Sterbegeldversicherung

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Die Sterbegeldversicherung dient dazu, im Todesfall den Hinterbliebenen die finanziellen Lasten einer angemessenen Bestattung abzunehmen und stellt sicher, dass sich die Nachkommen um eine entsprechende Beisetzung kümmern.

Die Beitragshöhe richtet sich nach der Höhe der Versicherungssumme und dem Eintrittsalter der zu versichernden Person. Je jünger der Versicherungsnehmer ist, desto niedriger der Beitrag. Da die meisten Sterbegeldversicherungen auf eine Gesundheitsprüfung bei Antragstellung verzichten, ist diese insbesondere auch für Personen mit schweren Erkrankungen interessant und zwar auch dann, wenn der Zeitpunkt des Todes bedauerlicherweise schon absehbar ist. Die Tarife ohne Gesundheitsfragen beinhalten allerdings immer eine Karenzzeit von meistens drei Jahren. Alternativ besteht die Möglichkeit des Abschlusses von Tarifen mit vereinfachten Gesundheitsfragen – hierbei entfällt die Karenzzeit, es besteht bei einer Vorerkrankung allerdings die Gefahr einer Ablehnung des Antrags durch die Versicherungsgesellschaft.

In den häufigsten Fällen ist vom Abschluss einer Sterbegeldversicherung abzuraten, da es sich bei dem Produkt um eine teure Lebensversicherung handelt. Vergleicht man das Preisleistungsverhältnis der Sterbegeldversicherung beispielsweise mit dem einer Risikolebensversicherung, stellt man fest, dass die Risikolebensversicherung oftmals deutlich günstiger ist oder eine höhere Versicherungssumme bietet.

Achtung: Bei einer Auszahlung im Todesfall erhalten die begünstigten Personen immer nur die vereinbarte Versicherungssumme zuzüglich der Überschüsse. Bei länger laufenden Verträgen passiert es durchaus, dass die Versicherungsnehmer mehr in den Vertrag eingezahlt haben, als die Versicherungsgesellschaft bei Fälligkeit auszahlt.

Tipp: Wer seine Angehörige durch die eigenen Bestattungskosten nicht belasten möchte, sollte immer erst den Abschluss einer Risikolebensversicherung in Erwägung ziehen oder einen sinnvollen Anteil des bestehenden Vermögens dafür zurücklegen.

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