Verbraucherrecht

18.05.2015, Die Reisezeit beginnt!

Mit guter Vorbereitung lassen sich viele Urlaubsprobleme vermeiden.

Pfingst- und Sommerferien stehen vor der Tür. Das bedeutet für viele Menschen: Sachen packen und ab in den Urlaub. Bereits vor Reiseantritt sollten Sie einige wichtige Dinge beachten, damit die Urlaubszeit tatsächlich die „schönste Zeit des Jahres“ für Sie wird.

Katalogpreise sind unverbindlich

Seit November 2008 können Reiseveranstalter – ebenso wie ihre Internetkonkurrenten – Preissteigerungen, wie z.B. erhöhte Übernachtungskosten, an Sie weitergeben und somit ihre im Katalog angegebenen Preise nachträglich anpassen. Der Reiseveranstalter muss sich diese Möglichkeit allerdings im Prospekt vorbehalten haben. Dies geschieht zumeist durch eine entsprechende Klausel in den AGB, also dem sog. „Kleingedruckten“.

Achtung: In bestimmten Fällen ist eine Preisänderung sogar noch nach der Reisebuchung möglich!

Wird eine Pauschalreise mindestens vier Monate vor dem Reisebeginn gebucht, sind auch nach der Buchung in konkreten Ausnahmefällen noch Preisänderungen denkbar. Voraussetzung dafür: die Nachricht über die nachträgliche Erhöhung muss Ihnen mindestens 21 Tage vor Reisebeginn zugegangen sein.

Gründe für die Erhöhung können zum Beispiel geänderte Wechselkurse, erhöhte Beförderungskosten durch gestiegene Sprit- und Kerosinpreise sowie erhöhte Abgaben durch gestiegene Flughafen-, Einreise- oder Sicherheitsgebühren sein.

Auch die nachträgliche Preiserhöhung muss natürlich eindeutig in den allgemeinen Geschäftsbedingungen des Reiseveranstalters geregelt sein.

Bei einer nachträglichen Reisepreiserhöhung von mehr als 5% können Sie kostenlos vom Vertrag zurücktreten oder vom Reiseveranstalter eine mindestens gleichwertige Ersatzreise ohne Aufpreis verlangen.

Worauf Sie bei der Online-Reisebuchung achten sollten

Immer mehr Deutsche buchen ihre Reisen nicht mehr per Katalog, sondern online.
Eine Online-Buchung sollten Sie nie überstürzt oder in Eile vornehmen, denn es lauern einige Fallen. Achten Sie stets auf Folgendes:

  • Lesen Sie die angebotene Reise- und Hotelbeschreibung auf der Internetseite genau durch und vergleichen Sie sie mit Ihren Erwartungen.
  • Achten Sie auf den korrekten Reisetermin, die richtige Zimmerkategorie und ggf. erforderliche Zubuchungen von Frühstück, Halb- oder Vollpension.
  • Überprüfen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  • Kontrollieren Sie eventuelle Voreinstellungen bei Ihrem Online-Buchungsportal. Eventuell müssen Sie gesetzte Häkchen entfernen, um nicht eine zusätzliche Versicherung oder einen Mietwagen mitzubuchen.
  • Ein falsch geschriebener Name kann zu Ärger am Flughafen führen. Im schlimmsten Fall kann es sein, dass Sie nicht ins Flugzeug gelassen werden. Also Vorsicht!
  • Achten Sie auf die korrekte Angabe Ihrer Telefonnummer und Emailadresse, damit der Reiseveranstalter Sie kontaktieren kann.
  • Lesen Sie all Ihre Angaben nochmals sorgfältig durch, bevor Sie auf „Buchen“ klicken.
  • Drucken Sie alle wichtigen Buchungs- und Reiseunterlagen aus und sichern diese zusätzlich auf Ihrem Rechner. Auch Screenshots sind möglich. Angaben im Internet können sich sehr schnell ändern, deshalb sind diese Maßnahmen zur Beweissicherung sehr gut geeignet.

Der VSB empfiehlt: Wenn Sie während einer Online-Buchung feststellen, dass sich der Preis durch weitere Gebühren im Vergleich zum Ausgangsangebot erhöht, dann verlassen Sie das Portal und suchen sich eine andere Buchungsmöglichkeit!

Ohne Sicherungsschein, keine Zahlung

Reiseveranstalter haben die Pflicht, Ihnen vor Reisebeginn einen Sicherungsschein zu übergeben. Dieser garantiert, dass im Fall der Zahlungsunfähigkeit Ihres Reiseveranstalters eine Versicherung Ihnen bereits bezahlte Beträge zurückerstattet und Rückreisekosten übernimmt. Der Sicherungsschein sollte ausgehändigt werden, bevor eine An- oder gar die Restzahlung geleistet wird.

Richtig versichert auf Reisen

Auslandsreisekrankenversicherung
Der Abschluss einer Auslandsreisekrankenversicherung ist empfehlenswert, denn gesetzlich Versicherte erhalten Behandlungskosten sonst nur innerhalb der EU erstattet sowie in Ländern, mit denen ein entsprechendes Abkommen besteht. Wer öfters ins Ausland reist, für den lohnt sich ein Jahresvertrag. Beim Abschluss der Versicherung sollten Sie auf jeden Fall darauf achten, dass der Rücktransport auch dann im Leistungsspektrum enthalten ist, wenn er nicht zwingend medizinisch notwendig ist.

Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherung
Bei einer teuren und lange im Voraus geplanten Reise lohnt sich der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Erfolgt die Absage der Reise aus einem unvorhersehbaren wichtigen Grund, wie z.B. schwerer Erkrankung oder des Verlusts des Arbeitsplatzes, so bekommt man die bis zum Auftritt des Rücktrittsgrunds anfallenden Stornogebühren zurückerstattet. Wichtig ist es daher, sich sofort beim Versicherer zu melden.

Eine Reiseabbruchsversicherung übernimmt die Kosten, falls der wichtige Grund erst auftritt, nachdem Sie den Urlaub bereits angetreten haben und Sie ihn vorzeitig abbrechen müssen.

Reisegepäckversicherung
Eine extra Versicherung für das Gepäck ist in der Regel verzichtbar, da diese bei hohen Sorgfaltsobliegenheiten des Versicherungsnehmers nur geringen Schutz bietet. Überdies ist das Gepäck auch anderweitig abgesichert. Bei Flugreisen kommt eine Entschädigung für verloren gegangenes Gepäck nach dem Montrealer Übereinkommen in Betracht. Bei Einbrüchen kann auch die Hausratsversicherung eingreifen. 

Reisekasse

Neben etwas Bargeld ist es sinnvoll, auch eine Girokarte ins Ausland mitzunehmen.
Beachten Sie dabei aber das jeweilige Symbol auf der Karte: „V-Pay“ berechtigt Sie zu Abhebungen innerhalb der EU sowie in einzelnen weiteren Ländern. Das „Maestro“- Symbol zeigt an, dass Sie damit weltweit an Automaten abheben können, die eben dieses Symbol verwenden.

Sowohl bei Giro-, als auch bei Kreditkarten ist es sinnvoll, sich vorab bei der Bank nach den für den Auslandseinsatz anfallenden Gebühren zu erkundigen. Hier ist eine Mindestgebühr pro Abhebung ebenso denkbar, wie die Berechnung eines bestimmten Prozentsatzes des abgehobenen Betrags.

Bei Verlust Ihrer Giro- oder Kreditkarte, aber auch beispielsweise der Mobilfunkkarte, können Sie den Sperr-Notruf unter der 0049/ 116 116 kontaktieren und so die Sperrung der Karten veranlassen.

 

Wohnung diebstahlssicher

Bevor Sie nun endgültig Ihr Haus oder Ihre Wohnung abschließen und in den wohlverdienten Urlaub starten, sollten Sie noch einen letzten Check machen, ob Sie Ihr Heim ausreichend gegen Diebstahl gesichert haben.

Die meisten Einbrecher haben nicht viel Zeit, wollen keinen Lärm verursachen und sind mit einfachem Werkzeug unterwegs. Das bedeutet, dass Sie schon mit einigen Maßnahmen die Wahrscheinlichkeit eines Einbruchs erheblich senken können.

  • Schließen Sie Fenster und Türen! Die Wohnungs-/ Haustür nicht nur zuziehen, sondern abschließen!
  • Deponieren Sie Schlüssel nicht außerhalb des Hauses! Diebe haben viel Erfahrung und kennen jedes Versteck!
  • Verstauen Sie Aufstiegshilfen wie Leitern, Gartenmöbel, Mülltonnen unzugänglich.
  • Beleuchtungsanlagen mit Bewegungssensor können abschrecken!
  • Vermeiden Sie deutliche Signale Ihrer Abwesenheit. Ein überquellender Briefkasten ist ebenso ungünstig wie ständig geschlossene Jalousien. Bitten Sie einen Nachbarn um Hilfe!
  • Urlaubsankündigungen auf dem Anrufbeantworter und in den sozialen Netzwerken (Facebook, Twitter usw.) sind eine Einladung an Einbrecher. Also bitte nicht!

Noch ein allerletzter Tipp: Es ist sinnvoll, sich vor Antritt der Reise beim deutschen Zoll zu informieren, welche Souvenirs Sie bedenkenlos mit zurück nach Deutschland bringen können und wovon Sie besser Abstand nehmen sollten (www.zoll.de).

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit dieser Übersicht die Urlaubsvorbereitung ein wenig erleichtert haben. Noch ausführlichere Informationen finden Sie in unserer Broschüre „Das Reise 1x1“, welche Sie unter www.verbraucherservice-bayern.de/themen/verbraucherrecht/gut-informiert-auf-reisen/ downloaden können und in jeder unserer Beratungsstellen kostenlos erhalten.