Hausratversicherung

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Eine Hausratversicherung haben mehr als drei Viertel der deutschen Haushalte. Denn wer nach einem Schadensfall den kompletten Hausstand neu beschaffen muss, kommt schnell in finanzielle Bedrängnis. Nur wer genug Rücklagen hat und diese im Ernstfall auch für die Wiederbeschaffung des Hausrates einsetzen möchte, kann auf diesen Versicherungsschutz verzichten. Unterschätzen Sie den Wert Ihres Hausrates nicht. Selbst bei einem Singlehaushalt und einem „Totalschaden“, beispielsweise durch einen Wohnungsbrand, kommen schnell fünfstellige Entschädigungssummen zusammen.

Es empfiehlt sich bestehende Versicherungsverträge regelmäßig anzupassen, denn neuere Versicherungsbedingungen bieten besseren Schutz und sind oftmals nicht teurer. Außerdem gilt es die Versicherungssumme regelmäßig anzupassen, damit sich die Unterversicherung ausschließt.

Die Versicherungssumme spiegelt den Wert des Hausrates wider. Der Versicherungswert entspricht dem Wiederbeschaffungswert von Sachen gleicher Art und Güte in neuwertigem Zustand. Um die Unterversicherung auszuschließen, setzen Versicherer eine Mindestversicherungssumme an. Pro Quadratmeter Wohnfläche wird bei einer durchschnittlichen Ausstattung in der Regel eine Summe von 650 Euro angesetzt. In besonders gut ausgestatteten Häusern auch bis zu 800 Euro.

Wohnfläche in qm x 650 Euro = Versicherungssumme

Bei einer Wohnungsgröße von 80 Quadratmetern ergibt sich so eine Versicherungssumme von 52.000 Euro.

Die Versicherungsprämie errechnet sich nach der Versicherungssumme, der Risikobewertung des Wohnortes und der Art der wohnlichen Nutzung. In Großstädten ist das Risiko eines Einbruchdiebstahles höher als in einer Kleinstadt, somit ist der Versicherungsschutz dort auch teurer.

Steht eine Wohnung länger leer oder befindet sich am Haus ein Gerüst, steigt das Risiko eines Einbruchs und die Versicherungsprämie steigt. Diese Gefahrenerhöhungen müssen der Versicherung jeweils mitgeteilt werden.

Bei Hausratversicherungen finden sich extreme Preisunterschiede für vergleichbaren Versicherungsschutz. Ein Preisvergleich und ein regelmäßiges Überprüfen und Anpassen der Versicherungsbedingungen lohnen sich.

Eine Neuwertversicherung ersetzt im Schadensfall den Neuwert, nicht den Zeitwert. Unter Umständen ist der Wiederbeschaffungswert niedriger als der Anschaffungspreis, wie beispielsweise im Bereich der Unterhaltungselektronik.

Versichert als Hausrat sind alle beweglichen Dinge des täglichen Ge- und Verbrauchs, Mobiliar, Teppiche und Elektrogeräte, Kleidungsstücke, Wertsachen und Bargeld sowie Lebens- und Verbrauchsmittel.

Eine Hausratversicherung sichert das Hab und Gut gegen diese Gefahren ab:

  • Feuer durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Implosion und Luftfahrzeuge
  • Einbruchdiebstahl oder Raub
  • Leitungswasser
  • Sturm und Hagel

Für einen umfassenden Versicherungsschutz sind diese Zusatzbausteine und Leistungserweiterungen sinnvoll:

  • Naturgefahren – Elementarschäden
  • Überspannungsschäden
  • Seng- und Rußschäden
  • Trickdiebstahl
  • Kosten für Lagerung und Instandsetzung nach einem Schaden (Hotelkosten, Aufräumkosten, Bewegungskosten)

Wichtig: Auch grobe Fahrlässigkeit mit absichern

Verbraucher*innen sollten beim Abschluss einer Hausratversicherung immer darauf achten, dass auch Schäden durch grobe Fahrlässigkeit bis zur vollen Versicherungssumme mitversichert sind. So sind Sie im Fall der Fälle auf der sicheren Seite und entgehen so dem Risiko, dass der Versicherer die Schadenregulierung verweigert und Ihnen grob fahrlässiges Handeln vorwirft.

Fahrräder sind in der Hausratversicherung gegen Diebstahl versichert, wenn das Rad aus der Wohnung, einem abschließbaren Keller oder der abgeschlossenen Garage gestohlen wird. Soll das Rad auch außerhalb gegen Diebstahl versichert sein, ist eine Zusatzdeckung notwendig. Die Entschädigungsgrenze ist bei den Versicherern auf eins bis zehn Prozent der Versicherungssumme gedeckelt. Nehmen Sie bei teuren E-Bikes unbedingt mit der Versicherung Rücksprache bzw. erwägen Sie den Abschluss einer reinen Fahrradversicherung.

Die Hausratversicherung zahlt auch bei einem Einbruch in einer Ferienwohnung oder im Rahmen der Außenversicherung für die Wohnung der studierenden Kinder.

Eine Glasbruchversicherung kann als Zusatzbaustein in der Hausratversicherung für Vermieter von Wohnungen und Häusern empfehlenswert sein. Bei großflächigen Fenstern und Wintergärten sowie bei wertvollen Gegenständen aus Glas gilt es das finanzielle Risiko abzuwägen.

Richtiges Verhalten im Schadensfall:

  • Den Versicherer informieren, gegebenenfalls auch die Polizei
  • Schadenminderungspflicht
  • Unbedingt die Schäden dokumentieren (Fotos)
  • Beschädigte oder zerstörte Gegenstände nicht entsorgen
  • Rechnungen der zerstörten / beschädigten Gegenstände suchen
  • Reparaturen und Aufräumarbeiten nur in Abstimmung mit dem Versicherer vornehmen

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