Bausparvertrag (inkl. Riester-BS)

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Ein Bausparvertrag kombiniert einen Sparvertrag mit einem Darlehensvertrag. Bereits bei Vertragsabschluss stehen sämtliche Konditionen der beiden Vertragsbestandteile wie beispielsweise die einmalige Abschlussgebühr, die jährliche Kontoführungsgebühr, der Guthabenzinssatz in der Ansparphase sowie der Zins- und Tilgungssatz in der Darlehensphase fest.

Ansparphase

Über mehrere Jahre hinweg zahlt der Bausparer monatlich eine feste Rate in den Bausparvertrag ein, bis ein vorher festgelegtes Mindestguthaben erreicht ist. Je nach Tarif der Bausparkasse müssen mindestens 30 bis 50 Prozent der vereinbarten Bausparsumme angespart werden. Ist das Mindestguthaben einbezahlt und die von der Bausparkasse errechnete Bewertungszahl erreicht, hat der Bausparer zwei Alternativen:

  • Auszahlung des Bausparguthabens und Verzicht auf das Bauspardarlehen. Damit ist Bausparvertag beendet.
  • Inanspruchnahme des Bauspardarlehens. Damit kommt der Bausparvertrag in die Darlehensphase.

Darlehensphase

Wenn die Bank das Darlehen ausgezahlt hat, führt der Bausparer das Bauspardarlehen in monatlichen Raten zurück. Das Bauspardarlehen beschreibt die Differenz zwischen der Bausparsumme und dem eingezahlten Guthaben inklusive den von der Bausparkasse gutgeschriebenen Zinsen, der eventuell vom Arbeitgeber geleisteten Vermögenswirksamen Leistungen und der eventuell vom Staat erhaltenen Zuschüsse wie Arbeitnehmersparzulagen, Wohnungsbauprämie oder auch Riester-Zulage.

Spezialfall: Wohnriester-Bausparvertrag

Wohnriester-Bausparverträge müssen von der Zentralen Zulagenstelle zertifiziert sein. Der Staat fördert in der Ansparphase die Sparleistung und in der Darlehensphase die Tilgungsleistung der Bausparer.

Beim Wohnriester-Bausparvertrag gelten folgende Besonderheiten:

  • Das Guthaben darf der Sparer nur zum Erwerb oder Bau einer selbstgenutzten Immobilie verwenden.
  • Die Immobilie befindet sich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Staat, auf den das Abkommen über den Europäischen Wirtschaftsraum (EU, Island, Liechtenstein, Norwegen) anwendbar ist. Bei der Immobilie handelt es sich um die Hauptwohnung des Bausparers.

Die Bausparer sind verpflichtet, das Bauspardarlehen spätestens bis zum vollendeten 68. Lebensjahr zurückzuzahlen.

Vor- und Nachteile eines Bausparvertrags

Ein Bausparvertrag bietet ein hohes Maß an Planungssicherheit. Bereits zu Beginn sind die monatlichen Belastungen sowohl in der Ansparphase als auch in der Darlehensphase bekannt. Ein Bausparvertrag ist für den Bausparer dann von Interesse, wenn er in den nächsten fünf bis neun Jahren wirklich vor hat zu bauen und mit einem steigenden Zinsniveau rechnet.

Als reine Kapitalanlage rentiert sich ein Bausparvertrag momentan aufgrund des niedrigen Zinsniveaus nicht. Oft decken die Guthabenzinsen, die der Bausparer in der Ansparphase erhält (zur Zeit 0,1 – 0,25 Prozent pro Jahr), nicht einmal die Kosten ab, so dass er weniger Kapital erhält, als er eingezahlt hat.

Anders sieht es unter Umständen aus, wenn der Bausparer in den Genuss von staatlichen Zulagen wie Arbeitnehmersparzulage und/oder Wohnungsbauprämie kommt und eventuell die Riesterförderung in den Vertrag einfließen lässt. Zulagen und Förderung sind jedoch an gewisse Auflagen gebunden, die es zu beachten gilt.

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