Verbraucherrecht

21.07.2017, P R E S S E M E L D U N G

Türkeiurlaube noch sicher? VerbraucherService Bayern fordert Kooperation der Veranstalter bei Umbuchungen

Das Auswärtige Amt hat angesichts der aktuellen Sicherheitslage die Reisehinweise für die Türkei verschärft. Eine konkrete Reisewarnung gibt es für das Urlaubsland aber bislang nicht. Eva Traupe, Reiserechtsexpertin beim VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB), fordert die Reiseveranstalter dazu auf, Urlaubern, die einen geplanten Türkeiurlaub nun nicht antreten möchten, dennoch entgegenzukommen und jedenfalls Umbuchungen zu ermöglichen.

Türkeiurlaube noch sicher? VerbraucherService Bayern fordert Kooperation der Veranstalter bei UmbuchungenFoto: © Picture-Factory - Fotolia.com

„Faktisch gelten bei einem Reiserücktritt grundsätzlich nämlich weiterhin die regulären Stornierungsgebühren“ so Traupe: „Wann im Einzelfall ein Rücktrittsgrund angenommen werden kann, ist rechtlich umstritten. Jedenfalls dann, wenn das Auswärtige Amt für das entsprechende Gebiet eine Reisewarnung ausgegeben hat, kann man von einer Kündigungsmöglichkeit ausgehen. Eine Solche liegt im Fall der Türkei aber eben nicht vor.“

Auch die Reiserücktrittsversicherung greift in einem solchen Fall nicht ein, da Ereignisse, die auf sogenannter „höherer Gewalt“ beruhen, regelmäßig aus dem Leistungskatalog ausgeschlossen sind.

Weitere Informationen zum Recht auf Reisen finden Sie in unserem Reise 1X1.