Private Unfallversicherung

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Jeden Tag passieren in Deutschland rund 25.000 Unfälle, wobei der Straßenverkehr dabei nur mit etwa einem Fünftel zu Buche schlägt. Die meisten Unglücksfälle mit Verletzungsfolgen passieren im Haushalt und bei Freizeitbeschäftigungen. Am meisten gefährdet sind Kinder und Senioren. Da nur ein Bruchteil der Unfälle unter den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung fällt, ist eine private Ergänzung sinnvoll und ist zudem nicht teuer. Für die Absicherung der Arbeitskraft ist eine Unfallversicherung nicht geeignet, da Unfälle nur selten die Ursache für Berufsunfähigkeit sind.

Grundlegende Leistungen

Die wichtigste Leistung einer privaten Unfallversicherung ist die Invaliditätsleistung. Diese stellt für bleibende Schäden eine Kapitalzahlung zur Verfügung, die in erster Linie für die Umgestaltung des häuslichen Umfelds vorgesehen ist. Hierfür ist eine Invaliditätsgrundsumme von 100.000 bis 150.000 Euro ausreichend. Über Progressionsstaffeln, die nicht über 350 Prozent liegen sollten, lässt sich die Höchstleistung noch ausbauen. Da der Großteil der bleibenden Invaliditätsgrade im Bereich von unter 30 Prozent bleibt, empfiehlt es sich, keine kleineren Invaliditätsgrundsummen mit höheren Progressionen zu vereinbaren. Der Invaliditätsgrad errechnet sich im Regelfall nach einer dem Vertrag zu Grunde liegenden Gliedertaxe, in der allen Körperteilen und Organen ein bestimmter Wert bei vollständiger Funktionseinschränkung zugewiesen ist.

Die Vereinbarung einer Unfallrente kommt nur in Betracht, sofern keine höherwertige Berufsunfähigkeits- oder Grundfähigkeitsabsicherung möglich ist oder bei Kindern, die noch über keinerlei Absicherung verfügen. Dabei lohnt es sich, eine ausreichende Rentenhöhe zu wählen, die einen gewissen Lebensstandard sichert. Außerdem ist darauf zu achten, dass der Tatbestand der Eigenbewegung bzw. der erhöhten Kraftanstrengung laut Versicherungsbedingungen mitversichert ist.

Unfallversicherungen für Senioren

Spezielle Seniorenunfallversicherungen bieten häufig Leistungserweiterungen im Bereich von Assistance-Leistungen, wie Einkaufs- oder Übergangsbeihilfen. Diese stellen vor allem für alleinstehende Senioren eine willkommene Entlastung dar. Auch die Vereinbarung einer Todesfallsumme kann durchaus sinnvoll sein. Da die Unfallversicherer im Regelfall frühestens ein Jahr nach dem Unfall über einen Invaliditätsgrad entscheiden, kann auf die Todesfallsumme eine Vorauszahlung erfolgen um notwendige Anschaffungen zu tätigen. Eine Alternative stellen hier Pflegezusatzversicherungen dar, die die Leistungseinschränkungen der Sozialen Pflegeversicherung ausgleichen.

Unnötige Zusatzleistungen und Angebote

Die Versicherungen verknüpfen die Leistungen häufig mit einem Unfallkrankenhaustagegeld bzw. Genesungsgeld. Diese Leistung ist zumeist nur für die Versicherungsgesellschaft gewinnbringend.

Ähnlich verhält es sich mit dem sogenannten Knochengeld, wobei die Versicherung bei Knochenbrüchen Geldleistungen zur Verfügung stellt. Da es sich hierbei meistens um sehr kleine Summen handelt und aus einem Knochenbruch kaum finanzieller Mehraufwand entsteht, lohnt sich diese Zusatzregel in aller Regel nicht.

Leistungen für kosmetische Operationen sind ebenso überflüssig. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für notwendige Eingriffe.

Eine Unfallversicherung mit Beitragsrückgewähr stellt lediglich die Kombination einer herkömmlichen Risikounfallversicherung mit einer Lebens- bzw. Rentenversicherung dar. Hier erwerben Verbraucher*innen nur einen teuren Mantel für das abzusichernde Risiko ein. Kostengünstigere Alternativen sind hier die bessere Wahl.

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