Riesterrente

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Im Rahmen einer Rentenreform von 2001 veränderte sich die Rentenformel zur Berechnung der Altersrente. In Folge sank das Rentenniveau, also das Verhältnis der Durchschnittsrente nach 45 Beitragsjahren zum Durchschnittslohn, von 70 auf 67 Prozent. Zum Ausgleich dieser drei Prozent führte die Politik 2002 mit dem Altersvermögensgesetz die sogenannte Riesterrente ein.

Die Riesterrente ist eine meist private kapitalgedeckte Altersvorsorge, die der Staat mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen fördert. Mit Blick auf das Schichtensystem (vgl. Abbildung 1) zählt die Riesterrente zur zweiten Schicht. Damit ergänzt sie im Alter die Bezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung als Zusatzversorgung.


Abbildung 1: Das Schichtenmodell der Altersvorsorge in Deutschland

Wie erhalten Verbraucher*innen die Riester-Förderung?

Riestern ist grundsätzlich für fast jeden möglich. Allerdings zahlt der Staat die Förderungen nur denen, die zum förderberechtigten Personenkreis zählen und einen von der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) zertifizierten Riester-Vertrag abschließen.

Förderberechtigt sind in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversicherte Personen. Des Weiteren Amtsträger, Richter, Beamte, Beamte auf Widerruf und Empfänger von Arbeitslosengeld I oder II. Geringfügig Beschäftigte zählen ebenfalls dazu, sofern sie auf ihre Sozialversicherungsfreiheit verzichten und in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Soldaten und Bundesfreiwilligendienstleistende erhalten die Riester-Förderung sowie nichterwerbstätige Eltern während der Kindererziehung und weitere Personengruppen.
Sie alle sind unmittelbar förderberechtigt, das heißt, sie haben einen direkten Förderanspruch.

Personen, die selbst keinen direkten Förderanspruch genießen, aber mit einer unmittelbar förderberechtigten Person verheiratet oder verpartnert sind, gelten als mittelbar förderberechtigt. Sie sind nur verpflichtet, den Mindesteigenbeitrag oder auch Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr in einen eigenen Riester-Vertrag einzuzahlen erhalten hierdurch die volle Zulage. Allerdings nur, wenn der unmittelbar förderberechtigte Partner selbst auch riestert.

Die Zulagen müssen die Sparer jedes Jahr bei der ZfA beantragen. Das geschieht am einfachsten, indem Sie bei Ihrem Riester-Anbieter einmalig einen sogenannten Dauerzulagenantrag stellen. Damit wird das Antragsverfahren automatisiert.

Welche förderfähigen Produkte gibt es?

Wie im Riester-Entscheidungsbaum (vgl. Abbildung 2) abgebildet, gibt es zertifizierte Riester-Produkte, die geeignet sind, die gesetzliche Rente im Alter zu ergänzen oder den Erwerb von Wohneigentum zu unterstützen. Selbst im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge besteht die Möglichkeit zu riestern. Je nach gewähltem Riester-Produkt unterscheiden sich beispielsweise Kosten, Risikostruktur sowie mögliche Renditechancen.


Abbildung 2: Die möglichen Riestervarianten

Wie gestaltet sich die staatliche Förderung?

Die Förderung der Riesterrente ist seit ihrer Einführung stufenweise erhöht worden. Sie besteht aus staatlichen Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Während die Zulagen direkt in den Vertrag fließen, gibt es die Steuervorteile in Form einer Steuererstattung gegebenenfalls jedes Jahr.

Staatliche Zulagen

Um die volle Zulage zu erhalten, sind die Riester-Sparer verpflichtet, einen Betrag in Höhe von vier Prozent ihres rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens (entspricht meist dem Vorjahres-Bruttoeinkommen) abzüglich aller Zulagen aufzuwenden. Mindestens jedoch den Sockelbeitrag in Höhe von 60 Euro pro Jahr.
Tipp: Riester-Sparer unter 25 Jahren erhalten einen einmaligen Berufseinsteiger-Bonus in Höhe von 200 Euro.

Die nachfolgende Übersicht (vgl. Tabelle 1) gibt Aufschluss über die Höhe der staatlichen Zulagen. Während die Grundzulage jeder Vertragsinhaber erhält, gibt es die jährliche Kinderzulage für kindergeldberechtigte Kinder bis maximal zum 25. Lebensjahr jeweils nur einmal. Das heißt, die Kinderzulagen werden entweder dem Vertrag der Mutter oder dem des Vaters zugeordnet.

Zulagen pro Jahr:
Grundzulage 175 Euro
Kinderzulage (nach 31.12.2007 geboren) 300 Euro
Kinderzulage (vor 01.01.2008 geboren) 185 Euro

Tabelle 1: Die Riesterzulage

Beispielrechnung
Eine förderberechtigte Person hat zwei Kinder, beide nach 2008 geboren. Im vergangenen Jahr erzielte sie ein rentenversicherungspflichtiges Jahreseinkommen in Höhe von 20.750 Euro. Daraus ergibt sich folgende Rechnung:

Vier Prozent von 20.750 Euro: 830 Euro

Zulagen:

Grundzulage 175 Euro + Kinderzulage 1. und 2. Kind je 300 Euro = 775 Euro

Der Mindestsparbeitrag beträgt in diesem Beispiel 55 Euro pro Jahr (830 Euro – 775 Euro), da dieser Betrag jedoch unterhalb des Sockelbeitrages liegt, müssen mindestens 60 Euro eingezahlt werden, um die volle Zulage in Höhe von 775 Euro pro Jahr zu erhalten.

Erzielt die Person ein höheres Einkommen, beispielsweise 25.000 Euro, dann sieht die Rechnung folgendermaßen aus:

Vier Prozent von 25.000 Euro: 1.000 Euro

Zulagen: 775 Euro

Der jährliche Mindestsparbeitrag beträgt jetzt 225 Euro (1.000 Euro – 775 Euro), um die volle Zulage in Höhe von 775 Euro zu erhalten.

Ändert sich das Jahreseinkommen oder die Anzahl der Kinder, so empfiehlt sich eine Überprüfung der Eigenleistung und der Zulagen eines Riester-Vertrages. Wer beispielsweise zu wenig in seinen Vertrag einzahlt, erhält die Zulage vom Staat nur anteilig.
Tipp: Melden Sie jede Einkommensänderung umgehend der Bank oder Versicherung Ihres Riester-Vertrages, um eine Zulagenkürzung zu vermeiden.

Steuervorteile

Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung können die Beiträge zur Riesterrente als Sonderausgaben in Abzug gebracht werden. Das heißt, die Riester-Beiträge mindern das zu versteuernde Einkommen. Seit 2008 gilt ein Höchstbetrag von bis zu 2.100 Euro pro Jahr.

Günstigerprüfung: Das Finanzamt überprüft automatisch, ob sich eine Steuerersparnis, die sich aufgrund der Riester-Beiträge inkl. Zulagen ergibt, günstiger auswirkt, als die Höhe der gegenzurechnenden Zulagen. Ist das der Fall, dann erstattet das Finanzamt den Differenzbetrag.

Beispiel: Angenommen eine leitende Angestellte mit Tochter (vor 2008 geboren) hat einen Grenzsteuersatz von 30 Prozent. Bei einer jährlichen Einzahlung in einen Riester-Vertrag von 2.100 Euro ergibt sich eine Steuerersparnis von 630 Euro (30 Prozent von 2.100 Euro). Außerdem besteht ein Anspruch auf Zulagen in Höhe von 360 Euro (175 Euro + 185 Euro). Die Steuererstattung beträgt in diesem Fall 270 Euro (630 Euro – 360 Euro), weil das Finanzamt die Zulage auf die Steuerersparnis anrechnet.

Förderschädliche Verwendung

Wer seinen Riester-Vertrag vor dem Rentenbeginn kündigt oder die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht in Deutschland beendet, muss die erhaltenen Zulagen und Steuervergünstigungen zurückzahlen.
Ausnahmen: Riester-Sparer wechseln unmittelbar mit dem angesparten Kapital zu einem anderen Riester-Anbieter oder verwenden das vorhandene Kapital aus dem Riester-Vertrag für den Erwerb oder barrierefreien Umbau von Wohneigentum.

Wie oben beschrieben ist eine Kündigung für Riester-Sparer die nachteiligste aller Möglichkeiten, weil neben der Rückzahlung von Zulagen und Steuervorteilen meist auch noch Gebühren des Riester-Anbieters anfallen. Sinnvoller ist es, einen Riester-Vertrag ohne Kapitalauszahlung beitragsfrei zu stellen.

Was passiert, wenn Riester-Sparer versterben?

Grundsätzlich ist die Riesterrente nur eingeschränkt vererbbar. Sie hängt davon ab, ob der Todesfall vor oder nach Rentenbeginn eintritt und ob ein Riester-Sparer zum Zeitpunkt des Todes verheiratet ist oder nicht und wie das Riester-Produkt ausgestaltet ist.

Verstirbt ein Riester-Sparer vor Rentenbeginn, so kann ein überlebender und bezugsberechtigter Ehepartner bzw. eingetragener Lebenspartner, sofern sie nicht dauernd getrennt voneinander lebten, das vorhandene Kapital in einen eigenen, bereits bestehenden oder eigens dafür neu abgeschlossenen, Riester-Vertrag übertragen.

Verstirbt ein Riester-Sparer nach Rentenbeginn, verfällt die Rente in der Regel. Das heißt, das angesparte Kapital ist für die Erben verloren. Es sei denn, es wurde eine Rentengarantiezeit vereinbart, dann fließt die Riesterrente bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraumes an die bezugsberechtigten Hinterbliebenen. Bereits ausgezahlte Renten werden verrechnet und die gewährte staatliche Förderung geht dabei grundsätzlich verloren. Es sei denn, das verbleibende Kapital wird auf einen eigenen Riester-Vertrag übertragen.

Lohnt sich die Riesterrente?

Die Zinsen sicherer Geldanlagen bleiben voraussichtlich noch Jahre im Keller, da trumpft die Riesterrente mit Vorteilen wie staatliche Zulage und Steuerersparnis auf. Außerdem fällt für Zinsen und Dividenden im Rahmen von Riester-Verträgen keine Abgeltungsteuer an. Das gilt sowohl für die Erwerbsphase als auch für die Rentenphase. Ein weiterer Vorteil: Zu Beginn der Auszahlungsphase besteht die Möglichkeit, bis zu 30 Prozent des angesparten Kapitals auf einen Schlag zu entnehmen.

Während der Auszahlungsphase profitieren Riester-Sparer von einer lebenslangen Rente, die nicht sinken darf. Wichtig: Dafür ist es zwingend erforderlich, dass die Auszahlungen von sämtlichen Riester-Verträgen, also auch die von Bank- und Fondssparplänen, ab dem vollendeten 85. Lebensjahr von Riester-Sparern über eine Rentenversicherung laufen. Zu diesem Zweck zwacken Banken und Fondsgesellschaften zu Beginn der Rentenphase einen gewissen Prozentsatz vom ersparten Riester-Kapital für eine Rentenversicherung ab.

Falls die monatliche Riesterrente geringer als ein Prozent der geltenden Bezugsgröße (2020: 3.185 EUR West/3.010 EUR Ost) ausfällt, also 31,80 Euro bzw. 30,10 Euro, kann das gesamte angesparte Riester-Kapital förderunschädlich in einer Summe abgegolten bzw. ausbezahlt werden.
Tipp: Seit 2018 besteht die Wahlmöglichkeit, ob die sogenannte Kleinbetragsrente mit Beginn der Auszahlungsphase oder erst zum 1. Januar des folgenden Jahres ausbezahlt werden soll. Die zweite Option kann aufgrund des dann niedrigeren Einkommens steuerlich günstiger sein. Zumal Kleinbetragsabfindungen nur der ermäßigen (Fünftelregelung) Besteuerung unterliegen.

Sollten Riester-Sparer im Alter auf Grundsicherung angewiesen sein, so gilt ebenfalls seit 2018 ein monatlicher Grundfreibetrag in Höhe von 100 Euro. Das bedeutet, dass sich diese 100 Euro nicht auf die Grundsicherung anrechnen. Von Rentenbeträgen, welche die 100 Euro übersteigen, sind weitere 30 Prozent anrechnungsfrei, begrenzt auf monatlich maximal 202 Euro.
Beispiel: Eine Rentnerin erhält Grundsicherung und aus einer Riesterrente zusätzlich 130 Euro. Dann bleiben 100 Euro der Riesterrente komplett außen vor und von den 30 Euro weitere 9 Euro (30 Prozent von 30 Euro). Das bedeutet, der Rentnerin werden von 130 Euro Riesterrente lediglich 21 Euro auf die Grundsicherung angerechnet.

Optimierung von Riester

Je nachdem, welche individuelle Einkommenssituation und Familienkonstellation vorliegt, lässt sich Riester optimal nutzen. So riestern Familien mit mehreren Kindern beispielsweise sinnvollerweise zulagenorientiert, d. h. es wird nur so viel in einen Riester-Vertrag einbezahlt, um die volle Zulage zu erhalten. Während gutverdienende, kinderlose Singles steueroptimiert sparen. Sie zahlen den Höchstbetrag von 2.100 Euro abzüglich Grundzulage in Höhe von 175 Euro in ihren Riester-Vertrag ein, um den größtmöglichen Steuervorteil für sich zu erzielen.
Tipp: Es gibt Konstellationen, beispielsweise bei doppelverdienenden Ehepaaren mit Kindern, da ist die Optimierung nicht so einfach. Lassen Sie sich unabhängig beraten, um Beitragshöhe und Förderung optimal aufeinander abzustimmen.

Versteuerung der Riesterrente

Die Auszahlung der Riesterrente beginnt in der Regel zwischen dem 65. und 67. Lebensjahr. Für ab 2012 geschlossene Verträge müssen Riester-Sparer mindestens das 62. Lebensjahr vollendet haben.

Die Riesterrente unterliegt der sogenannten nachgelagerten Besteuerung. Das bedeutet, dass die Beiträge zur Riesterrente während des Erwerbslebens steuerlich geltend gemacht werden können. Dafür muss die spätere Rente zu 100 Prozent versteuert werden. Der volle Auszahlungsbetrag der Riesterrente erhöht somit das zu versteuernde Einkommen. Ob dann jedoch tatsächlich Steuern zu entrichten sind, hängt von der Höhe des Gesamteinkommens ab.

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