Risikoleben

< zurück zur Übersicht

Bei einer Risikolebensversicherung handelt es sich im Gegensatz zu einer Kapitallebensversicherung um eine reine Absicherung des Todesfallrisikos der versicherten Person. Das heißt, es wird kein Kapital angesammelt. Die Risikolebensversicherung dient ausschließlich der Hinterbliebenenvorsorge. Wenn die versicherte Person während der vereinbarten Laufzeit ablebt, zahlt die Versicherung die Versicherungssumme an die begünstigte Person aus. Stirbt die versicherte Person innerhalb der Laufzeit nicht und der Vertrag endet durch eine Kündigung oder den regulären Ablauf, erhält der Versicherungsnehmer von der Versicherung kein Geld zurück. Der Versicherungsnehmer ist immer der Vertragsinhaber der Versicherung. Er muss aber nicht unbedingt gleichzeitig die versicherte Person sein, bei dessen Tod die Versicherungssumme ausgezahlt wird.

Im Gegensatz dazu ist eine Kapitallebensversicherung ein Kombiprodukt. Sie deckt einerseits, wie die Risikolebensversicherung das Todesfallrisiko der versicherten Person ab, andererseits dient sie zur privaten Altersvorsorge. Nach Ablauf der vereinbarten Vertragslaufzeit zahlt die Versicherung das angesparte Guthaben als Einmalzahlung aus.

Zielgruppe

Die Risikolebensversicherung dient ausschließlich zur finanziellen Absicherung von Hinterbliebenen. Sinnvoll ist sie bei

  • jungen Familien (Absicherung des Ehepartners und der Kinder)
  • Alleinerziehenden (Absicherung der Kinder)
  • Paaren ohne Trauschein (Absicherung des Lebenspartners)

und zur Absicherung der Angehörigen während einer laufenden Immobilienfinanzierung.

Versicherungsunternehmen bieten zur Absicherung einer Immobilienfinanzierung häufig auch Tarife mit einer fallenden Versicherungssumme an. Diese Summe reduziert sich entweder linear jedes Jahr um einen fest vereinbarten Prozentsatz oder passt sich genau dem Zins- und Tilgungssatz der entsprechenden Finanzierungskonditionen an. Da die Versicherung im Leistungsfall nicht zu jedem Vertragszeitpunkt die volle Versicherungssumme zu zahlen hat, sind die Beiträge für diese Tarife günstiger, als bei Tarifen mit einer gleichbleibend hohen Versicherungssumme.

Versicherungssumme

Zur Absicherung der Hinterbliebenen sollte die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung beim Drei-bis Fünffachen des Jahresbruttoeinkommens der versicherten Person liegen.

Beitrag

Die Höhe des Beitrags hängt bei der Risikolebensversicherung von folgenden Kriterien ab:

  • Höhe der Versicherungssumme
  • Länge der Laufzeit
  • Eintrittsalter der versicherten Person (je jünger, desto günstiger)
  • Gesundheitszustand bei Abschluss (je nach Höhe der Versicherungssumme verlangt die Versicherung die Beantwortung von Gesundheitsfragen zu Vorerkrankungen oder einen Arztbericht)

Steuern

Wenn der Fall eintritt, dass die Versicherungssumme der Risikolebensversicherung ausbezahlt wird, unterliegt sie zwar nicht der Einkommens- aber der Erbschaftssteuer. Deshalb empfiehlt es sich besonders für unverheiratete Paare bei Vertragsabschluss darauf zu achten, wer Versicherungsnehmer, versicherte Person und Beitragszahler ist. Um sich die Erbschaftssteuer zu sparen, sollten unverheiratete Paare deshalb immer jeweils den Versicherungsbeitrag des jeweils anderen Partners zahlen.

< zurück zur Übersicht