Versicherungen

10.07.2014

Mit gutem Gefühl in den Urlaub starten

Herdplatte aus? Alle Fenster geschlossen? Damit die schönsten Tage des Jahres nicht überschattet werden, sollten Sie rechtzeitig Vorkehrungen treffen und Ihre Wohnung "urlaubsfest" hinterlassen.

Die VSB-Urlaubscheckliste hilft Ihnen, mit gutem Gefühl in den Urlaub starten zu können.

"Gut versichert verreisen" - welche Versicherungen für Ihren Urlaub wichtig sind, erfahren Sie in unserem aktuellen VerbraucherInfo.

Vermieter müssen im Notfall in die Mietwohnung kommen
Mieter müssen während des Urlaubs dafür sorgen, dass die Wohnung in bestimmten Fällen wie z.B. bei einem Wasserrohrbruch betreten werden kann. Der Mieter sollte den Vermieter darüber informieren, wer in seiner Urlaubsabwesenheit einen Ersatzschlüssel zur Wohnung besitzt. Die Person muss in der Nähe und leicht erreichbar sein. Ansonsten haftet der Mieter für Schäden, die hieraus entstehen. Darunter fallen auch die Kosten, wenn die Tür durch einen Schlüsseldienst geöffnet werden muss.

Empfehlenswert ist ein Wohnungshüter
Ein Nachbar oder Freund sollte regelmäßig nach der Wohnung schauen. Meist benötigt man sowieso jemanden, der regelmäßig die Zimmerpflanzen gießt oder das Haustier versorgt. Ihr Wohnungshüter kann regelmäßig prüfen, ob in der Wohnung alles in Ordnung ist und insbesondere nach Sturm oder Gewitter mal nach dem Rechten schauen. Ist beispielsweise irgendwo Wasser eingedrungen, können so langfristig Schäden verhindert werden. Wohnt man zur Miete, besteht die Pflicht den Vermieter über größere Schäden kurzfristig zu informieren. Ansonsten haftet man für Folgeschäden.

Wenn der Nachbar beim Blumengießen unbeabsichtigt z.B. einen Wasserschaden am Parkett verursacht, bestehen keine Schadensersatzansprüche. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz muss der Nachbar den Schaden ersetzen. Es gibt jedoch Haftpflichtversicherungen, die in diesem Fall den Schaden zahlen. Ihr Nachbar sollte im Versicherungsvertrag nachschauen, ob der Versicherer Schäden durch private unentgeltliche Hilfeleistungen ersetzt.

Wer keinen Freund oder Nachbar bitten möchte, kann einen professionellen Dienst in Anspruch nehmen. Haushüten gilt als haushaltsnahe Dienstleistung und ist steuerlich absetzbar.

Pension oder Sitter auch für Tiere
Haustiere können oft nicht mit in den Urlaub genommen werden. Der Deutsche Tierschutzbund hilft bei der Vermittlung von Urlaubsplätzen für Heimtiere. Bei der Aktion „Nimmst du mein Tier, nehm' ich dein Tier“ betreuen Tierfreunde ihre Tiere gegenseitig. Weitere Informationen beim Tierschutzbund.

Auch bei der Suche nach Tierpensionen oder Tierheimen kann der Tierschutzbund weiterhelfen. Hier erfahren Sie, worauf Sie bei der Auswahl einer Tierpension achten sollten.

Einbrechern kein leichtes Spiel bereiten
Die Wohnung sollte möglichst nicht verweist aussehen. Balkon und Garten deshalb nicht ungewohnt ordentlich verlassen, Roller und Sandspielzeug dürfen ruhig draußen liegen bleiben. Tagsüber geschlossene Rollläden signalisieren nur Abwesenheit, bieten aber meist keinen Einbruchschutz. Standardrollläden lassen sich leicht Hochschieben. Optimal ist es, wenn ein Nachbar nachts die Rollläden schließen und sie morgens wieder hochziehen kann.

Und natürlich sollte der Briefkasten nicht überquellen. Kann der Briefkasten nicht regelmäßig geleert werden, so ist es sinnvoll, bei der Post einen Nachsendeantrag oder Lagerungsauftrag zu stellen.

Weitere Tipps zur Einbruchsicherung erhalten Sie unter www.nicht-bei-mir.de. Jede Polizeidienststelle berät Sie auch persönlich.

Bei langer Abwesenheit Hausratversicherung informieren
Bleibt die Wohnung länger als 60 Tage unbeaufsichtigt, so müssen Sie Ihre Hausratversicherung informieren. Im Schadensfall kann sie sonst die Zahlung verweigern. Als unbeaufsichtigt gilt eine Wohnung auch, wenn hin und wieder jemand tagsüber nach ihr schaut. Um den Versicherungsschutz zu erhalten, muss jemand auch nachts vor Ort sein. Manche Versicherer bieten gegen einen Risikozuschlag Versicherungsschutz auch bei langer Abwesenheit an.

Folgende Checkliste hilft Ihnen, beruhigt in den Urlaub zu starten.

  • „Wohnungshüter“ organisieren
  • Wichtige Telefon-Nummern und Ansprechpartner hinterlassen (Vermieter, Familie, Urlaubsadresse)
  • Sind die Blumen/Haustiere versorgt?
  • Wird der Briefkasten regelmäßig geleert oder ist ein Postlagerungs- oder Nachsendeantrag in Auftrag gegeben?
  • Wasserhähne kontrollieren, Wasserzulauf zur Waschmaschine zudrehen. Wenn möglich Wasserhaupthahn abdrehen.
  • Bei längerer Abwesenheit den Kühlschrank abtauen.
  • Alle Fenster und Türen schließen; denken Sie auch an Nebentüren, wie Garage oder Keller; die Haustür sollte zweimal abgeschlossen werden.
  • Elektrogeräte vom Netz nehmen
  • Warmwasserboiler ausschalten oder auf Urlaubsbetrieb stellen
  • Bei Abwesenheit über 60 Tage Hausratversicherung informieren

Zusätzlich für Mieter:

Für Notfälle Wohnungsschlüssel bei einem Freund oder Familienmitglied in der Nähe hinterlegen.
Vermieter darüber informieren, wer den Ersatzschlüssel zur Wohnung besitzt.