Verbraucherrecht

18.12.2015, Neue Datenschutz-Regeln im Internet ab 2018

EU beschließt Datenschutzgrundverordnung

Die EU hat nach langjähriger Diskussion nun eine Datenschutzreform beschlossen. Die bisher geltenden Regelungen aus dem Jahr 1995 werden hierdurch abgelöst.

EU beschließt DatenschutzgrundverordnungFoto: © fotodo - Fotolia.com

Es ist lange überfällig. Die Regelungen zum Datenschutz von 1995 stammen aus einer Zeit, in der weder soziale Netzwerke bekannt, noch eine Datenverarbeitung im heutigen Stil („Big Data“) auch nur im Entferntesten vorstellbar war.

Ab 2018 sollen EU-weit einheitlich u.a. folgende Regeln für Internetnutzer gelten:

  1. Recht auf Vergessenwerden und Portabilität

Das sog. „Recht auf Vergessenwerden“ wird verankert, ebenso wie die „Portabilität“ der Daten. Das bedeutet, Verbraucher können ihre Daten von einem Anbieter zum anderen mitnehmen und es wird ihnen leichter gemacht, ihre Daten endgültig löschen zu lassen.

  1. Ausdrückliche Zustimmung zur Datennutzung

Internetkonzerne wie Google und Facebook müssen sich künftig die ausdrückliche Zustimmung zur Datennutzung beim Verbraucher einholen und sind verpflichtet, bei Voreinstellungen die datenschutzfreundliche Variante zu wählen.

  1. Mindestalter von 16 Jahren

Die Zustimmung zur Verarbeitung der eigenen Daten kann erst ab einem Mindestalter von 16 Jahren erteilt werden, diese Grenze kann durch nationales Recht aber auf 13 Jahre herabgesetzt werden. Das bedeutet, dass Jugendliche Dienste wie Whats App oder Facebook nur mit Einwilligung ihrer Eltern nutzen können, wenn sie das Mindestalter noch nicht erreicht haben.

  1. Beschwerden werden leichter gemacht

Verbraucher sollen sich auch bei einer Beschwerde gegen einen Anbieter, der in einem anderen EU-Land sitzt, stets in der eigenen Sprache an eine heimische Beschwerdestelle wenden können.

  1. Höhere Strafen bei Verstößen gegen Datenschutz

Gegen Unternehmen, die gegen Datenschutzregeln verstoßen, sollen künftig Strafen in Höhe von bis zu vier Prozent des Jahresumsatzes verhängt werden können.

Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. hat bereits seit Jahren mit einem Forderungskatalog auf die zügige Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung gedrängt.