Kapitalbildende Lebensversicherung

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Die Kapitalbildende Lebensversicherung (KLV) beschreibt eine der zwei bestehenden Formen von Lebensversicherungsverträgen. Im Gegensatz zu einer Risikolebensversicherung, die nur dazu dient, dass im Todesfall der versicherten Person die Versicherungssumme ausgezahlt wird, spart sich bei der KLV ein nicht unerheblicher Teil des Beitrags an, den der Begünstigte beim Auslaufen des Vertrages in einer Summe erhält. Diese Form des langfristigen Sparens stellte in den letzten Jahrzehnten in Deutschland die bevorzugte Geldanlage dar, wenn es um das Thema private Altersvorsorge ging. Statistisch gesehen besitzt jeder Deutsche mehrere dieser Versicherungspolicen, die meist wenig beachtet im Versicherungsordner schlummern. Diese Verträge erfreuten sich großer Beliebtheit, da sie eine garantierte Verzinsung beinhalten und eine ansehnliche Rendite von sechs bis sieben Prozent erwirtschafteten.

Zinsen sinken, KLV gerät in die Kritik

Die KLV ist in den letzten Jahren enorm unter Druck und damit auch in die Kritik geraten, da die Renditen aufgrund der seit Jahren immer weiter fallenden Zinsen stark gesunken sind. Zum einen liegt das daran, dass die Versicherungsgesellschaften Spargelder zum größten Teil in nur sehr sichere Zinsanlagen investieren dürfen, die mittlerweile kaum noch eine Rendite erwirtschaften, sodass auch der Garantiezins (Hochrechnungszins) für neu abgeschlossene Verträge während der letzten Jahre sukzessive gefallen ist und mittlerweile nur noch bei 0,9 Prozent liegt.

Die Entwicklung des Garantiezins
07/1986 – 06/1994 3,50%
07/1994 – 06/2000 4,00%
07/2000 – 12/2003 3,25%
01/2004 – 12/2006 2,75%
01/2007 – 12/2011 2,25%
01/2012 – 12/2014 1,75%
01/2015 – 12/2016 1,25%
01/2017 – 0,90%

Zum anderen sind die Kosten, die Verbraucher*innen bei diesem Produkt zahlen, relativ hoch. Vom gezahlten Monatsbeitrag wird die Summe nicht eins zu eins für die Sparerer angelegt, sondern es ziehen sich davon noch Vertriebs- und Verwaltungskosten ab, sowie die Kosten für den Risikoanteil, falls die versicherte Person während der Vertragslaufzeit verstirbt und die Versicherungsgesellschaft die vereinbarte Todesfallsumme auszahlen muss. Wie hoch diese Kosten sind, variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft.
Wichtig: Die Garantieverzinsung gilt nur für den Sparanteil und nicht für die tatsächlich gezahlte Beitragssumme.


Abb.: Beispielhafte Aufteilung des Beitrags

Zum Garantiezins kommen dann noch die sogenannten Überschüsse hinzu, die die Versicherungsgesellschaft erwirtschaftet und die variabel ausfallen und deshalb nicht garantiert sind. Das heißt, dass die aufgeführten Ablaufleistungen in den Angebotsberechnungen und der jährlichen Standmitteilung immer nur Prognosewerte darstellen, die schwanken können. Somit lässt sich auch erklären, warum die Ablaufsummen von Jahr zu Jahr niedriger ausgewiesen werden, als in der ursprünglichen Angebotsberechnung prognostiziert.

Gerade lange laufende Eigenheimfinanzierer erleben hier eine böse Überraschung, wurden doch Hypothekendarlehen früher oft tilgungsfrei verkauft und ließen sich dann mit der fälliggewordenen Auszahlungssumme der KLV ablösen. Durch die stetig fallenden Renditen dieser Verträge zahlen die Kreditinstitute weitaus niedrigere Beträge aus und die Kunden sind verpflichtet, die Differenz nachzuschießen.

Lohnt sich eine KLV heute noch?

KLV-Verträge galten auch unter steuerlichen Gesichtspunkten lange als attraktiv. Verträge, die vor dem Jahr 2005 abgeschlossen wurden, sind bei der Auszahlung komplett steuerfrei.

Policen mit dem Beginn ab 2005 unterliegen aber der Steuerpflicht. Das heißt, die Erträge aus der Kapitallebensversicherung müssen versteuert werden. Durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren lässt sich die Steuerlast allerdings um 50 Prozent reduzieren.
Dafür

  • muss der Versicherungsvertrag eine Laufzeit von mindestens 12 Jahren haben und
  • darf die Auszahlung der Versicherungssumme nicht vor dem 62. Geburtstag erfolgen.

Bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, liegt die Altersgrenze bei 60 Jahren.

Aus heutiger Sicht rentiert sich der Abschluss einer neuen Kapitallebensversicherung nicht mehr, da die Rendite zu gering ist. Ältere Verträge mit einem hohen Garantiezins sollten Sie allerdings nicht voreilig kündigen. Hier empfiehlt es sich, den Vertrag von einer unabhängigen Stelle überprüfen zu lassen.

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