Verbraucherrecht

06.07.2017, Abgemahnt

VerbraucherService Bayern erwirkt einstweilige Verfügung gegen drschmittshop.com

Der VerbraucherService Bayern im KDFB e.V. (VSB) hat im Juni 2017 die Firma Schmitt Electronics Trading GmbH („drschmittshop.com“) mit Sitz in München aufgrund diverser wettbewerbsrechtlicher Verstöße abgemahnt. Im „drschmittshop.com“ Online-Shop wurden verschiedene rechtliche Vorgaben nicht eingehalten. So existiert zum Beispiel lediglich eine kostenpflichte Mehrwertdienstnummer für Kundenanrufe, Käufer werden nicht ordnungsgemäß über das ihnen zustehende Widerrufsrecht informiert und auch die sogenannte „Button-Lösung“ wird bei Abschluss der Bestellung nicht eingehalten.

Nachdem eine Reaktion der Fa. Schmitt auf die Abmahnung des VSB nicht erfolgte, erließ das Landgericht München am 12. Juni 2017 eine einstweilige Verfügung (Az. 33 O 8163/17), wonach das wettbewerbswidrige Verhalten untersagt wurde. Eine Zustellung der einstweiligen Verfügung an den Firmensitz der Fa. Schmitt verlief jedoch erfolglos. Laut Mitteilung des zuständigen Gerichtsvollziehers handelt es sich bei der Firmenanschrift lediglich um ein gemietetes, zwischenzeitlich fristlos gekündigtes Postfach einer Büro-Verwaltungs-GmbH.

Derzeit ist auch die Internetpräsentation der Firma „www.drschmittshop.com“ nicht erreichbar und im Internet häufen sich die Beschwerden von Verbrauchern. Kunden, die bestellte Ware bezahlt aber noch keine Lieferung erhalten haben, sollten daher nicht länger warten, sondern ihre Rechte durchsetzen. Betroffene Verbraucher können sich für weitere Informationen sowie Beratung an den VSB wenden.