraten. Gerne erhalten Sie in den Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern oder unter http://www.verbraucherservice-bayern.de nähere Informationen zu Ihren Rechten.

Personen, die in der Flüchtlingshilfe tätig sind, sollten sich einen Überblick über die Materie verschaffen und ihre Schutzbefohlenen für die Rechtslage sensibilisieren.