Krankentagegeld

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Der größte Teil der Bevölkerung ist in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichert und erhält bei längeren Erkrankungen Krankengeld. Allerdings führt das zu Einkommenseinbußen. Gerade Menschen mit höheren Einkommen oder regelmäßigen, finanziellen Verpflichtungen sollten sich mit den Einzelheiten und möglichen Vorsorgeprodukten beschäftigen.

Gesetzliche Lohnfortzahlung

Arbeitnehmer genießen in Deutschland den Anspruch auf eine gesetzliche Lohnfortzahlung. Diese verpflichtet den Arbeitgeber, seinen versicherungspflichtig Beschäftigten den Lohn oder das Gehalt für die ersten sechs Krankheitswochen weiter zu zahlen. Dies gilt immer nur für eine Erkrankung und auch bei wiederkehrenden Krankheiten nur für den Zeitraum von drei Jahren. Sobald diese Verpflichtung des Arbeitgebers endet, springt das Krankengeld der GKV ein. Die Voraussetzung hierfür: Alle Krankmeldungen wurden unverzüglich an die Kasse geschickt.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld errechnet sich aus 70 Prozent des Bruttoverdienstes bis zur jeweils gültigen Beitragsbemessungsgrenze, maximal aber 90 Prozent des Nettoverdienstes. Dieser Wert stellt das sogenannte Bruttokrankengeld dar. Hiervon werden nun nochmals die Arbeitnehmeranteile zu Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung, also rund weitere 12 Prozent abgezogen. Unter dem Strich bleiben also nur knapp 80 Prozent des Nettoeinkommens übrig. Der absolute Höchstwert, auch für höhere Einkommensgruppen, liegt bei rund 2.880 Euro.

Wie lange bekomme ich Krankengeld?

Der Krankengeldanspruch endet mit Ablauf der 78-ten Krankheitswoche. Bei durchgehender Krankschreibung also nach eineinhalb Jahren, spätestens aber nach drei Jahren bei gleicher Diagnose. Vor Ablauf dieser Frist empfiehlt es sich, einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen.

Zusätzliche Vorsorge

Der wichtigste Baustein zur Einkommenssicherung ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem guten Bedingungswerk. Sie gleicht mit einer entsprechenden Monatsrente die Einbußen aus. Wer sehr knapp mit seinem Einkommen kalkuliert, privat krankenversichert ist oder regelmäßigen Verpflichtungen nachzukommen hat, der sollte die Lücke bis zur Berufsunfähigkeit mit einer privaten Krankentagegeldversicherung schließen. Wichtig: Bei einer rückwirkenden Anerkennung der Berufsunfähigkeit sind die Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung je nach Tarif an den Krankentagegeldversicherer zurückzuzahlen. Prüfen Sie bei einer bevorstehenden Berufsunfähigkeit deshalb Ihre Versicherungsbedingungen. Eine private Krankentagegeldversicherung ist für einen verhältnismäßig kleinen Beitrag zu bekommen, setzt aber eine entsprechende Gesundheitsprüfung voraus und auch das Eintrittsalter ist für den Beitrag von Bedeutung.

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