Versicherungen

04.06.2013

Hochwasser – wann zahlt die Versicherung?

Der regnerischste Mai seit mehr als 20 Jahren bringt zwischenzeitlich viele Hausbesitzer in Bedrängnis. Gebäude und Hausrat sind vielerorts bedroht. Doch wann zahlen die Versicherer und was deckt der Versicherungsschutz nicht ab?

Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlt bei Hochwasserschäden nicht
Generell muss zunächst zwischen der Wohngebäudeversicherung und der Hausratversicherung unterschieden werden. Erstere ersetzt die Schäden am Gebäude selber, letztere den Gebäudeinhalt, also den sogenannten Hausrat. In der „normalen“ Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung sind solche Schäden versichert, die durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl und gegebenenfalls auch durch Vandalismus entstehen.

Darüber hinaus sind regelmäßig Leitungswasserschäden und Schäden, die durch Sturm und Hagel entstehen, mit abgesichert. Unter Leitungswasserschäden versteht man „bestimmungswidrig“ ausgetretenes Leitungswasser aus Zu- und Ableitungsrohren, wie es beispielsweise bei einem Rohrbruch der Fall ist. Bei Überschwemmungen aufgrund von Regenwasser hilft dies nichts.

Schäden aufgrund von Hochwasser sind regelmäßig auch keine Sturmschäden. Denn hierunter fallen nur solche Schäden, die durch unmittelbare Einwirkung eines Sturms (mit mind. Windstärke 8, d.h. 62 km/h) auf Gebäudeteile verursacht werden. Gegen eindringendes Regenwasser (nicht also Grund- und Hochwasser) besteht nur dann Versicherungsschutz, wenn dieses während eines Sturms trotz ordnungsgemäß verschlossener Türen und Fenster eindringt.

Schäden durch Regenwasser, das eindringen kann, nachdem ein Sturm das Dach „abgedeckt“ hat, sind also regelmäßig versichert. Nicht versichert sind hingegen Schäden durch Regenwasser, wenn dieses durch ein offen gelassenes Fenster eindringen kann.

Elementarschadensversicherung umfasst auch Schäden bei Hochwasser
In der Elemantarschadensversicherung sind auch solche Schäden mit abgesichert, die durch Überschwemmungen, Hochwasser und Rückstau (darüberhinaus Erdbeben, Vulkanausbrüche, Erdsenkung, Erdrutsch, Schneedruck und Lawinen) verursacht werden.

Schäden aufgrund über die Ufer getretener Flüsse und Seen oder aufgrund eines Rückstaus in der Kanalisation sind daher nur gedeckt, wenn diese Risiken im Rahmen einer Elementarschadensversicherung in den Versicherungsschutz mit einbezogen wurden.

Kein Versicherungsschutz bei Schäden durch Grundwasser

Wenn allerdings Grundwasser in das Gebäude drückt und Schäden verursacht, zahlt auch die Elementarschadensversicherung nicht. Dieses Risiko ist regelmäßig nicht versicherbar, so dass Hausbesitzer auf solchen Schäden im Zweifel sitzen bleiben.

Was im Schadensfall zu tun ist
Im Schadensfall sollte die Versicherung schnellstmöglich informiert werden. Sämtliche Schäden sollten dokumentiert werden (Fotos, Zeugen). Soweit möglich, sollte nichts verändert werden, was die Feststellung des Schadens erschweren könnte. Beschädigten oder zerstörten Hausrat sollte man auch nicht gleich entsorgen, sondern zunächst noch aufheben, um dem Schaden gegenüber dem Versicherer nachweisen zu können.