Private Rentenversicherung

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Die private Rentenversicherung ist eine Art Sparvertrag zur privaten Altersvorsorge, der im Gegensatz zu einer herkömmlichen Kapitalanlage auch das Langlebigkeitsrisiko während der Auszahlungsphase absichert. Im Vergleich zu einem Sparkonto oder einem Wertpapierdepot, bei welchen das Geld bei regelmäßiger Entnahme irgendwann aufgebraucht ist, zahlt die Rentenversicherung lebenslang eine Rente aus, selbst wenn die bereits geleisteten Auszahlungen höher als das angesparte Kapitalpolster sind. Neben der kapitalbildenden Lebensversicherung (KLV) ist die private Rentenversicherung in Deutschland eines der beliebtesten Produkte zum Aufbau einer zusätzlichen Altersvorsorge.

Auch bei der privaten Rentenversicherung gibt es während der Auszahlungsphase steuerliche Vorteile. Policen mit dem Beginn ab 2005 unterliegen der Steuerpflicht. Das heißt, die Erträge aus der Rentenversicherung sind zu versteuern. Durch das sogenannte Halbeinkünfteverfahren lässt sich die Steuerlast allerdings um 50 Prozent reduzieren. Voraussetzung dafür:

  • Der Versicherungsvertrag hat eine Laufzeit von mindestens zwölf Jahren und
  • die Auszahlung der Versicherungssumme erfolgt nicht vor dem 62. Geburtstag.

Bei Verträgen, die vor 2012 abgeschlossen wurden, liegt die Altersgrenze bei 60 Jahren.

Wählt der Sparer bei der Auszahlung anstatt einer einmaligen Kapitalabfindung eine lebenslange Rentenzahlung, ist von der regelmäßigen Rente nur der sogenannte Ertragsanteil zu versteuern. Dieser Anteil ist ein fest definierter Prozentsatz, dessen Höhe vom Alter bei Rentenzahlungsbeginn abhängt:

Rentenbeginn im Alter von Ertragsanteil in Prozent
60 Jahren 22%
61 Jahren 22%
62 Jahren 21%
63 Jahren 20%
64 Jahren 19%
65 Jahren 18%
66 Jahren 18%
67 Jahren 17%
68 Jahren 16%
69 Jahren 15%
70 Jahren 15%

Abb.: Höhe des jeweiligen Ertragsanteils

Beispiel:

Wenn Sie aus einer privaten Rentenversicherung ab der Vollendung des 65. Lebensjahres monatlich 500,00 Euro erhalten, rechnen sich davon nur 90,00 Euro Ihrem zu versteuernden Gesamteinkommen an, die restlichen 410,00 Euro bleiben für Sie steuerfrei.

Außerdem erzielten Sparer während der letzten Jahrzehnte ganz ordentliche Renditen mit privaten Rentenversicherungen, die im Durchschnitt bei sechs bis sieben Prozent pro Jahr lagen.

Dennoch ist die private Rentenversicherung in den letzten Jahren enorm unter Druck und damit auch in die Kritik geraten, da die Renditen aufgrund der seit Jahren immer weiter fallenden Zinsen stark gesunken sind. Zum einen liegt das daran, dass die Versicherungsgesellschaften Spargelder zum größten Teil in nur sehr sichere Zinsanlagen investieren dürfen, die mittlerweile kaum noch eine Rendite erwirtschaften, sodass auch der Garantiezins (Hochrechnungszins) für neu abgeschlossene Verträge während der letzten Jahre sukzessive gefallen ist und mittlerweile nur noch bei 0,9 Prozent liegt.

Die Entwicklung des Garantiezins
07/1986 – 06/1994 3,50%
07/1994 – 06/2000 4,00%
07/2000 – 12/2003 3,25%
01/2004 – 12/2006< 2,75%
01/2007 – 12/2011 2,25%
01/2012 – 12/2014 1,75%
01/2015 – 12/2016 1,25%
01/2017 – 0,90%

Zum anderen sind die Kosten, die Verbraucher*innen bei diesem Produkt zu zahlen haben, relativ hoch. Denn vom gezahlten Monatsbeitrag wird die Summe nicht eins zu eins für die Sparer angelegt, sondern es werden davon noch Vertriebs- und Verwaltungskosten, in nicht unerheblicher Höhe abgezogen. Wie hoch diese Kosten sind, variiert von Gesellschaft zu Gesellschaft. Wichtig: Die Garantieverzinsung gilt nur für den Sparanteil und nicht für die tatsächlich gezahlte Beitragssumme.

Fondsgebundene Versicherungen:

Seit den 1990er Jahren bringen die Versicherungsgesellschaften mehr und mehr sogenannte fondsgebundenen Lebens- bzw. Rentenversicherungen (umgangssprachlich Fondspolicen) auf den Markt. Der Unterschied zu einer klassischen Rentenversicherung liegt bei diesen Produkten darin, dass die Versicherungsgesellschaft den Sparanteil nicht mehr am Kapitalmarkt anlegt, sondern der Kunde die Möglichkeit hat, sein Erspartes in Investmentfonds zu investieren und somit aktiv die Anlagestrategie seines Vertrags beeinflussen kann. Beworben werden diese Produkte oftmals mit der Aussicht auf eine höhere Renditechance als bei einem klassischen Vertrag.

Vorsicht: Bei fondsgebundenen Tarifen gibt es unterschiedliche Formen der garantierten Leistungen. Während bei einem klassischen Rentenversicherungsvertrag der allgemein festgelegte Garantiezins auf den Sparanteil greift, ist das bei einer Fondspolice nicht der Fall. Hier bieten die Produktanbieter von einer 100 Prozent Beitragsgarantie bis zu einer nullprozentigen Beitragsgarantie mehrere Varianten an. Das heißt, bei einem Vertrag ohne Garantie hängt die Ablaufleistung des Vertrags komplett von der Entwicklung der ausgewählten Fonds ab, die aber während der Laufzeit der Versicherung ausgetauscht werden können.

Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Shift(ing) – Das vorhandene Fondsguthaben wird gesamt oder teilweise in einen oder mehrere andere Fonds übertragen.
  • Switch(ing) – Die zukünftigen Neuanlagen fließen, ohne Änderung der bisher erfolgten Anlage, in neu festgelegte Fonds.

Des Weiteren sind die Gebühren bei fondsgebundenen Versicherungen in der Regel höher als bei einem klassischen Rentenversicherungsvertrag. Das hat zur Folge, dass Sie vom Beitrag weniger ansparen und der vermeintliche Steuervorteil häufig von den Kosten aufgefressen wird.

Fazit:

Vom Abschluss einer klassischen Rentenversicherung raten wir mittlerweile ab, da die Kosten zu hoch sind und die zu erwartende Rendite zu gering. Bei einem weiteren Absinken des Garantiezinses besteht die Möglichkeit, dass die Verbraucher*innen durch die hohen Kosten am Ende eine negative Rendite erwirtschaften.

Bei fondsgebundenen Verträgen kommt es auf die Auswahl der Fonds und vor allem auf die Höhe der Abschluss- und Verwaltungskosten an. Hierbei raten wir zu kostengünstigen ETF-Fonds und zu sogenannten Honorar- bzw. Nettotarifen. Diese Tarife enthalten keine Abschlussprovision, die einen großen Teil der Kosten ausmacht. Doch Vorsicht: Manche Versicherer bieten Nettotarife mit überdurchschnittlich hohen Verwaltungskosten an. Daher überprüfen Sie auch deren Höhe auf dem Produktinformationsblatt, dass Ihnen vor dem Abschluss ausgehändigt werden muss.

Alternativ zu einer Rentenversicherung bietet sich ein ETF-Fondssparplan an, der im Gegensatz sehr kostengünstig ist und somit eine höhere Ablaufleistung erzielen kann. Einziger Nachteil dieser Vorsorgeform ist die fehlende Absicherung des Langlebigkeitsrisikos. Was ist, wenn am Ende des Geldes noch viel Leben übrig ist? Deshalb erfordert ein ETF-Sparplan sowohl in der Ansparphase als auch in der Entnahmephase sehr viel Disziplin, denn eine Kapitalentnahme ist durch den Verkauf von Fondsanteilen jederzeit und in unbegrenzter Höhe möglich.

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