Privathaftpflicht

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Die Privathaftpflicht beschreibt eine der wichtigsten Versicherungen für alle Verbraucher*innen. Gemäß Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) ergibt sich eine Ersatzpflicht für alle Schäden, die der Versicherte – vorsätzlich oder fahrlässig – einem Dritten zufügt. Die Ersatzpflicht ist in der Höhe unbegrenzt und erreicht daher zum Teil existenzbedrohende Größenordnungen. Die Privathaftpflichtversicherung ist daher unverzichtbar, denn sie kommt für die Schäden auf, die der Versicherte einer Person oder einem Gegenstand fremden Eigentums zufügt.

Abschluss einer Privathaftpflichtversicherung – hierauf gilt es zu achten

  • Die Versicherungssumme sollte mindestens 10 Millionen Euro betragen.
  • Schließen Sie immer nur Einjahresverträge ab, somit bleiben Sie flexibel und können jedes Jahr ein besseres Angebot eines anderen Versicherers nutzen. Wenn Sie den Vertrag nicht kündigen, verlängert er sich immer automatisch um ein weiteres Jahr.
  • Achten Sie auf den zu versichernden Personenkreis, welcher auch beitragsrelevant ist: Single / Paar / Familie (Kinder sind in der Regel bis zur Beendigung ihrer Erstausbildung im Vertrag der Eltern mit- versichert).
  • Wenn Sie Beamter, im öffentlichen Dienst oder bei einer gemeinnützigen Organisation tätig sind, erkundigen Sie sich beim Versicherer nach einer Einstufung in einen sogenannten B-Tarif. Diese Tarife unterscheiden sich im Beitrag und sind in der Regel etwas günstiger.

Zusätzliche versicherbare Bausteine innerhalb der Privathaftpflicht

Bestimmte Bausteine sind zusätzlich innerhalb der Privathaftpflichtversicherung versicherbar:

  • Schäden von deliktunfähigen Kindern verursacht (i.d.R. Kinder unter 7 Jahre)
  • Schäden an geliehenen und gemieteten Sachen
  • Schäden im Rahmen von Gefälligkeiten (z.B. Nachbarschaftshilfe)
  • Dienstlicher und privater Schlüsselverlust
  • Haus- & Grundbesitzerhaftpflicht (für die erste selbstbewohnte Immobilie)
  • Gewässerschadenhaftpflicht (z.B. für den Öltank der Heizungsanlage)
  • Bauherrenhaftpflicht für das noch zu errichtende selbstgenutzte Haus

Separate Haftpflichtversicherungen

Die Privathaftpflichtversicherung kennt auch Ausschlüsse, für die Verbraucher*innen je nach Bedarf spezielle Haftpflichtversicherungen benötigen. Beispielsweise spielt die persönliche Lebenssituation eine wichtige Rolle, insbesondere bezogen auf besondere Hobbys oder ehrenamtliche Tätigkeiten, die nicht immer mitversichert sind.

Beispiele:

Ausfalldeckung

Darüber hinaus bietet die Privathaftpflicht Erweiterungen, die nicht direkt mit der Haftung in Zusammenhang stehen, aber durchaus interessant sind, wie beispielsweise die Ausfalldeckung. Die Ausfalldeckung tritt in Kraft, wenn der Versicherungsnehmer oder eine mitversicherte Person von einem Dritten geschädigt wurde und die daraus resultierende Schadenersatzforderung gegen nicht durchgesetzt werden kann.

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