Versicherungen

08.04.2014, Bewertungsreserven

Die Auszahlungen aus Lebensversicherungen sollen nochmals gekürzt werden

Vorsorgesparer leiden seit Jahren unter kontinuierlich sinkenden Überschüssen in ihren Lebens- und Rentenversicherungen. Diesmal will die Versicherungsbranche die Beteiligung der Versicherungsnehmer an den Bewertungsreserven streichen. Welche Verträge sind betroffen?

Alle. Die Bewertungsreserven können bis zu ca. 15 Prozent der Ablaufleistung ausmachen und entstehen bei den Versicherern, wenn der Marktkurs der festverzinslichen Bestandsanleihen, in die die Versicherer die Kundengelder investiert haben, höher liegt als der Buchwert. Da diese Anleihen oft noch mit 4 - 5 Prozent Zinsen rentieren, ist ihr Kurs jetzt in der aktuellen Niedrigzinsphase gestiegen.

Die Streichung der Bewertungsreserven würde daher besonders herbe Verluste bei Verträgen bescheren, die jetzt oder in den kommenden ein bis drei Jahren auslaufen. Es geht um viel Geld: Laut Recherche der ARD Plus-Minus betrug diese Reserve um die 90 Milliarden Euro in 2013.

Obwohl die Versicherer gesetzlich verpflichtet sind, 50 Prozent der Buchgewinne den ausscheidenden Versicherten auszuzahlen, will die Assekuranz nun diese Kursgewinne in voller Höhe behalten und damit hochverzinsliche Altverträge mit teilweise 4 Prozent Garantieverzinsung bedienen - statt z.B. die erheblichen Abschluss- und Verwaltungskosten zu senken und so ihre Geschäftsmodelle zu verbessern. Sie argumentieren, dass die Ausschüttung besonders hoher Bewertungsreserven die Substanz für die verbliebenen Versicherten gefährde.

Die Versicherten haben aber noch ein weiteres Problem. Die vorhandenen Bewertungsreserven werden – mangels gutverzinster Neuanlagemöglichkeiten – von auslaufenden hochverzinslichen Policen bald aufgezehrt. Wenn die Zinsen wieder steigen sollten, müssen die Versicherer für die in der Niedrigzinsphase eingekauften Anleihen im Depot sogar Verluste verbuchen. Schwer einzuschätzen, wie in diesem Fall über die „Bewertungsreserven“ debattiert wird.

Sollen die Sparer Ihre Lebensversicherung jetzt kündigen?
Es steht noch nicht fest, ob und in welcher Form das Gesetz über die Beteiligungen an den Bewertungsreserven geändert wird, voreilig sollten daher bestehende Verträge nicht gekündigt werden.

Ob es sich lohnt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, Überschüsse und bei Verträgen mit Abschluss vor 2005 auch noch die Steuerfreiheit zu verlieren, oder ob es günstiger ist, nichts zu unternehmen, den Vertrag weiterlaufen zu lassen und eventuell die Beteiligung an den Bewertungsreserven zu verlieren, muss aufgrund der individuellen Vertragsdaten wie Kündigungsfrist, Ablaufleistung, aktueller Rückkaufswert und Höhe der Bewertungsreserve etc. berechnet werden.

Der VerbraucherService Bayern empfiehlt Inhabern kurzfristig auslaufender Policen sich unabhängig und neutral beraten zu lassen.