Private Krankenversicherung - Vollversicherung

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In der Bundesrepublik Deutschland besteht seit dem Jahr 2009 eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Seither ist es kaum mehr möglich, hier ohne Krankenversicherung zu leben. Es gibt vier Varianten sich zu versichern:

  1. Pflichtversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse
  2. Familienversicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse
  3. Freiwillige Versicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse
  4. Versicherung in einer privaten Krankenversicherung

In Deutschland sind rund zehn Prozent der Bevölkerung privat krankenversichert. Diese tragen aber rund 20 Prozent der tatsächlichen Gesundheitskosten. Das liegt zum einen an den zusätzlichen Leistungen, die Privatpatienten in Anspruch nehmen können, zum anderen an einem im Vergleich zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) höheren Abrechnungssatz für medizinische Leistungen. Damit leisten auch privat Krankenversicherte einen gewissen Solidarausgleich innerhalb der Gesellschaft, da sich der medizinische Fortschritt in erster Linie durch diese höheren Einnahmen aus der Privaten Krankenversicherung (PKV) finanziert.

Vor- und Nachteile der Privaten Krankenversicherung

Jeder, der überlegt, in dieses System zu wechseln, sollte sich darüber im Klaren sein, dass es eine Entscheidung ist, die bis zum Lebensende gedacht ist. Im Gegensatz zu der GKV, die ähnlich der gesetzlichen Rentenversicherung auf einem Umlageverfahren basiert, ist die PKV kapitalgedeckt. Neben den normalen Kapitalmarktrisiken bietet dieses System aber auch rechtliche Vorteile. Während die Leistungen der GKV auf dem Sozialgesetzbuch basieren und damit seitens der Politik jederzeit geändert werden können, beruhen die Leistungen in der PKV auf dem Bürgerlichen Gesetzbuch und sind damit nicht einseitig änderbar. Auch bei vorsichtiger Kalkulation des Krankenversicherers und entsprechenden Kapitalanlageerfolgen steigen die Beiträge für eine PKV, auch im Rentenalter. Das zu berücksichtigen ist wichtig, denn nach Vollendung des 55. Lebensjahres ist praktisch keine Rückkehr in das System GKV mehr möglich.

Wer kann sich privat krankenversichern?

Die Sozialversicherungen und damit auch die GKV wurden zum Schutz der arbeitenden Bevölkerung geschaffen und daher ist auch heute noch der Großteil der in Deutschland Lebenden Pflichtmitglied in einer Gesetzlichen Krankenkasse. Für folgende drei Gruppen kommt eine private Krankenversicherung in Frage:

  1. Beamte
  2. Selbständige und Freiberufler
  3. Angestellte, deren Bruttojahreseinkommen über der Versicherungspflichtgrenze von derzeit 64.350 Euro liegt

Während sich bei Beamten grundsätzlich der Dienstherr über die sogenannte Beihilfe direkt an den entstehenden Gesundheitskosten beteiligt und sich hier von Beginn des Dienstverhältnisses an die Entscheidung aufdrängt, besteht für Selbständige und Angestellte mit entsprechendem Verdienst die Möglichkeit, den Weg über die freiwillige Mitgliedschaft in einer GKV zu gehen. In keinem Fall ist es ratsam, die Entscheidung zu überstürzen und sich blind in die Hände von Vermittlern zu begeben, die an dem Verkauf einer privaten Vollversicherung gutes Geld verdienen.

Die Leistungen der Privaten Krankenversicherung

Der Gesetzgeber sieht im Bereich der PKV Leistungen für die Bereiche ambulante, stationäre und zahnärztliche Behandlung vor. Zum Teil liegen die Leistungen sogar unter den Standards der GKV. Machen Sie sich zunächst Gedanken, welche Leistungen Sie wünschen. Sie sollten im Alter nicht auf Leistungen verzichten, um am Beitrag zu sparen. Für Angestellte empfehlen sich zudem Krankentagegeld und Altersentlastungsbausteine, da sie im Rentenalter für die PKV keine Arbeitgeberzuschüsse mehr erhalten und somit, bis auf den Zuschuss der Krankenversicherung der Rentner (KVdR), fast den gesamten Beitrag aus ihrem eigenen Einkommen stemmen müssen.

Der Abschluss einer Pflegepflichtversicherung zur Hauptversicherung ist ebenfalls Pflicht.

Wie sehen die Beiträge aus?

Der Beitrag kalkuliert sich nach dem Äquivalenzprinzip, also mehr Leistung, höherer Beitrag. Die Höhe richtet sich zudem nach dem Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand bei Abschluss. Bei entsprechenden Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag oder eine Ablehnung die Folge sein. Ausschlüsse bestehen nur im Bereich von Ergänzungsversicherungen. Sehr viele Tarife beinhalten einen Selbstbehalt, bis zu diesem die versicherte Person anfallende Kosten selbst zu tragen hat. Erst nach dem Überschreiten dieser Summe übernimmt die Versicherung die Rechnungen.

In der privaten Krankenversicherung existiert keine beitragsfreie Familienversicherung. Auch für Ehegatten und Kinder sind eigenständige Beiträge zu zahlen.

Wichtig: Es reicht nicht, nur auf die aktuellen Kosten zu schauen. Ein Teil des Beitrags wird in jungen Jahren dafür verwendet, Alterungsrückstellungen zu bilden. Diese werden verzinst angelegt und dienen dazu, in den späteren Versicherungsjahren die steigenden Kosten auszugleichen. Manche Versicherer kalkulieren hier zu geringe Beitragsanteile, um mit günstigen Beiträgen zu überzeugen und steigen dann zu einem späteren Zeitpunkt überproportional.

Warum steigt der Beitrag?

Die Krankenversicherungsunternehmen haben die statistischen Kosten und die statistische Lebenserwartung zum Kalkulationszeitpunkt genommen. Medizinischer Fortschritt, Inflationsausgleich und eine steigende Lebenserwartung führen unweigerlich zu notwendigen Anpassungen.

Was gilt es bei der Wahl des Versicherungsunternehmens zu beachten?

Grundsätzlich unterliegen alle Deutschen Krankenversicherer der Aufsicht durch die BaFin und verfügen über einen gemeinsamen Rettungsschirm. Dennoch ist es ratsam, sich bei der Versicherungswahl auch über die Anzahl der Versicherten und die wirtschaftlichen Zahlen des Unternehmens zu informieren.

In den Beratungsstellen des VerbraucherService Bayern stehen Ihnen kompetente und neutrale Experten zur Verfügung.