Rürup-Rente

< zurück zur Übersicht

Die Basisrente, umgangssprachlich nach dem Ökonomen Bert Rürup als Rürup-Rente bezeichnet, wurde 2005 in Deutschland als steuerlich begünstigte Form der privaten Altersvorsorge eingeführt. Sie trat damit neben die betriebliche Altersversorgung, die Riester-Rente und die „klassische“ private Rentenversicherung.

Analog zu der gesetzlichen Rentenversicherung und den Versorgungswerken der freien Berufe, wird die Basisrente ebenfalls in der 1. Schicht unseres 3-Schichtensystems der Altersvorsorge angesiedelt.

Die Basisrente kann als Fondssparplan oder als Rentenversicherung in klassischer (Deckungsstock) und fondsgebundener Variante abgeschlossen werden. Die Produkte müssen vom Bundeszentralamt für Steuern zertifiziert worden sein. Bei der Zertifizierung wird nicht die Qualität des Produktes geprüft, sondern lediglich, ob es die vorgegebenen Merkmale erfüllt.

Zielgruppen

Jede in Deutschland steuerpflichtige, private Person hat die Möglichkeit, einen Basisrentenvertrag abzuschließen. Der Fokus dieser Produktart liegt bei folgenden Personengruppen:

Selbständige
Selbständige mit hohen Einnahmen erhalten durch die Basisrente die Möglichkeit, sich über die Vorsorgeaufwendungspauschale hinaus, steuerbegünstigt eine Altersvorsorge aufzubauen.

Freiberufler
Freiberufler haben über die Basisrente die Möglichkeit, zusätzlich zu ihren Ansprüchen aus dem jeweiligen Versorgungswerk, steuermindernd eine ergänzende Altersvorsorge aufzubauen.

Nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Personen
Personen, die nicht in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind und die keinen Zugang zur Riesterförderung und ein hohes zu versteuerndes Einkommen haben, können über einen Basisrentenvertrag ihre Altersvorsorge steuermindernd aufbauen oder ergänzen.

Angestellte
Angestellte, die bereits alle Fördermöglichkeiten (bAV, Riester) ausnutzen und dennoch über ein hohes zu versteuerndes Einkommen verfügen, haben mit einem Basisrentenvertrag die Möglichkeit einer steuermindernden, ergänzenden Altersvorsorge.

Gutverdienende Arbeitnehmer und Beamte kurz vor Rentenbeginn
Sie können den Vorteil des niedrigeren Besteuerungsanteils im Alter nutzen. Nach dem Steuerrecht werden Alterseinkünfte jährlich stärker besteuert. Beim Renteneintritt in 2019 beträgt der persönliche festgeschriebene Rentenfreibetrag noch 22 Prozent der ersten vollen Jahresbruttorente.

Beamte, deren Frauen selbst riesterfähig sind/einen Riester-Vertrag haben
Die steuerliche Förderung vom Rürup-Vertrag wird nicht mit den gewährten Riester-Zulagen verrechnet.

Die Einteilung in Zielgruppen dient lediglich der Übersicht. Eine Prüfung und Abwägung der individuellen Lebenssituation der Verbraucher*innen ist stets zwingend erforderlich. Interessierten empfiehlt es sich vor Abschluss mit ihrem Steuerberater zu sprechen. Die Einzahlungen in einen Rürup-Vertrag lohnen sich meistens unter steuerlichen Gesichtspunkten.

Produktmerkmale und gesetzliche Rahmenbedingungen

Bei der Basisrente handelt es sich um eine lebenslange Leibrente ohne Kapitalwahlrecht. Das heißt, das Kapital wird nicht in einer Summe ausgezahlt, sondern kann nur verrentet werden.

Angeboten werden meist klassische oder fondsgebundene Rentenversicherungen, bei denen die Kostenstruktur dringend zu prüfen ist.

Während der Ansparphase können die Beiträge als Sonderausgaben (siehe Tabelle 1) bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden.

Jahr Abzugs­fähiger Prozent­satz
2020 90%
2021 92%
2022 94%
2023 100%
2024 100%
2025 100%

Tabelle 1

Während der Leistungsphase sind die Rentenzahlungen bei einem Rentenbeginn bis 2057 begrenzt steuerpflichtig (siehe Tabelle 2). Rentenzahlungen mit einem Beginn ab 2058 unterliegen zu 100 Prozent der Einkommenssteuerpflicht.

Renten­beginn Besteuerungs­anteil
2020 80%
2021 81%
2022 82%
2023 82,5%
2024 83%
●●● ●●●
2058 100%

Tabelle 2

Rürup-Verträge können mit Kapitalauszahlung nicht gekündigt werden. Sie können allerdings beitragsfrei gestellt oder die Zahlungen auf einen vertraglich bestimmten Mindestbeitrag (oft 25 Euro im Monat) reduziert werden.

Das Sparguthaben kann nicht beliehen, abgetreten, übertragen oder vererbt werden.

Anfang 2018 wurde beim Bezug von Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ein Einkommensfreibetrag eingeführt. Leistungen aus einer zusätzlichen freiwilligen Altersvorsorge werden nur anteilig auf die Grundsicherungsleistungen angerechnet.

Welche Merkmale zeichnen einen guten Basisrententarif aus?

  • Moderate Abschluss- und Verwaltungsgebühren. Wenn möglich, einen sogenannten echten Netto- / Honorartarif abschließen.
  • Eine Beitragsfreistellung, -erhöhung oder -herabsetzung sollte jederzeit möglich sein.
  • Sonderzahlungen sollten jederzeit in bis zum Höchstbetrag möglich sein.
  • Beitragserhöhungen, Sonderzahlungen und Beiträge nach Beendigung einer Beitrags-pause sollten mit dem ursprünglichen Rentenfaktor verrentet werden, der bei Vertragsabschluss zugrunde gelegt wurde.
  • Das Renteneintrittsalter sollte flexibel verschoben werden können (Mindestalter bei Rentenbeginn laut Gesetzgeber ist 62, bei Verträgen, die bis 2012 abgeschlossen wurden 60).
  • Die Möglichkeit einer Portabilität des Kapitals zu einem anderen Anbieter ist bisher eher selten und im Gegensatz zur Riesterrente nicht vorgesehen. Einige Anbieter haben diese Klausel trotzdem in ihren Bedingungen verankert, was durchaus von Vorteil ist.
  • Grundsätzlich ist bei einem Basisrentenvertrag kein Hinterbliebenenschutz vorgesehen, das heißt im Todesfall des Versicherungsnehmers fällt das angesparte Kapital dem Versichertenkollektiv zu. Die meisten Anbieter bieten deshalb eine zusätzliche Todesfallabsicherung in Form einer Beitragsrückgewähr oder Hinterbliebenenrente an. Je nach individueller Lebenssituation der versicherten Person, sind diese Angebote auf Sinnhaftigkeit zu prüfen.

< zurück zur Übersicht