Versicherungen

23.03.2015, Kapitallebensversicherung

Große Verunsicherung der Altersvorsorgesparer durch BGH Urteil

Der Gesetzgeber benachteiligt wieder die Versicherten

Mit rund 87 Millionen Policen gehörte die klassische Kapitallebensversicherung bisher zu den beliebten und nachgefragten Altersvorsorgeprodukten deutscher Sparer.

Dies könnte sich jetzt ändern. Seit dem 1. Januar 2015 gilt das Lebensversicherungsreformgesetz. Hiermit wird der Versicherungsnehmer mit seinen Buchgewinnen auf festverzinsliche Wertpapiere, den sog. Bewertungsreserven, für die Finanzierungsdefizite der Assekuranz in die Pflicht genommen. Die Ausschüttung der Bewertungsreserven wird zusammen mit anderen Überschüssen verrechnet und auf alle Versicherten verteilt. Dies bedeutet eine faktische Kürzung der Ablaufleistung für auslaufende Verträge um bis zu fünfstellige Summen.

Transparenz der Gewinnbeteiligung geht verloren

Der Bundesgerichtshof schwächt die Position der Sparer weiter. Am 11. Februar 2015 (Az.:IV ZR  213/14) billigte er individuelle Berechnungsmethoden der Versicherer bei der Abrechnung der Ablaufleistung. „Die Versicherer müssen die Gewinnbeteiligung der Verbraucher nicht mehr offenlegen“, stellen die Finanzexperten beim VerbraucherService Bayern fest, „damit kann die Abrechnung der Versicherung nicht kontrolliert werden!“

Das BGH Urteil ignoriert ebenfalls die Forderung des Bundesverfassungsgerichts von 2005, den Versicherten angemessen, berechenbar und transparent an den Bewertungsreserven zu beteiligen.

Die Sparer verlieren einen Teil Ihrer Altersvorsorge und die Lebensversicherung als sichere Geldanlage ihre Attraktivität – die deutsche Sparkultur hat Schaden genommen.
Weitere Informationen zu Lebensversicherungen erhalten betroffene Sparer in unseren Beratungsstellen.