Wohnungsbauprämie

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Die 1952 eingeführte Wohnungsbauprämie (WoP) beschreibt einen staatlichen Zuschuss, der den Erwerb, Bau oder Umbau von Wohneigentum fördert. Neben Bausparverträgen begünstigt der Staat auch den Erwerb von Bau- und Wohnungsgenossenschafts-Anteilen.

Wer erhält die Wohnungsbauprämie?

  • Prämienberechtigt ist nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG 1996), wer mindestens 16 Jahre alt und in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig ist.
  • Das zu versteuernde Einkommen, darf eine gewisse Grenze (siehe Tabelle unten) nicht überschreiten.
  • Die Laufzeit des Vertrags beträgt sieben Jahre. Das Guthaben ist für eine wohnwirtschaftliche Verwendung einzusetzen: Es muss eine Immobilie dafür erworben, gekauft oder modernisiert werden. Für Bausparer unter 25 Jahren sowie für Bausparverträge vor 2009 gelten Sonderregelungen.

Die Wohnungsbauprämie erhält nur, wer gewisse Einkommensgrenzen nicht überschreitet. Die zu versteuernden Einkünfte eines Ehepaars dürfen 2nicht höher als 70.000 Euro sein. Ist das zu versteuernde Einkommen höher, geht der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie verloren. Die Voraussetzung, um vom Staat den maximalen Zuschuss von zurzeit 140 Euro zu erhalten: Das Ehepaar zahlt im Laufe des Jahres 1400 Euro in einen Bausparvertrag ein.

Kennzahlen zur Wohnungsbauprämie
Single Ehepaar
Maximal zu versteuerndes Einkommen 35.000,00 € 70.000,00 €
Prämienhöhe 10,0 %
Maximale eigene Sparleistung 700,00 € 1.400,00 €
Maximale Prämie 70,00 € 140,00 €

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