Tierhalterhaftpflicht

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Die Haftpflicht für Tierhalter ist eine wichtige Versicherung und gerade für Hundebesitzer sogar in einigen Bundesländern eine Pflichtversicherung.

Aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) ergibt sich folgende Haftungsgrundlage:

Tötet ein Tier einen Menschen, verletzt dessen Körper oder die Gesundheit eines Menschen oder beschädigt eine Sache, so ist derjenige, welcher das Tier hält, verpflichtet, dem Verletzten den daraus entstandenen Schaden zu ersetzen.

Der Tierhalter haftet daher unbegrenzt für durch sein Tier verursachte Schäden, auch wenn keine vorsätzliche oder fahrlässige Handlung vorliegt.

Hunde verursachen dabei die Mehrzahl der Schadensfälle. Jedoch nicht durch Aggressionen der Tiere gegen Menschen, sondern durch Beißereien mit dritten Hunden, wobei es für die Ersatzpflicht keine Rolle spielt, ob der eigene Hund lediglich zurückgebissen hat.

Problematisch sind vor allem große Schäden, die Hunde im Spiel oder in einer Schreckreaktion verursachen (Hund läuft beispielsweise auf die Straße und verursacht so einen Verkehrsunfall).

Nicht jede Tierhaftpflichtversicherung enthält Mietsachschäden. Doch treten in diesem Bereich häufig Schadenfälle auf, verursacht zum Beispiel durch Kratzspuren der Katze an der Haustür oder im Fußbodenbelag. Achten Sie daher bei Abschluss auf die versicherten Einschlüsse der jeweiligen Tarife.

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