Verbraucherrecht

14.10.2020, Verbrauchertipp

Musik und Filme sicher streamen

Videofilme, Musik und Hörbücher sind nicht länger an feste Datenträger wie DVDs oder CDs gebunden. Als digitale Güter gelangen sie inzwischen direkt über das Internet auf Fernseher, Smartphones und Computerfestplatten. Um „Streaming“ handelt es sich, wenn diese digitalen Inhalte in Echtzeit konsumiert und nicht dauerhaft als Datei auf TV- oder mobile Endgeräte heruntergeladen werden. Streaming-Dienste erfreuen sich zunehmender Beliebtheit und gerade in Zeiten von Corona steigt dieser Trend weiter an. Auf was beim streamen zu achten ist und wie Verbraucher*innen sich vor Abzocke schützen, erfahren Sie hier.

Musik und Filme sicher streamenFoto: © istock.com-geber86

Ein wachsender Markt

Laut einer Analyse von Statista 2019 nutzten rund 38 Prozent der Deutschen mindestens einmal pro Woche Videostreaming-Dienste und 16 Prozent davon sogar täglich. Populäre Anbieter sind Netflix, Amazon Prime Video und AppleTV. Auch die kostenlosen Mediatheken öffentlich-rechtlicher Fernsehsender wie ARD und ZDF zählten zu den beliebtesten Streaming-Diensten. Die Zahl der Netflix-Abonnenten betrug im vierten Quartal 2019 weltweit rund 171,77 Millionen, davon 167 Millionen zahlende Nutzer, die im zweiten Quartal 2020 auf 193 Millionen stiegen. Der gesamte Markt für Video- und Musik-Streaming-Dienste verzeichnete in den vergangenen Jahren ein starkes Wachstum, was sich auch in der zunehmenden Zahl der Anbieter widerspiegelt.

Unterschiedliche Geschäftsmodelle

Streaming-Dienste bieten ihre Leistungen in verschiedenartigen Geschäftsmodellen an. Es gibt Monats- oder Jahresmitgliedschaften, Einzelabrufe oder Abonnements. Spotify ermöglicht als Marktführer unter den Musik-Streaming-Diensten neben dem kostenpflichtigen Abonnement („Spotify-Premium“) auch das werbefinanzierte „Spotify Free“. Bei letzterem nehmen Verbraucher*innen zwischen den Musiktiteln regelmäßig Werbung in Kauf.
Tipp: Informieren Sie sich vor Vertragsabschluss über die Konditionen und überlegen, welches Modell am besten für Sie geeignet ist.

Informationspflicht des Unternehmers

Damit für Verbraucher*innen bei Vertragsabschluss eine sinnvolle Entscheidung möglich ist, ist der Unternehmer verpflichtet, ihnen vorab grundlegende Informationen zur Verfügung stellen. Dazu gehören beispielsweise Angaben über die Funktionsweise digitaler Inhalte und deren Kompatibilität mit dem Endgerät.

Besonderheiten beim Widerrufsrecht

Bei Verträgen über das Herunterladen oder Streamen von digitalen Inhalten handelt es sich um Fernabsatzverträge. Bei diesen steht Verbraucher*innen ein 14-tägiges Widerrufsrecht zu. Beim Kauf digitaler Inhalte beginnt die Frist bereits mit dem Vertragsabschluss. Hinsichtlich des Widerrufsrechts gilt bei Streaming und Download eine Besonderheit: Das Widerrufsrecht erlischt, sobald der Nutzer mit dem Herunterladen beginnt. Diese Regelung verhindert, dass Verbraucher*innen digitale Inhalte nutzen und anschließend den Vertrag widerrufen. Über diese Besonderheit beim Widerrufsrecht muss der Unternehmer vorab informieren. Der Kunde ist verpflichtet, der Ausführung des Vertrags vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich zuzustimmen und zu bestätigen, dass er mit Beginn der Ausführung sein Widerrufsrecht verliert.

Streaming – überall und jederzeit

Die Inhalte von Streaming-Diensten stehen sowohl zeitgleich mit der Live-Ausstrahlung als auch „On-Demand“ („auf Wunsch“) zu einem selbst gewählten Zeitpunkt zur Verfügung. Einkaufswege in den stationären Handel oder Lieferzeiten entfallen. Streaming funktioniert überall dort, wo es Internet oder eine Mobilfunkverbindung gibt.

Achtung: Abzocke und Urheberrechtsverletzungen

Verbraucher*innen haben häufig Schwierigkeiten zwischen legalen und illegalen Streaming-Diensten zu unterscheiden. Vor allem auf der Suche nach kostenlosen Filmen landen Interessierte nicht selten auf unseriösen Internetseiten und geben unbedarft ihre Adressdaten preis. Nach Ablauf einer kostenlosen Testphase erhalten sie Rechnungen für teure Jahresabonnements – auch wenn das Streamen der Filme gar nicht funktioniert hat.
Wichtig: In diesem Fall müssen Sie die Rechnung nicht bezahlen.

Tipp: Informieren Sie sich vorab genau über den Streaming-Anbieter, auf dessen Seite Sie sich anmelden möchten. Die großen bekannten Dienste bieten teilweise kostenfreie Testphasen vor Zustandekommen eines Abos an. Hier sind die Abos in der Regel problemlos mit wenigen Klicks monatlich kündbar.

Beim Download von illegalen Streaming-Angeboten oder Tauschbörsen besteht für Verbraucher*innen außerdem die Gefahr, Urheberrechte zu verletzen. Es drohen kostspielige Klagen der Rechteinhaber.

Weitere Informationen:

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/627483/umfrage/nutzungshaefigkeit-von-videostream-anbietern-in-deutschland/

https://de.statista.com/statistik/daten/studie/196642/umfrage/abonnenten-von-netflix-quartalszahlen/

https://www.test.de/Video-Streaming-Angebote-und-Technik-5596436-0/

https://www.test.de/Streaming-Die-besten-Anbieter-fuer-Filme-und-Serien-4817574-0/

https://www.bitkom.org/Presse/Presseinformation/Bitkom-zu-den-Klimawirkungen-von-Videostreaming

https://www.verbraucherservice-bayern.de/themen/umwelt/digitalisierung-immer-groesserer-anteil-am-ressourcenverbrauch

https://www.verbraucherservice-bayern.de/service/corona-blog