Verbraucherrecht

15.01.2015, Verstoß gegen die „Button-Lösung“

VerbraucherService Bayern erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Handelsblatt GmbH

Das Landgericht Düsseldorf ist dem Antrag des VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Handelsblatt GmbH gefolgt und hat diesem mit Beschluss vom 28.11.2014 (Az. 12 O 415/14) ab sofort die Verwendung des nur mit „Bestellen“ bezeichneten Buttons für das genannte Angebot untersagt.

VerbraucherService Bayern erwirkt einstweilige Verfügung gegen die Handelsblatt GmbHFoto: © guukaa - Fotolia.com

Im Rahmen einer Werbeaktion im November 2014 hat die Handelsblatt GmbH ein vierwöchiges Gratis-Abo für den WirtschaftsWoche Digitalpass versprochen. Im Verkauf des Bestellvorgangs auf der Internetseite der WiWo wurde im „Kleingedruckten“ zwar darauf hingewiesen, dass sich das Gratis-Abo nach Ablauf der Probezeit automatisch in ein kostenpflichtiges Abo umwandeln würde. Der Bestellbutton selber war jedoch lediglich mit „Bestellen“ beschrieben.

„Dies stellt aus Sicht des VerbraucherService Bayern eine Umgehung der sogenannten Button-Lösung dar“, so Jochen Weisser, Jurist beim VerbraucherService Bayern. „Verbraucher sollen die Kostenpflichtigkeit eines Angebots allein aufgrund des Bestellbuttons erkennen können und nicht verpflichtet sein, die gesamte Website nach mal mehr und mal weniger erkennbaren Kostenhinweisen zu durchforsten“, unterstreicht der Verbraucherberater.

Viele Unternehmen gestalten ihre Angebotsseiten im Netz nach wie vor so, dass Begriffe wie „Gratis testen“, „Gratisangebot“ etc. an prominenter Stelle platziert werden, auf die (anschließende) Kostenpflichtigkeit aber nur an sehr untergeordneter Stelle hingewiesen wird. Das führt auf Verbraucherseite in vielen Fällen zu ungewollten Kosten.

Mit seiner Abmahntätigkeit setzt sich der VSB aktiv dagegen ein.

Im konkreten Fall hat die Handelsblatt GmbH Widerspruch eingelegt. Über diesen wird am 11.02.2015 vor dem LG Düsseldorf verhandelt.