Versicherungen

12.08.2015, Jetzt Nachzahlung fordern

BGH-Urteil zugunsten Versicherungsnehmer

Versicherungskunden, die zwischen 1994 und 2007 Verträge nach dem Policenmodell abgeschlossen und widerrufen haben, können nach dem BGH-Urteil vom 29. Juli 2015 Abschluss- und Verwaltungskosten zurückfordern.

Bereits 2014 hat der Bundesgerichtshof (BGH) Versicherungskunden, die Lebens-, Renten-, oder Risikolebensversicherungen zwischen 1994 und 2007 nach dem so genannten Policenmodell abgeschlossen haben, ein unbefristetes Widerrufsrecht zugesprochen. Bei der Abrechnung der widerrufenen Verträge behielten die Versicherer aber oftmals die hohen Abschluss- und die Verwaltungskosten zurück. Versicherte mit kurzlaufenden Verträgen und wenig Beitragseinzahlungen gingen leer aus. Ein neues BGH-Urteil vom 29. Juli 2015 kippt nun diese unangemessene Benachteiligung der Versicherungsnehmer.

Nachzahlung anfordern

Die Versicherer müssen nun nicht nur den Rückkaufswert vom Vertrag zurückzahlen, sondern auch die vollen Abschluss- sowie Verwaltungskosten und eine anteilige Nutzungsentschädigung für entgangenen Gewinn. Laut Urteil dürfen Versicherer nur den Versicherungsschutz anrechnen, den die Kunden bis zum Widerspruch genossen haben. Deshalb können sie mit einem Widerspruch nicht nur ihr Vertragsverhältnis beenden, sondern auch mit einer Nachzahlung auf den bereits zurückgezahlten Rückkaufswert rechnen.

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