Elementarschadenversicherung

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Schäden durch Hochwasser oder Starkregen und andere Elementarschäden können sowohl das bewegliche Hab und Gut des Bewohners, also den Hausrat, als auch das Wohngebäude betreffen. Eine Alles-Inklusive-Versicherung gibt es leider nicht. Eine Elementarschadenversicherung gibt es in der Regel auch nicht separat, sondern meist nur als Zusatz zur Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung.

Aufgrund der möglichen teuren Schäden sollte das Wohnhaus in jedem Fall versichert werden. Dies geschieht über die Wohngebäudeversicherung, die standardmäßig Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel sowie Leitungswasserschäden absichert. Der zusätzliche Schutz gegen Naturgefahren wird allen Immobilieneigentümern dringend empfohlen.

Seit dem Juli 2019 hat die Bayerische Staatsregierung die finanzielle Unterstützung nach Naturkatastrophen in Form von Soforthilfen eingestellt. Eigentümer, die ihre Immobilie und ihren Hausrat gegen Naturgefahren hätten versichern können, haben heute keine Möglichkeit mehr im Schadensfall staatliche Hilfe in Anspruch zu nehmen. Umso wichtiger ist der private Versicherungsschutz der Immobilie gegen Naturgefahren.

Viele Gebäudeeigentümer unterschätzen die Gefahr einer Überschwemmung mit der Begründung, dass sich in der Nähe ihres Grundstücks kein Gewässer befindet. Doch diese Einschätzung kann sehr teuer werden, denn die meisten Überschwemmungsschäden kommen durch Starkregen zustande und nicht, wie so oft vermutet, durch einen über die Ufer tretenden Fluss oder See.

Wohnen Sie in der Nähe eines oberirdischen Gewässers, achten Sie darauf, dass in Ihrem Versicherungsvertrag Elementarschäden der Klasse 2 versichert sind. In der standardmäßigen Absicherung nach Klasse 1 sind diese Überschwemmungsschäden nämlich NICHT versichert.

Die Absicherung gegen Naturgefahren erfolgt in einem Gesamtpaket „Elementargefahren“.

Gefährdungsklasse bestimmt den Preis

Leider ist nicht für jedes Gebäude in Deutschland eine Elementarschadenversicherung zu einem akzeptablen Preis erhältlich. Die Versicherer prüfen das Naturgefahrenrisiko für das Gebäude und stufen es nach dem Zonierungssystem für Überschwemmung, Rückstau und Starkregen (ZÜRS) ein. ZÜRS enthält vier Zonen bzw. Gefährdungsklassen, für die das jeweilige Hochwasserrisiko hinsichtlich der statistischen Häufigkeit in Bezug auf Jahre ausgewiesen wird.

Nahezu jedes Gebäude in Deutschland ist in eine der 4 Gefährdungs­­klassen (GK) eingestuft:

  • GK 1: Hochwasser statistisch seltener als 1 x alle 200 Jahre
  • GK 2: Hochwasser statistisch 1 x in 100 - 200 Jahren
  • GK 3: Hochwasser statistisch 1 x in 10 - 100 Jahren
  • GK 4: Hochwasser statistisch mind. 1 x in 10 Jahren

Liegt das zu versichernde Gebäude in GK4, wird es für den Eigentümer schwierig die Naturgefahren abzusichern. Extrem teure Prämien und hohe Selbstbehalte von mehreren tausend Euro bringen den Wohnungseigentümer ins Zweifeln, ob der Versicherungsschutz sinnvoll und überhaupt bezahlbar ist.

Meist wird pro Schadensfall ein Selbstbehalt vereinbart. Der Kunde zahlt somit einen günstigeren Beitrag und der Versicherer kann davon ausgehen, dass Kleinstschäden nicht berücksichtigt werden müssen. Bis zu einer Summe von 500 Euro ist ein Selbstbehalt akzeptabel.

Wer bereits eine Wohngebäudeversicherung besitzt, sollte zuerst den eigenen Vertrag prüfen, ob bei den versicherten Risiken nicht bereits die Elementarschäden enthalten sind.

Eine hilfreiche Anleitung welche Vertragsbedingungen unverzichtbar sind und wie ein passender Versicherungsschutz aussehen sollte findet sich unter www.elementarschaden.bayern.

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