Arbeitskraftabsicherung

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VSB Dokumentation: Absicherung gegen Berufsunfähigkeit

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Die Grenze, ab wann eine Person als erwerbsunfähig gilt, liegt bei einer täglichen Arbeitszeit von sechs Stunden. Wenn ein Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, diese tägliche Arbeitszeit zu erbringen, wird von Erwerbsunfähigkeit bzw. Erwerbsminderung gesprochen. Kann er hingegen mindestens sechs Stunden am Tag arbeiten, gilt er nicht als erwerbsunfähig bzw. erwerbsgemindert.

Volle und teilweise Erwerbsminderung

Erwerbsminderung unterteilt sich in zwei Stufen: volle Erwerbsminderung und teilweise Erwerbsminderung.

Als teilweise erwerbgemindert gelten Versicherte, die zwar nicht mehr sechs Stunden, aber mindestens noch drei Stunden täglich arbeiten können. Dadurch sind sie in der Lage, zumindest einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen.

Sind die Versicherten nicht mehr imstande, auch nur diese drei Stunden pro Tag zu leisten, wird von einer vollen Erwerbsminderung gesprochen. Als voll erwerbsgeminderte Person zählen in der Regel auch behinderte Menschen, die in einer entsprechenden Werkstatt tätig sind oder in einer ähnlichen Einrichtung bestimmte Arbeits- und Dienstleistungen erbringen.

Unterschied Erwerbsunfähigkeit und Berufsunfähigkeit

Abbildung 1: Erwerbsminderung Abbildung 2: Berufsunfähigkeit

Häufig herrscht Unsicherheit darüber, welcher Unterschied zwischen erwerbsunfähig und berufsunfähig besteht und teilweise werden die Begriffe synonym gebraucht. Dies ist jedoch falsch.

Im Grunde ist die Unterscheidung relativ simpel: Als berufsunfähig gilt, wer in seinem bisher ausgeübten Beruf weniger als 50 Prozent seiner bisherigen Arbeitsleistung erbringen kann, aber immer noch in der Lage ist, in einem anderen Job zu arbeiten. Als Maßstab für die 50 Prozent wird allerdings nicht nur die reine Arbeitszeit herangezogen, sondern es werden auch die verschiedenen Tätigkeitsmerkmale des entsprechenden Berufs berücksichtigt und die persönlichen Aufgabengebiete durchleuchtet. Ein Bauarbeiter, der beispielsweise aufgrund von Rückenproblemen nicht länger seinem Beruf nachgehen kann, hat theoretisch immer noch die Möglichkeit, einen Schreibtischjob anzunehmen.

Jahrgänge ab 1961 erhalten aus der gesetzlichen Rentenversicherung wegen Berufsunfähigkeit keine Leistungen mehr. Das heißt, Erwerbstätigen bleibt nur die Absicherung dieses nicht zu unterschätzenden Risikos über eine private Berufsunfähigkeitsversicherung.

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn der Versicherte überhaupt keiner Arbeit nachgehen kann (oder zumindest weniger als drei Stunden täglich), weil er beispielsweise unter permanenten Schmerzen leidet oder seine kognitiven Fähigkeiten zu stark eingeschränkt sind.

Erwerbsminderungsrente: Wann zahlt die gesetzliche Versicherung?

In Deutschland haben erwerbsunfähige Arbeitnehmer die Möglichkeit, eine Rente beantragen, die sogenannte Erwerbsminderungsrente. Dazu müssen jedoch verschiedene Bedingungen erfüllt sein, die im §43 des Sozialgesetzbuches Sechstes Buch (SGB VI) festgelegt sind:

  • Es muss eine Erwerbsunfähigkeit festgestellt werden. Dies geschieht durch Ärzte, die beim Träger der Rentenversicherung angestellt sind. Dabei besteht jederzeit die Möglichkeit einer Verweisbarkeit auf eine andere Tätigkeit.
  • Die Person hat mindestens fünf Jahre in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert gewesen sein. Entstand die Erwerbsunfähigkeit allerdings in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Verletzung im Wehr- oder Zivildienst, entfällt diese Wartezeit.
  • Der Versicherte hat in den fünf Jahren vor Eintritt in die Erwerbsunfähigkeit für mindestens drei Jahre die Beitragspflicht erfüllt, also mindesten 36 Monatsbeiträge gezahlt.
  • Die Regelaltersgrenze für einen regulären Renteneintritt ist noch nicht erreicht.

Die Höhe der Erwerbsminderungsrente richtet sich nach verschiedenen Faktoren, wie dem monatlichen Einkommen des Versicherten, den noch kommenden Versicherungsjahren und danach, ob eine volle oder teileweise Erwerbsunfähigkeit vorliegt. Die teilweise Erwerbsminderungsrente beträgt nur die Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente. Wie hoch Ihre bisherige Anwartschaft ist, sehen Sie auf der jährlichen Renteninformation, die Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Selbst die Rente bei voller Erwerbsunfähigkeit bedeutet für die Versicherten meist erhebliche finanzielle Einbußen, da sie in vielen Fällen nur etwa die Hälfte des zuvor bezogenen Nettoeinkommens beträgt. Daher ist es für Erwerbstätige sinnvoll, eine zusätzliche Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen.

Regelmäßige Statistiken verdeutlichen, warum Menschen aus gesundheitlichen Gründen ihre Arbeit aufgeben müssen. Die Ergebnisse zeigen: Der dominierende Trend der vergangenen Jahre hat sich noch verstärkt. Am seltensten sind Herz- und Gefäßerkrankungen die Ursache einer Berufsunfähigkeit (7,03 Prozent). Ähnlich häufig beenden Unfälle das Arbeitsleben (7,77 Prozent). Rund jede sechste Person wird wegen Krebs oder anderer bösartiger Geschwüre berufsunfähig (17,05 Prozent). Bei jeder fünften Person sind Erkrankungen des Skelett- und Bewegungsapparates (20,89 Prozent) der Grund – die zweithäufigste Ursache für Berufsunfähigkeit. Bis 2010 war diese Art der Erkrankung noch auf Platz eins, seitdem dominieren Nervenkrankheiten, also auch psychische Erkrankungen, die Statistiken.

Vorsorge durch die passende Versicherung

Jeder vierte Arbeitnehmer wird im Laufe seines Arbeitslebens berufsunfähig oder sogar erwerbsunfähig. Immer mehr Menschen sind dieses Risikos heute bewusst und sichern sich entsprechend ab. Wer auf sein monatliches Einkommen angewiesen ist und seinen Lebensstandard darauf ausgerichtet hat, fällt bei Eintritt einer Berufs- / Erwerbsunfähigkeit in ein großes finanzielles Loch. Somit zählt die Absicherung der Arbeitskraft im Leben eines erwerbstätigen Menschen zu einer der wichtigsten Absicherungen.

In der Praxis ist es nicht immer einfach, aus den vielen Angeboten der Versicherer die für sich passende Absicherung zu finden. Verbraucher*innen, die sich aktiv mit dieser Thematik auseinandersetzen, stoßen auf folgende Fragen:

  • Welche Versicherungsgesellschaft passt zu mir?
  • Welche Höhe der Rente ist sinnvoll?
  • Bis zu welchem Alter soll ich mich absichern?
  • Welche Rolle spielen die Gesundheitsfragen und ggf. Vorerkrankungen?
  • Gibt es sonst noch etwas zu beachten?

Der Verbraucherservice Bayern stuft eine Absicherung in diesem Bereich als die vermutlich wichtigste Absicherung neben der Privathaftpflichtversicherung ein und rät dringend dazu, sich so früh wie möglich – am besten schon zu Beginn der Ausbildung – mit diesem Thema zu befassen. Die Berater helfen innerhalb einer persönlichen Beratung bei der Lösung dieses potentiell existenzbedrohenden Risikos.

Die wichtigsten Informationen zu diesem Thema gibt es auch noch einmal zum Nachhören in unserem Podcast "Arbeitskraftabsicherung":

 

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