Kfz-Versicherung

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Die Kfz-Versicherung unterteilt sich in unterschiedliche Absicherungsbausteine. Die drei Hauptbausteine sind die Kfz-Haftpflichtversicherung, die Fahrzeugteileversicherung (Teilkasko) und die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko).

1. Die Kfz-Haftpflichtversicherung

Sie kommt für Schäden auf, die Dritte durch Ihr Verschulden erleiden. Dieser Baustein ist für alle Fahrzeughalter in Deutschland verpflichtend.

2. Die Fahrzeugteileversicherung (Teilkasko)

Sie sichert Ihr Fahrzeug gegen folgende Risiken ab:

  • Brand
  • Explosion
  • Diebstahl
  • Sturm, Hagel, Überschwemmung, Blitzschlag
  • Glasbruch
  • Zusammenstoß mit Tieren (in günstigen Tarifen ist oftmals nur der Zusammenstoß mit Haarwild versichert, achten Sie auf den Hinweis „Zusammenstoß mit allen Tierarten“)
  • Tierbissschäden (hier werden in der Regel Marderbissschäden versichert. Dabei sollten auch Folgeschäden mitversichert sein. Sonst zahlt Ihnen im Schadenfall die Versicherung nur den kaputten Schlauch für 50 Euro, den dadurch entstandenen Motorschaden in Höhe von 3.000 Euro müssen Sie allerdings selbst zahlen. Achten Sie daher immer auf diese Ergänzung)

3. Die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko):

Sie sichert Ihr eigenes Fahrzeug gegen selbst verschuldete Schäden und Vandalismusschäden ab.

Beitragsermittlung in der Kfz-Versicherung

Die Beitragsermittlung in der Kfz-Versicherung ist sehr aufwendig, da der Versicherungsschutz exakt auf das individuelle Risiko hin angepasst wird. Folgende Tarifierungsmerkmale entscheiden unter anderem über die Höhe des Versicherungsbeitrags:

  • Fahrzeugmodell
  • Zulassungsort
  • Alter und Risikoprofil der Fahrer (Alter, Fahrerfahrung, Geschlecht)
  • Nächtlicher Fahrzeugstandort
  • Jährliche Kilometerleistung

Eine scheinbar geringfügige Abweichung führt bereits zu einer Veränderung der Risikosituation und damit zu einer anderen Prämie.

Die Schadenfreiheitsklassen

Für Haftpflichtschäden und für die Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) findet eine Anrechnung der bisher schadenfrei gefahrenen Jahre statt. Das heißt, der Beitrag richtet sich bei diesen beiden Vertragsbausteinen auch nach den sogenannten Schadenfreiheitsklassen (SF). Für jedes schadenfreie Jahr wird der Vertrag in die nächsthöhere Schadenfreiheitsklasse gestuft. Entsteht hingegen ein Schaden, stuft die Versicherung den Vertrag gemäß ihrer Staffel wieder in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse. Um eine Rückstufung zu vermeiden, bieten die Versicherer als kostenpflichtige Ergänzung den sogenannten Rabattretter an. Dieser schützt den Versicherungsnehmer vor einer Rückstufung bei einem Schaden pro Versicherungsjahr.

Vorsicht: Wenn Sie Ihren Vertrag kündigen und zu einer anderen Gesellschaft wechseln, gibt der bisherige Versicherer die Schadenfreiheitsklasse an die neue Gesellschaft weiter, die Sie ohne Rabattretter haben würden. Somit bindet Sie der Versicherer an den alten Vertrag und Sie haben bei einer Kündigung den Mehrbeitrag umsonst gezahlt.

Vollkasko ja oder nein?

Fahrzeughalter älterer PKWs stellen sich häufig die Frage, ob sich die Vollkaskoabsicherung noch lohnt. Oftmals kursieren auch Aussagen wie: „Vollkasko versichert man ein Auto nur in den ersten drei Jahren nach der Erstzulassung.“

Die Antwort, ob und wie lange Sie ihr Fahrzeug Vollkasko versichern sollten, hängt aber vielmehr vom Wert des Fahrzeugs und dem eigenen Geldbeutel ab. Wenn Sie auf Ihr Fahrzeug angewiesen sind und nicht über genug Geld verfügen, um sich bei einem selbstverschuldeten Totalschaden ein gleichwertiges Fahrzeug zu kaufen, dann sollten Sie die Vollkaskoabsicherung behalten, auch wenn das Fahrzeug schon älter ist. Lediglich wenn die Versicherungsprämie den eigentlichen Zeitwert des Fahrzeugs übersteigt, macht diese Absicherung keinen Sinn mehr.

Ergänzungen zur Kfz-Versicherung

Die Kfz-Versicherung kennt noch eine Reihe möglicher Ergänzungen, die in der Regel kostenpflichtig als Aufschlag angeboten werden. Einige Beispiele:

  • Schutzbrief
    Der Schutzbrief beinhaltet in der Regel eine Unfall- und Pannenhilfe und kommt für die Abschlepp- und Übernachtungskosten im Schadenfall auf. Der Schutzbrief ist mit einer Basismitgliedschaft in einem Automobilclub vergleichbar und kostet im Jahr rund 10 bis 20 Euro. Achten Sie auch hier auf die detaillierten Bedingungen, denn diese unterscheiden sich von Versicherungsgesellschaft zu Versicherungsgesellschaft.
  • Fahrerschutz
    Der Fahrerschutz ist in etwa mit einer privaten Unfallversicherung vergleichbar, die den Fahrer im Fall eines Personenschadens absichert. Denn die Kfz-Haftpflichtversicherung kommt im Fall eines Unfalls nur für die Personenschäden der Bei- und Mitfahrer auf, der Fahrer selbst ist nicht abgesichert.
  • Insassenversicherung
    Die Insassenversicherung wird häufig angeboten, ist in der Regel allerdings überflüssig. Die Insassen (bezogen auf die Bei- oder Mitfahrer in einem Fahrzeug) sind immer durch die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers abgesichert, egal um welches Fahrzeug es sich handelt.

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