Verbraucherrecht

11.02.2020, Verbrauchertipp

Handy-Spiele: Kinder vor Kostenfallen schützen

Laut einer Umfrage von Bitcom Research ist das Smartphone das beliebteste Gerät zum Spielen, noch vor der Konsole. Die Zahl der Handy-Games, die Nutzer als Apps herunterladen, steigt von Jahr zu Jahr. Viele Spiele sind vermeintlich kostenlos, fordern dann aber während der Nutzung laufend dazu auf, so genannte In-App-Käufe zu tätigen. Das können Extra-Funktionen sein, mit denen die Apps oft erst richtig spannend werden, attraktive Accessoires, die der eigenen Spielfigur mehr Kraft, Geschicklichkeit oder ein neues Leben verleihen. Mit einem kostenpflichtigen Klick lässt sich auch virtuelles Geld, Goldmünzen und Diamanten kaufen. Die Gewinnchancen erhöhen sich. Für Kinder eine große Versuchung, für Eltern eine Herausforderung.

Handy-Spiele: Kinder vor Kostenfallen schützenFoto: © kerkezz - stock.adobe.com

Pro Klick sind Kosten von einigen Euro bis über 100 Euro möglich. Die Käufe können, das ist vielen nicht bewusst, über die Handy-Nummer getätigt werden oder auch über Kredit- und Kontodaten, wenn Sie diese samt Passwort im App-Store hinterlegt haben. So kassieren die Anbieter Beträge bis über 1000 Euro ab. Ist das Kind minderjährig, können sich Eltern dagegen wehren. Noch besser: Vorkehrungen treffen, damit es erst gar nicht so weit kommt. Wir haben Tipps für Sie, die auch mit wenig Technikerfahrung umzusetzen sind.

Guthabenkarten alleine helfen nicht die Kosten zu deckeln

Super-, Drogerie- oder Elektromärkte bieten für den Kauf von Apps im Google Play Store oder im App Store Guthabenkarten zum Kauf. In-App-Käufe können aber auch über die Kreditkarten oder Kontodaten, die im App-Store hinterlegt sind, getätigt oder über die Handy-Nummer des Smartphones abgerechnet werden. Weitere Schutzmaßnahmen sind daher notwendig.

Schützen Sie Ihr Kind vor In-App-Käufen

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, in-App-Käufe zu verhindern oder zumindest zu erschweren. Welche Schutzmaßnahmen empfehlenswert sind, hängt auch von Ihren Nutzungsgewohnheiten ab, welche Online-Dienste Sie selbst nutzen, ob Ihr Kind ein eigenes Smartphone besitzt oder Sie ihm Ihr eigenes Gerät zum Spielen überlassen.

In-App-Käufe sperren

Beschränken Sie In-App-Käufe durch Voreinstellungen auf Ihrem, bzw. dem Smartphone Ihres Kindes. Abhängig davon, ob Sie ein Android- oder Apple-Smartphone nutzen, gibt es verschiedene Möglichkeiten:

Smartphones und Tablets von Appel/iOS-Geräte
In-App-Käufe sperren Sie bei Smartphones und Tablets von Apple in den „Einstellungen“. Das ist relativ einfach, man muss sich nur durch ein paar Menüpunkte klicken. Das Sperren von In-App-Käufen ist unter Umständen, je nach Softwareversion und Gerät, nicht immer an der gleichen Stelle zu finden.

Hier die Anleitung für die derzeit aktuelle Softwareversion 13.3.1:
Als erstes die Einstellungs-App öffnen. Klicken Sie auf den Punkt „Bildschirmzeit“. Beim obersten Punkt „Beschränkungen für Inhalt & Datenschutz“ schieben Sie gegebenenfalls den Regler auf grün. Jetzt den Punkt „Käufe im iTunes & App Store“ anklicken, dann „In-App-Käufe“ wählen und nun Ihr Häkchen bei „Nicht erlauben“ setzen.

Alternativ gibt es die Möglichkeit, In-App-Käufe durch eine Passwort-Abfrage zu beschränken. Hierfür wieder in die Einstellungs-App gehen. Tippen Sie auf Ihren Namen und anschließend auf „iTunes und App Store“, wählen Sie dann „Passworteinstellungen“ (wird nicht angezeigt, wenn Touch ID oder Face ID für Käufe aktiviert ist) und tippen unter „Käufe und In-App-Käufe“ auf die gewünschte Einstellung.

Smartphones mit Android-Betriebssystem
Bei Android ist ein Schutz von In-App-Käufen nur über den Google Play Store möglich. Hier besteht die Möglichkeit, den Kauf von digitalen Inhalten an die Eingabe eines Passwortes zu knüpfen.

Gehen Sie hierfür im Google Play Store auf „Einstellungen“, und klicken unter „Nutzersteuerung“ auf „Authentifizierung für Käufe“. Hier haben Sie die Wahl, die Authentifizierung mit einem Passwort für jeden Kauf einzurichten oder nach jeder Authentifizierung Käufe 30 Minuten lang freigeschaltet zu lassen.

Drittanbietersperre einrichten

Eine weitere Option: Bei Ihrem Mobilfunkanbieter eine Drittanbietersperre einrichten zu lassen. Damit verhindern Sie, dass Dritte, hier der Spielanbieter, die Kaufbeträge über Ihre Handyrechnung abrechnen.

Die Drittanbietersperre schützt auch vor Abo-Fallen, in die Kinder, durch unbeabsichtigtes Anklicken eines Werbebanners, geraten. Seit dem 1. Februar 2020 gelten zwar neue Regelungen für die Abrechnung von Abonnements über den Mobilfunkanbieter. Wie wirksam diese sind, wird sich jedoch erst in der Praxis zeigen. Schutz bieten soll vor Vertragsabschluss eine Umleitung auf eine Bezahlseite des Mobilfunkanbieters. Erst wenn Sie hier die Bestellung mit einem Klick bestätigen, ist der Drittanbieter berechtigt, den Kauf über den Telefonanbieter abzurechnen. Kinder können aber auch hier den Abo-Kauf einfach tätigen.

Die Sperre beantragen Sie bei Ihrem Mobilfunkanbieter telefonisch, über das Online-Konto oder mit einem kurzen Schreiben, in dem Sie um die Einrichtung der Drittanbietersperre bitten. Manche Anbieter unterscheiden bei der Sperre nach Sparten. Damit sperren Sie beispielsweise App Stores und Erotik-Inhalte, die Bezahlung von Parktickets ist aber weiter möglich.

Verträge mit Minderjährigen – Ihre Rechte

Minderjährige sind nur eingeschränkt geschäftsfähig. Verträge sind in der Regel schwebend unwirksam. Damit der In-App-Kauf wirksam wird, bedarf es der Zustimmung der Eltern.

Hat ihr Kind einen Kauf getätigt, widersprechen Sie der Forderung gegenüber dem Mobilfunkanbieter und dem Spieleanbieter. Wichtig ist, dass Sie zeitnah reagieren. Prüfen Sie hierfür regelmäßig Ihre Telefonrechnung. Begründen Sie Ihren Widerspruch. Legen Sie dar, dass ihr Kind die Käufe ohne Ihre Einwilligung tätigte und Sie dem Vertrag auch nachträglich nicht zustimmen. Fordern Sie Ihr Geld zurück. Wenn möglich, widersprechen Sie der Lastschrift bei Ihrer Bank. Das ist mindestens innerhalb von acht Wochen nach Abbuchung möglich. Den unstrittigen Anteil der Rechnung überweisen Sie dann Ihrem Provider und teilen unbedingt mit, für welche Posten auf der Rechnung der überwiesene Betrag angerechnet werden soll.

Wann haften die Eltern?

In Einzelfällen haften Eltern für den Kauf ihrer Kinder, wenn Accounts und Passwörter allzu leicht für Jugendliche zugänglich waren oder Sie diese direkt zugänglich gemacht haben. Wenden Sie sich bei Fragen gerne an eine unserer Beratungsstellen. Wir beraten Sie, wie die rechtliche Situation in Ihrem Fall aussieht.

Gaming ohne In-App-Käufe

Beachten Sie die Hinweise in den App-Stores. Bei Apple wie auch im Google Play Store finden Sie direkt unter dem Kauf-Button bzw. unter „Laden“ oder „Jetzt installieren“ den Hinweis „In-App-Käufe“, wenn diese angeboten werden. Bei Google gibt es seit 2016 auch einen Hinweis, wenn die App Werbung enthält.

Kostenlose Spielversionen finanzieren sich in der Regel durch In-App-Käufe oder Werbung. Für mehr Sicherheit und Spielspaß kann es sich daher lohnen, für eine App zu bezahlen, wenn diese dann werbefrei ist und keine „Pay-to-Win“-Käufe nötig macht.

 

Quelle: Mobil und flexibel: Die Gaming-Trends 2019 www.bitkom-research.de