Rechtsschutzversicherung

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Die Rechtsschutzversicherung (RSV) übernimmt die Kosten für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Verbraucher*innen. Sie bezahlt die Anwalts-, Gerichts-, Zeugen- und Gutachterkosten für die Rechtsdurchsetzung. Die Versicherung ist nützlich, deckt aber keine existenziellen Risiken ab. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, dem empfiehlt sich eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.

Die RSV funktioniert nach einem Baukastenprinzip. Nach individueller Risikoeinschätzung ermittelt sich der Versicherungsbedarf und das Leistungspaket wird zusammengestellt.

Privater Rechts­schutz Berufs­rechts­schutz für Arbeit­nehmer und Selbst­ständige Verkehrs­rechts­schutz Wohnungs- und Grund­stücks­rechts­schutz

RSV ist kein „Rundum-Sorglos-Paket“

Die RSV stellt kein „Rundum-Sorglos-Paket“ dar. Bei Streitigkeiten in folgenden Lebensbereichen besteht kein Versicherungsschutz:

  • Familien- und Erbrecht (häufig ist aber eine Erstberatung bis zu 1000 Euro mitversichert)
  • Hausbau, Finanzierung, Grundstückskauf/-verkauf
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen
  • Innere Unruhe, Streik, Aussperrung
  • Streitigkeiten vor Verfassungsgerichten und internationalen Gerichtshöfen
  • Spiel- und Wettverträge, Termin- und Spekulationsgeschäfte
  • Vorsätzliche Straftat
  • Kollektives Arbeits- und Dienstrecht

Mindestanforderung der RSV:

  • Deckungssumme in Höhe von fünf Millionen Euro innerhalb Europas und weltweit mindestens 35 Millionen Euro
  • Strafkaution als zinsloses Darlehen mindestens bis zu 200.000 Euro
  • Freie Wahl des Anwalts
  • Außergerichtliche Interessensvertretung
  • Wartezeiten
  • Folgeereignistheorie im Bereich des Schadensersatz-Rechtsschutz

Den vereinbarten Versicherungsschutz erhalten der Versicherungsnehmer, der Ehe- oder Lebenspartner sowie unverheiratete und nicht berufstätige Kinder bis zum 25. Lebensjahr.

In der Regel werden Tarife mit einem Selbstbehalt von beispielsweise 150 Euro abgeschlossen. Die Jahresprämie sinkt damit deutlich.

Tipps:

Alte Verträge aus der Zeit vor 2009 nicht vorschnell kündigen. Die Vertragsbedingungen sind oft besser und der Versicherer übernimmt bei Altverträgen vielfach auch Rechtsstreitigkeiten für Wertpapieranleger.

Eine außerordentliche Kündigung durch den Versicherer ist möglich, wenn innerhalb von zwölf Monaten zwei Schadenfälle gemeldet werden. Es ist schwierig nach einer solchen Kündigung bei einem anderen Versicherer eine Rechtsschutzversicherung neu abzuschließen.

Beim Wechsel des Versicherers auf nahtlosen Übergang achten. Die sonst übliche Wartezeit von drei Monaten entfällt, wenn der neue Vertrag ohne zeitliche Lücke abgeschlossen wird.

Alternativen zur Rechtsschutzversicherung

  • Mitgliedschaften bei Gewerkschaften, im Mieter- bzw. Vermieterverein, Sozialverbänden, Automobilclubs
  • Prozessfinanzierer (my right, myflightrite…)
  • Schlichtungsstellen (z.B. der Versicherungsombudsmann für alle Versicherungsstreitigkeiten oder die SÖP, Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.)

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