Haus- und Grundstückshaftpflicht

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Als Eigentümer einer eigenen Immobilie oder eines Grundstücks haften Sie unbegrenzt für Schäden, die anderen entstehen, wenn die sogenannten Verkehrssicherungspflichten vernachlässigt wurden. Darunter fallen beispielsweise die Schneeräum- & Streupflichten, bauliche Instandhaltung sowie Beleuchtung und Reinigung.

Wenn beispielsweise Ihre Gäste im Winter auf dem Weg vor Ihrer Haustür ausrutschen und sich dabei ein Bein brechen, sind Sie als Grundstückseigentümer für die Verkehrssicherheit auf Ihrem Grundstück verantwortlich und könnten somit in Regress genommen werden. Daher ist unter Umständen eine Haus- & Grundstückshaftpflichtversicherung ratsam.

Für die selbst bewohnte Immobilie in Alleinbesitz ist dieses Risiko in der Regel bereits über die Privathaftpflichtversicherung mitversichert. Dies gilt jedoch nicht für vermietete, nur gelegentlich bewohnte und leerstehende Immobilien oder Grundstücke. Insbesondere Erbengemeinschaften sind durch dieses Risiko gefährdet, da oft nur ein Erbe das Haus bewohnt, die anderen Erben jedoch anteilig haften, da ihr jeweiliger Erbteil nicht über die Privathaftpflicht mitversichert ist.

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